Häufige Fragen
Wer muss eine Arbeitsmeldung einreichen?
- Wann muss der Auftragnehmer die Bauarbeiten anmelden?
Der Auftragnehmer, der vom Auftraggeber (Bauträger) dazu bestellt wird („Hauptauftragnehmer“), die betreffenden Arbeiten gegen Entgelt auszuführen oder ausführen zu lassen, muss die Arbeiten melden und alle Auskünfte zur Baustelle, dem Bauträger und etwaigen Subunternehmern erteilen.
Hinweis: Unter betreffende Arbeiten sind die Arbeiten zu verstehen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 30a und 30b des Gesetzes vom 27. Juni 1969 fallen.
Die Meldung muss vor dem Beginn der Bauarbeiten erfolgen.
Falls es sich um eine provisorische oder mobile Baustelle oder um eine Asbestsanierung handelt, muss die Meldung jedoch spätestens 15 Kalendertage vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen. Melden Sie Asbestsanierungen, bei denen Beschäftigte Asbest ausgesetzt sind, stets der örtlichen Direktion der Aufsicht über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Arbeitsinspektion). Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Arbeitsaufsicht beim FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch) Neues Fenster.
Erteilt ein Subunternehmer seinerseits selbst Aufträge an Subunternehmer, so muss er den vom Bauträger bestellten Auftragnehmer im Voraus darüber informieren, damit Letzterer die Zusammenarbeit mit dem zusätzlichen Subunternehmer melden kann.
Werden Subunternehmern, die bei der Meldung der Bauarbeiten noch nicht bekannt sind, zu einem späteren Zeitpunkt Aufträge erteilt, so müssen diese vom Auftraggeber, der vom Bauträger bestellt wurde, in die Arbeitsmeldung aufgenommen werden.
Siehe dazu auch Frage 2.
- Wie berechnet man die Grenzwerte ?
Die Berechnung der Grenzwerte erfolgt auf Grundlage der Verträge:
- Befristeter Vertrag (Arbeit für einen spezifischen Zweck): Berechnen oder schätzen Sie den Gesamtbetrag des Vertrags.
- Unbefristeter Vertrag (fortlaufende Arbeit): Berechnen oder schätzen Sie den jährlich in Rechnung gestellten Betrag.
Ausnahme ab dem 1. Januar 2014: Immobilienarbeiten müssen nicht gemeldet werden, wenn:
- der Bauunternehmer keine Subunternehmer beauftragt UND
- der Gesamtbetrag (ohne Mehrwertsteuer) unter 30.000,00 € liegt
ODER
- der Bauunternehmer einen einzigen Subunternehmer beauftragt UND
- der Gesamtbetrag (ohne MwSt.) unter 5.000,00 € liegt
Sollte während der Ausführung der Arbeiten eine der Ausnahmeregelungen nicht mehr erfüllt sein, muss der Bauunternehmer das LSS unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und die Arbeiten nachträglich melden. Bei der Einreichung einer elektronischen Meldung kann angekreuzt werden, dass der Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer bei Beginn der Arbeiten unter 30.000 EUR lag und keine Subunternehmer vorgesehen waren.
Beispiele:
- Unbefristeter Vertrag ohne Subunternehmer, jährliche Schätzung von 25.000 €
➔ Der Grenzwert wird nicht erreicht, daher ist keine Meldung erforderlich; - Unbefristeter Vertrag mit Subunternehmer, jährliche Schätzung von 25.000 €
➔ Der Grenzwert wird erreicht, daher ist eine Meldung erforderlich; - 3-jähriger befristeter Vertrag ohne Subunternehmer, Gesamtwert des Vertrags 40.000 €
➔ Der Grenzwert wird erreicht, daher ist eine Meldung erforderlich - 2-monatiger befristeter Vertrag mit zwei Subunternehmern, Gesamtwert des Vertrags 600 €
➔ Der Grenzwert ist erreicht, daher ist eine Meldung erforderlich.
- Wann muss der Bauträger die Bauarbeiten anmelden?
