Meldung von Reinigungsarbeiten
Arbeitsmeldung 30bis für Reinigungsarbeiten
Das Programmgesetz vom 26.12.2022 sieht die Registrierung des Beginns und des Endes von Reinigungsarbeiten vor, wenn diese mit einer spezifischen Erklärung gemäß Artikel 30a (Gesetz vom 27. Juni 1969) verbunden sind. In diesem Zusammenhang wurde die Anmeldung der Arbeiten geändert.
Ein spezifischer QR-Code für die Registrierung von „Check In and Out at Work“ für Reinigungstätigkeiten wird jetzt standardmäßig bei allen Meldungen generiert. Dieser QR-Code kann zur Erfassung von Reinigungstätigkeiten verwendet werden und er soll ausschließlich von Unternehmen verwendet werden, die Reinigungsleistungen erbringen. Für andere Tätigkeiten, die unter Artikel 30bis des Gesetzes vom 27. Juni 1969 fallen, verwenden Sie die entsprechende Anzeige auf dem Bildschirm und den QR-Code für „Checkinatwork“.