Zugang und Nutzungsbedingungen für „Abfrage von Bürgerdaten“
Mit der Abfrage von Bürgerdaten können Sie Daten einsehen, auf die Sie normalerweise keinen Zugriff haben. Sie können diese Bürgerdaten nur einsehen, wenn der Bürger ausdrücklich seine Genehmigung dazu erteilt hat. Der Onlinedienst ist gesichert, darüber hinaus müssen Sie jedoch auch bestimmte Nutzungsbedingungen akzeptieren. Damit verpflichten Sie sich zur Einhaltung strenger Datenschutzmaßnahmen.
Um Bürgerdaten abfragen zu können, müssen Sie also:
1. Zugang zum sicheren Onlinedienst haben
Haben Sie noch keinen sicheren Zugang zum Portal und seinen Onlinediensten? Dann lesen Sie die Rubrik Erstes Mal für Arbeitgeber oder Erstes Mal für Selbstständige.
Mehr über den sicheren Zugang und die Verwaltung Ihres Kontos und aller Benutzer erfahren Sie auf der Seite Gesicherter Zugriff für Arbeitgeber und Selbstständige.
2. Die Nutzungsbedingungen akzeptieren
Der Hauptzugangsverwalter muss die Verpflichtung zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen akzeptieren. Damit verpflichtet sich Ihr Unternehmen, die notwendigen Maßnahmen zur Informationssicherheit zu ergreifen und diese korrekt einzuhalten. Dadurch kann Ihnen der Bürger den Zugang vertrauensvoll genehmigen.
- Nutzen Sie den Onlinedienst? Dann müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.
- Nutzen Sie den Webservice (API)? Dann müssen Sie den „Circle of Trust” akzeptieren.
Lesen und akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen Neues Fenster für den Kanal Ihrer Wahl.
3. Rollen in der Zugangsverwaltung zuweisen
Wenn Sie selbst Hauptzugangsverwalter Ihres Unternehmens sind, können Sie den Onlinedienst sofort nutzen.
Wenn Sie der Hauptzugangsverwalter eines Unternehmens mit Mitarbeitern sind, können Sie Benutzern den Zugang zur Nutzung des Onlinedienstes für Sie genehmigen. Gehen Sie dazu auf die Seite Zugangsverwaltung, klicken Sie auf die Schaltfläche Zugangsverwaltung und melden Sie sich an.
Geben Sie Ihren Benutzern die folgenden Rollen:
- „Abfrage von Bürgerdaten“: Der Benutzer kann die Daten abfragen, für die ein Bürger die Genehmigung erteilt hat.
- „Bürgervollmachten verwalten“: Der Benutzer kann einen Bürger um eine Vollmacht bitten, eine Vollmacht annehmen und eine aktive Vollmacht beenden.
Sind Sie kein Hauptzugangsverwalter für Ihr Unternehmen? Wenn dies der Fall ist, bitten Sie Ihren Hauptzugangsverwalter, die entsprechenden Rollen zuzuweisen.
Arbeiten Sie mit dem Webservice? Dann müssen Sie auch 2 Kanäle in Chaman aktivieren:
- „Abfrage von Bürgerdaten“, um Bürgerdaten abzufragen, wenn ein Bürger den Zugang genehmigt hat, und
- „Bürgervollmachten verwalten“, über den Ihr Unternehmen Vollmachten bei Bürgern beantragt und diese Vollmachten verwaltet.