Der Bauträger muss die Arbeiten anmelden, wenn er dem Auftragnehmer gleichgestellt ist. Lesen Sie hierzu die Auslegung von Artikel 30a Paragraph 7 Absatz 5a, b, c des Gesetzes vom 27. Juni 1969 .pdf - Neues Fenster.
- Was gilt für ausländische Auftragnehmer und Subunternehmer oder Baustellen im Ausland?
Ausländischer Auftragnehmer
Für ein ausländisches Unternehmen, das in Belgien mit der Ausführung von Bauarbeiten beauftragt ist, gelten die gleichen Regeln wie für belgische Unternehmen: der Auftragnehmer muss eine Arbeitsmeldung einreichen.
Um Arbeitsmeldungen einzureichen, benötigen auch ausländische Unternehmen eine belgische Unternehmensnummer. Hat ein ausländisches Unternehmen diese Nummer noch nicht, so können sie bei der Meldung eine entsprechende Auskunft ankreuzen. Sie werden dann automatisch auf ein Antragsformular weitergeleitet, das sie ausfüllen müssen. Das LSS bearbeitet diesen Antrag und teilt dem Unternehmen eine belgische Unternehmensnummer zu. Nach Zuteilung der Nummer kann der ausländische Auftragnehmer die Arbeitsmeldung einreichen.Ausländische Subunternehmer
Werden Bauarbeiten von ausländischen Subunternehmern durchgeführt, so müssen auch diese Unternehmen in der elektronischen Baustellenmeldung aufgeführt werden. Bei belgischen Subunternehmern muss die jeweilige Unternehmensnummer angegeben werden. Handelt es sich um ausländische Subunternehmer, so kann die Meldung mit oder ohne belgische Unternehmensnummer eingereicht werden.
Wird eine Meldung ohne belgische Unternehmensnummer eingereicht, so geben Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU ihre innergemeinschaftliche MwSt-Nummer an. Unternehmen mit Sitz in einem Nicht-EU-Land müssen die Identifikationsnummer ihres Sitzlandes angeben.
Besitzt der ausländische Subunternehmer nicht über eine innergemeinschaftliche Mehrwertsteuernummer, so muss er in der elektronischen Baustellenmeldung alle Pflichtangaben ausfüllen.Baustelle im Ausland
Bauarbeiten im Ausland müssen nicht bei der belgischen sozialen Sicherheit gemeldet werden, sondern gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen des betreffenden Landes.
Wie vorgehen bei der Arbeitsmeldung?
- Wann müssen Sie eine Vertragsmeldung einreichen?
Als „Vertrag“ bezeichnet man eine mündliche oder schriftliche Zusage, durch die sich ein Auftragnehmer verpflichtet, zu einem bestimmten Preis Arbeiten im Namen und auf Rechnung eines Auftraggebers auszuführen.
Die Arbeitsmeldung erfolgt auf dieser Ebene, d. h. die Pflicht zur Meldung des Vertrags sowie aller im Rahmen dieses Vertrags tätig werdenden Subunternehmer liegt bei diesem Auftragnehmer.
Eine andere Art von Vertrag ist eine mündliche oder schriftliche Zusage, durch die sich ein Auftragnehmer verpflichtet, gegen einem bestimmten Preis Arbeiten durchzuführen bzw. Teile einer Arbeit für einen anderen Auftragnehmer.
Solche Verträge fallen unter die Meldung von Subunternehmern und die Auskunft über die Beziehungsabfolge der verschiedenen Projektbeteiligten.
Der Vertrag kann sich über verschiedene Arbeitsleistungen beziehen, die in einem vertraglich festgelegten Zeitraum und zeitlichen Abstand vorgesehen sind.
- Auf welchem Weg (Kommunikationskanal) kann eine Meldung nach Artikel 30a bzw. 30b erfolgen?
Bauarbeiten und Subunternehmer müssen auf elektronischem Weg, d. h. über den Onlinedienst Arbeitsmeldung, gemeldet werden. Dabei sind die Bestimmungen aus den Artikeln 30a und 30b des Gesetzes vom 27.6.1969 zu beachten.
