Auszahlung Ihrer Pensionszusagen
Auszahlung intern finanzierter individueller Pensionszusagen und sonstiger nicht-externalisierter Pensionsleistungen.
Einfache und multifunktionelle Meldung
Seit dem 1. Januar 2023 werden die Informationen über Zahlungen im Rahmen des zweiten Pfeilers an die DB2P gemeldet. Die DB2P führt somit alle Informationen über Zusatzpensionen (von der Einrichtung eines Systems bis zur Auszahlung der Leistungen) zentral zusammen.
Die Meldung an die DB2P ersetzt die Meldung an das Pensionskataster. Alle Zahlungen des zweiten Pfeilers, die ab dem 1. Januar 2023 geleistet werden, müssen somit über die DB2P gemeldet werden. Vor dem 1. Januar 2023 geleistete Zahlungen werden weiterhin über das Pensionskataster gemeldet, sofern die Meldung rechtzeitig, d. h. innerhalb der gesetzlichen Frist (8. Arbeitstag des Folgemonats der Auszahlung), erfolgt.
Die Meldung der Zahlungen des zweiten Pfeilers über die DB2P erfolgt einmalig. Die erforderlichen Daten werden nur einmal abgefragt und in einer Datenbank zentral erfasst. Die Informationen in der DB2P sind multifunktionell und sektorübergreifend und decken den Bedarf aller Nutzer innerhalb des Netzwerks der Sozialen Sicherheit sowie innerhalb der öffentlichen Verwaltung.
Für wen?
Die Auszahlungsstellen sind für die Meldung „PAYMENT“ über DB2P verantwortlich. In diesem Zusammenhang sind dies die Einrichtungen, die Zusatzpensionen auszahlen, die nicht an einen Pensionsfonds oder einen Versicherer ausgelagert wurden (d. h. die Verwaltung der Zusatzpensionen wurde nicht an einen Pensionsträger übertragen). Ein Arbeitgeber, ein Unternehmen, ein öffentlicher Arbeitgeber usw., der eine intern finanzierte individuelle Pensionszusage oder eine andere nicht externalisierte Pensionsleistung auszahlt, muss dies bei der DB2P melden.
Die Auszahlungsstelle, die zur Abgabe einer Meldung verpflichtet ist, kann sich jederzeit dafür entscheiden, ihre Meldungen durch einen Dritten erledigen zu lassen. Dieser Dienstleister wird dann beauftragt, die Meldung im Namen des meldepflichtigen Trägers einzureichen. Dieses Mandat muss über den Onlinedienst „MAHIS“ eingegeben werden, der über dieses Portal erreichbar ist.
Was muss gemeldet werden?
Die meisten Informationen in der DB2P werden von Versicherern und Pensionsfonds gemeldet Manchmal erfolgt die Eingabe auch von öffentlichen Arbeitgebern mit intern verwalteten öffentlichen Zusagen oder sektoralen Organisatoren mit einem sektoralen Plan. Sie sind „Funktionäre und andere Professionelle“/„Akteure der gesetzlichen und ergänzenden Pension“ auf dem Portal der Sozialen Sicherheit.
Eine Ausnahme bilden intern finanzierte individuelle Pensionszusagen und sonstige nicht externalisierte Pensionsleistungen. Diese Zusatzpensionen werden nicht von Versicherern oder Pensionsfonds verwaltet und ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber oder Unternehmen selbst (oder von seinem Dienstleister). Es geht um individuelle Pensionszusagen:
- an einen Arbeitnehmer oder selbstständigen Betriebsleiter;
- die finanziert werden, wie in Art. 117 ff. des Programmgesetzes vom 22. Juni 2012 vorgesehen.
Als Arbeitgeber, Unternehmen oder sonstige Auszahlungsstelle müssen Sie die Zahlungen des zweiten Pfeilers über den Onlinedienst auf dieser Seite anmelden.
Alle Informationen, die Sie benötigen, um diesen Onlinedienst zu nutzen und Ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Datenbank nachzukommen, finden Sie auf der Website PensionPro.be Neues Fenster.
Was können Sie über den Onlinedienst DB2P erledigen?
Sobald Sie bei DB2P angemeldet sind, können Sie:
- die Auszahlungen für Ihre intern finanzierten individuellen Pensionspläne und andere nicht externalisierte Pensionsleistungen melden;
- die von Ihnen (oder Ihrem Dienstleister) abgegebenen Meldungen prüfen (und gegebenenfalls korrigieren oder widerrufen);
- Ihre „Zahlungsübersicht“ einsehen. Die „Zahlungsübersicht“ wird monatlich auf Grundlage Ihrer Meldungen an die DB2P erstellt. Sie zeigt den Gesamtbetrag der Solidaritätsbeiträge und/oder der KIV-Abzüge, die Sie an den Föderalen Pensionsdienst zahlen müssen.