Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

Im Ausland arbeiten – Arbeitgeber (A1-Bescheinigung)

für: Arbeitgeber (provinziale und lokale Verwaltungen ausgenommen)

Um als belgischer Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Ausland arbeiten zu lassen, benötigen Sie bestimmte Dokumente wie eine A1-Bescheinigung oder ein Certificate of Coverage. Diese Dokumente dienen als Nachweis, dass die belgische soziale Sicherheit anwendbar bleibt. Sie können sie über den Onlinedienst auf dieser Seite beantragen.

Antrag einreichen

Benutzen Sie die Schaltfläche ,Antrag Arbeiten im Ausland' rechts im Bildschirm. Dieser Dienst ist  gesichert. Um diesen Dienst zu benutzen, müssen Sie sich mit einem elektronischen Personalausweis (eID) oder einem anderen digitalen Schlüssel anmelden.

Wenn Sie einen gesicherten Zugang beantragen möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen dazu auf der Seite 'Sich registrieren'.

Weitere Informationen über die zeitweilige Arbeit in einem anderen Land finden Sie auf der Seite 'Über Entsendungen'.

Weitere Informationen über die Arbeit in mehreren Ländern finden Sie auf der Seite 'Über Arbeiten in mehreren Ländern'.

Hinweis:
Einen Antrag ‚Arbeiten im Ausland‘ kann ein Unternehmen für einen Arbeitnehmer nur dann einreichen, wenn dieser Arbeitnehmer während des beantragten Zeitraums bei diesem Unternehmen beschäftigt ist. (Für den beantragten Arbeitszeitraum im Ausland muss eine Dimona-Erklärung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer vorliegen).

Nach dem Antrag

Nach Bearbeitung der Akte werden die notwendigen Dokumente (A1-Bescheinigung oder andere) an Ihre e-Box Enterprise gesandt. Diese Dokumente gelten dann in Belgien und im Ausland als Nachweis, dass Ihr Arbeitnehmer ausschließlich dem belgischen Sozialversicherungssystem unterliegt.

Wenn sich bei der Bearbeitung herausstellt, dass die belgische Gesetzgebung für Ihren Arbeitnehmer nicht anwendbar ist, teilt das LSS Ihnen dies per Brief mit.

Für soziale Dienstleister

Möchte ein Arbeitgeber Ihnen eine Vollmacht erteilen? Dann müssen Sie diese Vollmacht für die betreffende Anwendungsgruppe im Onlinedienst Mahis registrieren.

Kontakt

Haben Sie technische Fragen zu Ihrem Zugang zu den gesicherten Onlinediensten des Portals der Sozialen Sicherheit oder Fragen zu Vollmachten? Dann wenden Sie sich bitte an das Contact-Center der Sozialen Sicherheit, das Sie von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr unter 02/ 511 51 51 erreichen.

Für Fragen über die für grenzüberschreitende Beschäftigung geltenden Rechtsvorschriften oder die Nutzung dieses neuen Onlinedienstes kontaktieren Sie bitte die Direktion Internationale Beziehungen des LSS unter contact@onss.fgov.be.