Seit dem 1.1.2010 bietet das LSS Unternehmen, die eine erhebliche Menge an Meldungen nach Artikel 30a vornehmen müssen, die Möglichkeit, ihre Meldungen gebündelt einzureichen.
- Wie melden Sie zusätzliche Subunternehmer?
Sie haben zwei Möglichkeiten, um weitere Subunternehmer hinzuzufügen:
- direkt nachdem Sie die Meldung versendet haben, oder
- zu einem späteren Zeitpunkt bei der Abfrage einer bereits versandten Meldung.
Mit anderen Worten: Sie müssen bereits eine Meldung versandt haben, um zusätzliche Subunternehmer hinzuzufügen. Zur Erinnerung: Jeder eingereichten Meldung wird eine Meldenummer zugewiesen.
- Wie können Sie ein Subunternehmer hinzufügen, wenn der Auftraggeber weder die Meldenummer noch die Baustellennummer kennt?
Der Auftragnehmer benötigt einen Benutzernamen und ein Passwort, um auf den gesicherten Bereich des Portals zugreifen zu können. Klicken Sie auf „Verlauf Ihrer Meldungen“ (Historique de vos déclarations), um eine Liste der eingereichten Meldungen aufzurufen. Nun können Sie die benötigte Arbeitsmeldung auswählen.
Es ist auch möglich, eine erweiterte Suche durchzuführen. Klicken Sie hierzu auf „Suche über andere Kriterien“ (Recherche via d’autres critères).
Diese Option finden Sie auch im nicht gesicherten Bereich des Portals.
- Wie melden Sie die Subunternehmer einer Betonmischanlage?
Falls Ihnen die genauen Subunternehmer noch nicht bekannt sind, können Sie die Meldung mit ungefähren Angaben ausfüllen. In der Arbeitsmeldung finden Sie eine Liste aller Betonmischanlagen einschließlich ihrer dazugehörigen Niederlassungen (Postleitzahl). Sollten Ihnen Informationen fehlen, um die Meldung präzise auszufüllen, wählen Sie aus dieser Liste die bekannten, möglichen oder alle Subunternehmer der Betonmischanlage. Es ist auch möglich, Subunternehmer auf herkömmliche Weise hinzuzufügen.
Es ist wahrscheinlich, dass sich die Begebenheiten vor Ort nicht mit der Abfolge der Subunternehmer decken, wie sie aus Ihrer Meldung hervorgeht. So wird Ihre Meldung dennoch angenommen: Über einen Abgleich der Daten mit den Präsenzregistern aus Checkinatwork wird ermittelt, welcher Subunternehmer und welche Arbeitnehmer die Arbeiten tatsächlich durchgeführt haben.
-
Ich bin eine Betonmischanlage. Wie übermittle ich dem LSS die Listen meiner Subunternehmer?
Im Onlinedienst Arbeitsmeldung gibt es eine neue Funktion, über die der meldepflichtige Auftragnehmer Lieferungen von gebrauchsfertigem Beton meldet. Für diese Funktion greift der Onlinedienst auf Listen zurück, in denen für jede Betonmischanlage die aktuellen Subunternehmer aufgeführt werden. Als Betonmischanlage können Sie die Liste Ihrer Subunternehmer (vorwiegend Betonzulieferer) vierteljährlich über das gesicherte Web-Formular für Betonmischanlagen Neues Fenster einreichen.
Mit der Prüfung und Bearbeitung der eingereichten Listen beginnt das LSS jeweils 14 Werktage vor dem Beginn eines neuen Quartals. Für die Korrektur der Listen werden in der Regel zehn Werktage benötigt. Nach dieser Bearbeitungsphase werden die Listen veröffentlicht; bis zur nächsten Aktualisierung werden keine weiteren Änderungen aufgenommen.
