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Über Arbeiten in mehreren Ländern

für: Arbeitgeber (provinziale und lokale Verwaltungen ausgenommen)

Was versteht man unter Arbeit in mehreren Ländern?

Ist Ihr Arbeitnehmer ein Einwohner von Belgien, der in zwei oder mehr Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz arbeitet, müssen Sie das LSS davon in Kenntnis setzen. Das LSS untersucht dann die Situation und legt fest, welche Gesetzgebung anwendbar ist.

  • Falls die belgische Gesetzgebung anwendbar ist, stellt das LSS eine A1-Bescheinigung aus. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen daher im belgischen System gezahlt werden.
  • Wenn die Gesetzgebung eines anderen Landes gilt, setzt das LSS die zuständige Einrichtung des Landes davon in Kenntnis. Sie wird dann nach Zustimmung eine A1-Bescheinigung ausstellen. Die Sozialbeiträge müssen dann gemäß der Gesetzgebung und den Verfahren des zuständigen Landes gezahlt werden.

Wohnt Ihr Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, müssen Sie sich im Voraus an die zuständige Sozialversicherungseinrichtung des Landes wenden. Sie wird bestimmen, welche Gesetzgebung für diesen Mitarbeiter anwendbar ist.

  • Falls die belgische Gesetzgebung anwendbar ist, wird das LSS darüber informiert. Dann stellt das LSS eine A1-Bescheinigung  aus. Sie müssen Ihre Sozialversicherungsbeiträge daher im belgischen System zahlen.
  • Wenn die Gesetzgebung eines anderen Landes gilt, setzt die zuständige Sozialversicherungseinrichtung des Landes, in dem Ihr Mitarbeiter wohnt, Sie davon in Kenntnis. Der zuständige Mitgliedstaat stellt eine A1-Bescheinigung aus. Sie dürfen diesen Mitarbeiter dann während des von der A1-Bescheinigung abgedeckten Zeitraums nicht mehr beim belgischen Sozialversicherungssystem anmelden.

Eine detaillierte Erläuterung der Gesetzgebung, die bei der Arbeit in mehreren Ländern gilt, finden Sie in den Administrativen Anweisungen LSS . Werfen Sie auch einen Blick auf auf die Website der Europäischen Kommission  Neues Fenster.

Sie können die Beschäftigung Ihres Arbeitnehmers in mehreren Ländern über die Schaltfläche ,Antrag Arbeiten im Ausland‘ rechts im Bildschirm online melden. Im Onlinedienst wählen Sie ,Antrag Arbeiten in mehreren Ländern‘.

Anträge von Selbstständigen

Eine A1-Bescheinigung für einen Selbstständigen beantragen Sie beim Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS), auf der Seite Arbeit im Ausland - Selbständige.