Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

Im Ausland arbeiten - Selbständige (A1/CoC)

Um als belgische(r) Selbstständige(r) in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) arbeiten zu können, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung. Beantragen Sie diese über die Schaltfläche des Onlinedienstes auf dieser Seite.

Die A1-Bescheinigung bestätigt den ausländischen Behörden, in welchem Land Sie sozialversichert sind und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sie bestätigt Ihren Sozialversicherungsstatus für den in der Bescheinigung angegebenen Zeitraum.

Es gibt A1-Bescheinigungen für:

  • vorübergehende Arbeit für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes und
  • Arbeit in mehreren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Um als belgische(r) Selbständige(r) in einem Land zu arbeiten, das außerhalb des EWR liegt und mit dem Belgien ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, benötigen Sie ein Certificate of Coverage (CoC). Bitte fordern Sie dieses per E-Mail an.

Bedingungen für den Erhalt einer A1-Bescheinigung und des CoC

Zum Erhalt einer belgischen A1-Bescheinigung oder eines CoC (gleich welcher Art) müssen Sie

  • neben- oder hauptberuflich als Selbstständige(r) Mitglied einer Sozialversicherungskasse in Belgien sein und
  • Ihre Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß gezahlt haben.

Sind Sie ArbeitgeberIn und haben Sie MitarbeiterInnen, die im Ausland arbeiten? Dann müssen Sie für diese MitarbeiterInnen über den Onlinedienst Im Ausland arbeiten - Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen.

Stellen Sie Ihren Antrag

A1-Bescheinigung online beantragen

Das LISVS stellt Ihnen auf Anfrage eine A1-Bescheinigung aus. Sie können diese online auf dieser Seite über die Schaltfläche „Antrag auf A1-Bescheinigung für Selbstständige“ beantragen.

Sobald die internationale Abteilung des LISVS Ihre Akte bearbeitet hat, wird Ihnen die Entscheidung per E-Mail zugestellt. Das LISVS sendet die Bescheinigung auch an die zuständige Behörde der Länder, für die Sie einen Antrag gestellt haben.

Certificate of Coverage (CoC) per E-Mail beantragen

Wenn Sie ein CoC benötigen, können Sie dieses per E-Mail bei der internationalen Abteilung des LISVS beantragen.

Ausnahmen oder Regularisierungen

Der Onlinedienst bearbeitet weder Regularisierungen noch Ausnahmen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die internationale Abteilung des LISVS.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihrer Sozialversicherungskasse jede Änderung Ihrer beruflichen oder Wohnsituation zu melden. Auf diese Weise kann Ihre Situation neu bewertet werden.

Möchten Sie mehr über die verschiedenen Arten von A1-Bescheinigungen und das CoC für Selbstständige wissen?

Sie können die Bestimmungen im internationalen Abschnitt der LISVS-Website (auf Französisch) Neues Fenster nachlesen.

Eine Liste der Länder, mit denen Belgien ein bilaterales Abkommen unterzeichnet hat, finden Sie auf der Seite Abkommen auf der Website Belgien verlassen Neues Fenster.

Sie können die A1-Bescheinigung auch auf Englisch beantragen: request an A1 document as a self-employed entrepreneur Neues Fenster.