So füllen Sie die Dateivorlage aus:
Ihre Listen müssen als .csv-Dateien eingereicht werden: Laden Sie sich die Vorlage für Ihre Subunternehmerliste .csv - Neues Fenster herunter.
Beachten Sie die folgenden Punkte, wenn Sie die Vorlage ausfüllen:
- Verwenden Sie kein Semikolon „;“.
- Die Angabe der Identificatienummers der Betonmischanlage und der Subunternehmer ist verpflichtet.
- Für die Unternehmensnummer sind die folgenden Formate zulässig: BE 0xxx.xxx.xxx, BE0xxxxxxxxx, BE.0xxx.xxx.xxx, xxx.xxx.xxx und xxxxxxxxx.
- Der Ländercode und die Postleitzahl beziehen sich auf den Standort der Betonmischanlage. Die Angaben werden zur Einteilung der Subunternehmer verwendet.
- Die Angabe des Ländercodes ist verpflichtend. Format: 2 Buchstaben. Beispiel: BE für Belgien.
- Die Angabe der Postleitzahl ist verpflichtend. Format für Belgien: 4 Ziffern. Beispiel: 1000 für Brüssel.
- Geben Sie für ein Unternehmen entweder die Unternehmensnummer oder die MwSt.-Nummer an (nicht beide Nummern für ein und dasselbe Unternehmen). Die MwSt.-Nummer werden ausschließlich für Unternehmen und Standorte im Ausland benötigt.
- Löschen Sie leer bleibende oder nicht ausgefüllte Spalten nicht und ändern Sie das Format der Tabelle nicht.
- Wählen Sie immer eine der folgenden Aktionen: INSERT oder DELETE.
Sie tragen als Betonmischanlage die volle Verantwortung für die Daten, die Sie angeben. Benötigen Sie weitere Informationen? Wenden Sie sich an das LSS.
So nutzen Sie das Web-Formular:
Das Web-Formular ist gesichert. Um es zu öffnen, müssen Sie sich mit einem digitalen Schlüssel (zum Beispiel mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder mit itsme) anmelden.
So gelingt die Anmeldung rasch:
- Nutzen Sie Google Chrome als Browser
- Wählen Sie als Zielgruppe „Unternehmen“
- Wählen Sie danach „LSS-Arbeitgeber“ als Eigenschaft
Wird die Option „LSS-Arbeitgeber“ nicht angezeigt? Dann muss der Hauptzugangsverwalter Ihres Unternehmens eine Korrektur vornehmen. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das Kontakt-Center der Sozialen Sicherheit.
- Können Sie eine bereits eingereichte Meldung ändern?
Une déclaration peut être modifiée à tout moment, même si elle est en cours ou clôturée. En tant qu’entrepreneur, il est de votre responsabilité de garder les informations à jour.
Disposez-vous d’un accès sécurisé à ce portail ? Dans ce cas, vous pouvez modifier la plupart des données vous-même via le service en ligne, en cliquant sur le bouton « Déclaration de travaux (sécurisée) ».
Cependant, 3 types de données ne peuvent être modifiés que par l’ONSS :
- maître d’ouvrage / donneur d’ordre ;
- finalité des travaux ;
- indicateur « soumis à l’enregistrement ».
Pour ces modifications spécifiques, prenez contact par e-mail avec le service « FINACO » via contractants@onss.fgov.be.
Vous ne disposez pas d'un accès sécurisé ? Dans ce cas, vous devez d’abord vous enregistrer via notre section « Support » pour pouvoir modifier vos déclarations.
- Wie melden Sie den Standort der Baustelle?
Der erste Auftragnehmer, der an einer Baustelle für einen Auftraggeber tätig wird, muss den gemeinsamen Teil der Meldung erledigen. Hierbei gibt er unter anderem den Ort der Baustelle an.
Der Ort der Bauarbeiten kann mit der genauen Adresse angegeben werden (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde). Geben Sie es an, falls diese Information nicht vorliegt. Der Standort wird dann über die Katasternummer oder eine präzise Beschreibung im Feld für Hinweise ermittelt.
