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Welche Beschäftigten müssen Sie melden?

Die weitaus meisten Arbeitnehmer in Belgien sind über einen klassischen Arbeitsvertrag angestellt und müssen somit beim LSS gemeldet werden. Doch so eindeutig ist die Lage nicht immer. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen Überblick über unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen.

Personen mit einem Arbeitsvertrag

Die wichtigste Kategorie der zu meldenden Beschäftigten, sind Personen, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags Leistungen erbringen. Mit einem solchen Vertrag verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, gegen einen Arbeitslohn und gebunden an die Weisungen seines Arbeitgebers, Leistungen zu erbringen. Dabei kann der Arbeitgeber aus dem Privatsektor oder aus dem öffentlichen Sektor stammen.

Gesetzliche Vermutung

Für einige Berufsgruppen gilt eine „gesetzliche Vermutung“ in Bezug auf ihren Arbeitsvertrag. In diesem Fall geht das Gesetz davon aus, dass für diese Beschäftigten ein Arbeitsvertrag vorliegt. Sie müssen deshalb gemeldet werden – außer, die Vermutung kann widerlegt werden. Apotheker und Handelsvertreter sind einige der Berufe, für die diese Vermutung gilt.

Links zu diesen spezifischen Fällen finden Sie in der Rubrik Gesetzliche Vermutung in den Administrativen Anweisungen .

Studenten mit Nebenjob

Jobbende Studenten zahlen lediglich einen Solidaritätsbeitrag. Dennoch müssen sie beim LSS angemeldet werden. Die genauen Vorschriften finden Sie auf der Seite Studenten in den Administrativen Anweisungen .

Ähnliche Bedingungen

Personen, die unter „ähnlichen Bedingungen“ wie unter denen eines Arbeitsvertrags arbeiten, müssen ebenfalls gemeldet werden. Eine Person arbeitet dann unter ähnlichen Bedingungen, wenn ihre Arbeit einer gesetzlich definierten Beschreibung entspricht. Es ist somit erforderlich, dass die Leistungen in einem Weisungsverhältnis erbracht werden. Ähnliche Bedingungen gelten etwa für Beschäftigte im Warentransport sowie für Tageseltern.

Links zu den spezifischen Fällen finden Sie in der Rubrik Ähnliche Bedingungen in den Administrativen Anweisungen .

Lehrlinge

Lehrlinge und Auszubildende gelten im Rahmen der sozialen Sicherheit als gewöhnliche Arbeitnehmer und müssen deshalb angemeldet werden. Die genauen Regelungen für Lehrlinge finden Sie auf der Seite Lehrlinge – alternierende Ausbildung in den Administrativen Anweisungen .

Statutspersonal im öffentlichen Dienst

Die Meldepflicht gilt auch für auf Statutsbedienstete - unabhängig davon, ob die dienstgebende Behörde auf föderaler, regionaler, kommunaler oder provinzialer Ebene angesiedelt ist.

Die Vorschriften und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Statuspersonal im öffentlichen Dienst in den Administrativen Anweisungen .

Welche Beschäftigten müssen Sie nicht melden?

Einige Personen erbringen über einen begrenzten Zeitraum Leistungen und fallen deshalb nicht unter die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer.

Dies gilt etwa – sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind – für ehrenamtliche Helfer, Künstler, denen eine geringfügige, spezifische Entschädigung gezahlt wird, sowie für bestimmte Beschäftigte im soziokulturellen Sektor.

Links zu den Sonderfällen finden Sie in der Rubrik Ausnahmen in den Administrativen Anweisungen .