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Über Entsendungen: Zeitweilig im Ausland arbeitens

für: Arbeitgeber (provinziale und lokale Verwaltungen ausgenommen)

Was versteht man unter einer Entsendung?

Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer ins Ausland entsendet, muss das LSS davon in Kenntnis setzen. Das LSS untersucht dann die Situation und legt fest, welche Gesetzgebung anwendbar ist.

Ein entsandter Arbeitnehmer unterliegt weiter dem Sozialversicherungssystem des Landes, in dem er normalerweise beschäftigt ist, und ist von der Sozialversicherungspflicht im Land der zeitweiligen Beschäftigung befreit. Eine detaillierte Erläuterung der Gesetzgebung und der Bedingungen für Entsendungen finden Sie in den Administrativen Anweisungen LSS . Werfen Sie auch einen Blick auf die Website der Europäischen Kommission  .

Beantragen Sie das Entsendungsdokument eines Arbeitnehmers online über die Schaltfläche ,Antrag Arbeiten im Ausland‘ rechts im Bildschirm. Im Onlinedienst wählen Sie ,Antrag Entsendung‘.

Entsendung von Selbstständigen

Eine Entsendung eines Selbstständigen beantragen Sie beim Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS), auf der Seite Arbeit im Ausland - Selbständige.