Betrifft der Vertrag mehrere Gebäude, Straßen oder Gemeinden, eine Region, Provinz oder einen Teil des Landes, dann muss der Vertrag eine möglichst präzise Beschreibung der vertraglich vorgesehenen Baustellen enthalten.
Wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen, so kann diese Beschreibung schrittweise ergänzt werden, wenn neue Standorte bekannt werden.
- Was versteht man in Zusammenhang mit der elektronischen Meldung unter Regiearbeiten?
Regiarbeiten: Dies sind Arbeiten, die zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt werden, d. h. zu einem Preis, der die tatsächlichen Ausgaben deckt, wie Personalkosten, Materialkosten und sonstige Kosten (im Gegensatz zur Pauschale, bei der sich Auftragnehmer und Auftraggeber im Voraus auf die in Rechnung zu stellende Summe einigen).
- Was müssen Sie als Enddatum der Arbeiten melden?
Unter Enddatum wird das Datum der vorläufigen Abnahme der Arbeiten verstanden oder das Datum des Vertragsendes.
Dans le cas d’un contrat ayant une durée définie, mentionner la date effective ou estimée de fin des travaux.
Dans le cas d’un contrat ayant une durée indéfinie, c’est un an après la date de début du contrat (possibilité de prolonger par la suite).
- Was ist der Unterschied zwischen "Arbeiten mit festem Zweck" und "Arbeiten mit fortlaufendem Zweck"? Weshalb diese Unterscheidung?
Arbeiten mit festem Zweck sind Einzelaufträge für klar umrissene Arbeiten, die ein bekanntes oder geschätztes Anfangs- und Enddatum vorsehen. Der Gesamtpreis der Arbeiten entspricht der Summe der im Vertrag für den Standort genannten Preise. Les marchés publics relèvent notamment de cette catégorie.
Arbeiten mit fortlaufendem Zweck sind fortlaufende Verträge, die während eines bestimmten, beliebig verlängerbaren Zeitraums (zum Beispiel ein oder mehrere Jahre) vorab geplante oder ungeplante Arbeitseinsätze vorsehen. In der Arbeitsmeldung wird das Enddatum solcher Arbeiten auf spätestens 5 Jahre nach Datum der Anmeldung gelegt. Eine Verlängerung ist möglich. Der in der Meldung anzugebende Preis wird auf Jahresbasis berechnet oder geschätzt.
- Wie kann eine (vorübergehende) einfache Gesellschaft eine Meldung vornehmen?
Die Arbeitsmeldung wird von (einem der) als Gesellschafter bezeichneten Geschäftsführer(n) vorgenommen. Dies kann auf zwei Arten geschehen:
- unter der Unternehmensnummer der einfachen Gesellschaft oder
- mittels der Unternehmensnummer des als Geschäftsführer bezeichneten Gesellschafters
Bei der Angabe des Vertrags muss die Option „Sie handeln im Namen einer vorübergehenden Handelsgesellschaft (abweichend von den oben angegebenen Identifikationsdaten)” angekreuzt und die Unternehmensnummer der einfachen Gesellschaft eingegeben werden. Auf diese Weise wird die einfache Gesellschaft korrekt als Auftragnehmer gemeldet. Das Unternehmen, das den Vertrag im Namen der einfachen Gesellschaft gemeldet hat, wird in der Arbeitsmeldung als „technischer Melder“ aufgeführt.
Die Gesellschafter, die damit beauftragt werden, Bauarbeiten auf der betreffenden Baustelle auszuführen, müssen als Subunternehmer der einfachen Gesellschaft gemeldet werden.
Was müssen Sie melden?
- Muss ich Reinigungsarbeiten an Immobilien (die unter das Programmgesetz vom 26.12.2022 fallen) melden?
Reinigungsarbeiten, die unter das Programmgesetz vom 26.12.2022 fallen, sind Immobilienarbeiten. Zweck dieser Tätigkeiten ist die Reinigung einer Immobilie auf Rechnung Dritter. Diese Tätigkeiten müssen gemäß denselben Grenzwerten gemeldet werden, die für Immobilienarbeiten gelten, und zwar gemäß Art. 30bis des Gesetzes vom 27.06.1969 (30.000 € ohne Subunternehmer, 5.000 € mit einem Subunternehmer, immer bei mehr als einem Subunternehmer).
Die Erstellung einer Arbeitsmeldung ist unabhängig vom Auftragswert technisch standardmäßig möglich.
- Müssen Sie den Abschluss von Bauarbeiten melden und wie ist dabei vorzugehen?
In der Meldung muss ein Enddatum angegeben werden. Falls dieses Enddatum nachträglich angepasst werden muss, können Sie die Arbeitsmeldung über den Onlinedienst ändern.
Eine Arbeitsmeldung erhält automatisch den Status „abgeschlossen“, sobald das angegebene Enddatum erreicht wurde.
Sind die Arbeiten zu diesem Zeitpunkt tatsächlich beendet, muss der Anmelder nichts weiter unternehmen.
Andernfalls müssen Sie die Arbeitsmeldung im Onlinedienst ändern und das neue Enddatum angeben.
Hierzu benötigt der Auftragnehmer einen Benutzernamen und Passwort. Für den Fall, dass er noch keine Zugangsdaten erhalten hat, kann er sich per Brief, E-Mail oder Fax an die Dienststelle „30bis-ter“ des LSS wenden, um eine Änderung seiner Arbeitsmeldung zu erbeten.
Fax-Nr.: 025092710
E-Mail-Adresse: dg2-section30bis@onssrszlss.fgov.be - Müssen Sie für den Einsatz von Subunternehmern ein Anfangs- und Enddatum melden?
Die Meldung des Einsatzbeginns und Einsatzendes von Subunternehmern bleibt bis auf weiteres freiwillig. Werden diese Daten dennoch gemeldet, so werden (für Aufträge ein und desselben Auftragnehmers oder Subunternehmers) das Anfangsdatum des ersten Einsatzes sowie das Abschlussdatum des letzten Einsatzes angegeben. Bei Änderungen der Einsatzplanung besteht auch hier die Möglichkeit, das Enddatum zu ändern (vorausgesetzt, Benutzername und Passwort liegen vor).
- Müssen Sie die Reinigung von Baubaracken melden?
Das hängt davon ab, ob die Baubaracken als Gebäude zu betrachten sind. Handelt es sich um mobile Baracken, so stellt ihre Reinigung keine Gebäudearbeit dar. Handelt es sich dagegen um Baracken, die nicht entfernt werden können, ohne dass Schäden entstehen, so gilt die Reinigung als Gebäudearbeit und ist meldepflichtig.
- Müssen Vermessungstechniker, Sicherheitskoordinatoren, Ingenieurbüros und sonstige Dienstleister als Subunternehmer gemeldet werden?
Nein.
Dem LSS müssen nur Subunternehmer gemeldet werden, die Gebäudearbeiten verrichten, wie es in Artikel 30a des Gesetzes vom 27. Juni 1969 vorgesehen ist.
Unternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, fallen nicht unter die Meldepflicht von Artikel 30a.
Finden die Arbeiten auf einer provisorischen oder mobilen Baustelle statt? In diesem Fall müssen Sie unter „Bauleiter“ die folgenden Informationen angeben:
- der für die Planung verantwortliche Bauleiter und
- der für die Kontrolle und Ausführung verantwortliche Bauleiter.
Wenn die Arbeiten auf einer provisorischen oder mobilen Baustelle von mehr als einem Auftragnehmer durchgeführt werden, muss für die Planung und/oder Ausführung ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator benannt werden.
Geben Sie in diesem Fall auch die Kontaktdaten des Koordinators/der Koordinatoren unter „Bauleiter“ an.
- Müssen Sie Bauarbeiten melden, die zu privaten Zwecken und im Auftrag einer natürlichen Person ausgeführt werden?
Ja, auch Bauarbeiten, die von einer Privatperson zu privaten Zwecken bestellt werden, müssen vom Auftragnehmer gemeldet werden.
In der elektronischen Meldung muss dieser Auftragnehmer deutlich angeben, dass es sich bei dem Bauherren/Auftraggeber um eine natürliche Person handelt, die die Arbeiten zu privaten Zwecken bestellt hat.
Der private Bauherr/Auftraggeber fällt nicht unter Artikel 30a und 30b des Gesetzes vom 27. Juni 1969, d. h. er muss von seinem Auftragnehmer keine Einbehalte einfordern.
- Müssen Sie Bauarbeiten melden, die im Auftrag eines belgischen Unternehmens ohne Unternehmensnummer ausgeführt werden?
Ja. Auch Arbeiten, die im Auftrag eines belgischen Unternehmens ohne belgische Unternehmensnummer durchgeführt werden, müssen vom Auftragnehmer gemeldet werden.
Der Auftragnehmer muss die Angaben zum Unternehmen in diesem Fall manuell eingeben.
- Müssen Sie Subunternehmer ohne Arbeitnehmer melden?
Ja. Es spielt keine Rolle, ob der Subunternehmer sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, solange die Arbeiten selbst unter die Regelung fallen.
Vorübergehende Lösung für (vorübergehende) einfache Gesellschaften
- Warum bieten wir eine vorübergehende
Lösung für (vorübergehende) einfache Gesellschaften an?
Nach einigen technischen Anpassungen am Onlinedienst „Check in at work“ wurden wir auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, mit denen (vorübergehende) einfache gesellschaften seitdem zu kämpfen haben.
Um dem Rechnung zu tragen, schlagen wir eine vorübergehende Lösung vor, die die Auswirkungen dieser Änderungen bis zum 1. April 2027 abmildert.
Für Bauarbeiten und die Lieferung von Fertigbeton werden nämlich ab dem 1. April 2027 die Onlinedienste „Catena“ für die Kettenmeldung und „Check in and out at work“ für die Anwesenheitsregistrierung genutzt. Diese vorübergehende Lösung wird dann nicht mehr erforderlich sein.
- Worin besteht die vorübergehende
Lösung für (vorübergehende) einfache Gesellschaften?
Im Onlinedienst „Arbeitsmeldung “ kann die (vorübergehende) einfache Gesellschaft in der Meldung durch ein anderes Unternehmen ersetzt werden, das Teil der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft ist. Diese Änderung muss bei der Direktion Finanzanalyse und Auftragnehmer (FINACO) des Landesamtes für soziale Sicherheit (LSS) per E-Mail an finaco@onssrszlss.fgov.be beantragt werden.
Dabei müssen folgende Angaben eindeutig mitgeteilt werden:
- die Meldungsnummer, für die die Änderung vorgenommen werden soll,
- die Unternehmensnummer der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft, die ersetzt werden soll, und
- die Unternehmensnummer, durch die die (vorübergehende) einfache Gesellschaft ersetzt wird.
Bitte bündeln Sie mehrere Änderungen so weit wie möglich und übermitteln Sie diese gemeinsam in einem Antrag in Form einer übersichtlichen Liste, um die administrative Bearbeitung zu vereinfachen.
Das LSS wird manuell nur die beantragten Änderungen vornehmen. Auf diese Weise erteilen die Unternehmen selbst – mit Zustimmung aller Gesellschafter der (vorübergehenden) Gesellschaft – die Erlaubnis zur Durchführung der Änderung und legen selbst fest, welchem Gesellschafter der Zugang gewährt wird. Darüber hinaus können Unternehmen jederzeit selbst entscheiden, welche Arbeitsweise sie anwenden.
Die Durchführung der Änderung in der Meldung wird stets mit einem Hinweis versehen, der auf diese vorübergehende Lösung verweist. Nach Durchführung der beantragten Änderungen erhält der Antragsteller stets eine Bestätigung per E-Mail.
Alle beantragten Änderungen werden von der Direktion/Geschaftsführung FINACO erfasst, damit sie ab dem 1. April 2027 in Catena wieder rückgängig gemacht werden können.
- Welche Folgen hat diese vorübergehende Lösung?
Bei der Ersetzung einer (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft durch ein anderes Unternehmen in der Meldung unter „Arbeitsmeldung“ behält die (vorübergehende) einfache Gesellschaft ihre eigenen rechtlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten. Das ersetzende Unternehmen übernimmt diese nicht. Diese Ersetzung ist nämlich rein technischer Natur. Sie dient dazu, einem Unternehmen, das Teil einer (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft ist, einen einfacheren Zugang zu den in „Check in at work“ registrierten Daten dieser (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft zu ermöglichen, bis auf eine dauerhafte Lösung in den neuen Onlinediensten umgestellt werden kann.
Die Ersetzung einer (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft durch ein anderes Unternehmen in der Meldung unter „Arbeitsmeldung“ hat zur Folge, dass (falls zutreffend) neue Anwesenheitsregistrierungen unter der Unternehmensnummer der ersetzten (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft zu Anomalien führen. Es ist jedoch weiterhin wichtig, die Anwesenheitsregistrierungen korrekt durchzuführen.
- Was sind die verschiedenen Möglichkeiten?
- Ersetzung der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft durch den technischen Melder
- Das ersetzende Unternehmen erhält Zugang zu allenn registrierten Daten innerhalb der Subunternehmerkette der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft.
- Nur das Unternehmen, das die (vorübergehende) einfache Gesellschaft vorübergehend in der Meldung ersetzt, kann die registrierten Daten einsehen. Die anderen Gesellschafter haben somit keinen Zugang zu den registrierten Daten der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft.
- Die (vorübergehende) einfache Gesellschaft wird nicht durch den technischen Melder, sondern durch ein anderes Unternehmen ersetzt, das Teil der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft ist
- Das ersetzende Unternehmen erhält Zugang zu den registrierten Daten innerhalb der Subunternehmerkette der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft in „Check in at work“, jedoch nicht zur Kettenmeldung in der „Arbeitsmeldung“.
- Der technische Melder behält den Zugang zur Kettenmeldung unter der „Arbeitsmeldung “, hat jedoch keinen Zugang zu den registrierten Daten innerhalb der Subunternehmerkette in „Check-in at Work“.
- Keine Änderungen beantragen und den aktuellen Zustand beibehalten
- Es bleibt möglich, den Zugang zu den registrierten Daten einer (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft ohne die oben beschriebenen vorübergehenden Änderungen beizubehalten. In diesem Fall muss sich ein Gesellschafter der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft mit der Unternehmensnummer der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft anmelden, um Zugang zu diesen Daten zu erhalten.
- Der gesetzliche Vertreter der (vorübergehenden) einfachen Gesellschaft kann anderen Gesellschaftern über die Zugangsverwaltung der Sozialversicherung Zugang gewähren.
- Wer diese Vorgehensweise bevorzugt, muss einfach keinen Antrag auf Änderung der Meldung beim LSS einreichen.
- Was ist bei einer neuen Meldung zu tun?
Wenn Sie den Vertrag im Onlinedienst „Arbeitsmeldung“ erstellen, können Sie sich für einen der drei oben genannten Vorschläge entscheiden, die bis zum 1. April 2027 gültig bleiben.
Wenn Sie sich für den ersten oder zweiten Vorschlag entscheiden, müssen Sie sowohl das LSS darüber informieren (per E-Mail an finaco@onssrszlss.fgov.be) als auch den folgenden spezifischen Verweis im Feld „Bemerkungen“ hinzufügen:
- Vorübergehende Lösung einfache Gesellschaft: XXXX.XXX.XXX (einfache Gesellschaft) durch XXXX.XXX.XXX ersetzt“ oder
- “Solution temporaire SM : XXXX.XXX.XXX (SM) remplacée par XXXX.XXX.XXX”