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Paiement de vos engagements de pension

Auszahlung intern finanzierter individueller Pensionszusagen & sonstiger nicht-externalisierter Pensionsleistungen.

Einfache und multifunktionelle Meldung

Ab dem 1. Januar 2023 werden die Informationen über Zahlungen im Rahmen der zweiten Säule an die DB2P gemeldet. DB2P wird somit alle Informationen über Zusatzpensionen (von der Einrichtung eines Systems bis zur Auszahlung der Leistungen) zentral zusammenführen.

Die Meldung an die DB2P ersetzt die Meldung an das Pensionskataster. Alle Zahlungen der zweiten Säule, die ab dem 1. Januar 2023 geleistet werden, müssen somit über DB2P gemeldet werden. Vor dem 1. Januar 2023 geleistete Zahlungen werden weiterhin über das Pensionskataster gemeldet, sofern die Meldung rechtzeitig, d. h. innerhalb der gesetzlichen Frist (8. Arbeitstag des Folgemonats der Auszahlung), erfolgt.

Die Meldung der Zahlungen der zweiten Säule über DB2P erfolgt einmalig. Die erforderlichen Daten werden nur einmal abgefragt und in einer Datenbank zentral erfasst. Die Informationen in der DB2P sind multifunktionell und sektorübergreifend und decken den Bedarf aller Nutzer innerhalb des Netzwerks der sozialen Sicherheit sowie innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

Für wen?

Die Auszahlungsstellen sind für die Meldung "PAYMENT" über DB2P verantwortlich. In diesem Zusammenhang sind dies die Einrichtungen, die Zusatzpensionen auszahlen, die nicht an einen Pensionsfonds oder einen Versicherer ausgelagert wurden (d. h. die Verwaltung der Zusatzpensionen wurde nicht an einen Pensionsträger übertragen). Ein Arbeitgeber, ein Unternehmen, ein öffentlicher Arbeitgeber usw., der eine intern finanzierte individuelle Pensionszusage oder eine andere nicht externalisierte Pensionsleistung auszahlt, muss dies bei DB2P melden.

Die Auszahlungsstelle, die zur Abgabe einer Meldung verpflichtet ist, kann sich jederzeit dafür entscheiden, ihre Meldungen durch einen Dritten erledigen zu lassen. Dieser Dienstleister wird dann beauftragt, die Meldung im Namen des meldepflichtigen Trägers einzureichen. Dieses Mandat muss über das Mandatsverwaltungssystem des Portals der sozialen Sicherheit "MAHIS" eingegeben werden.

Was muss gemeldet werden?

Die meisten Informationen in der DB2P werden von Versicherern und Pensionsfonds gemeldet (oder manchmal von öffentlichen Arbeitgebern mit intern verwalteten öffentlichen Zusagen oder sektoralen Organisatoren mit einem sektoralen Plan). Im Portal der sozialen Sicherheit werden sie als "Funktionäre und andere Profesionelle"/ "Akteure gesetzliche und ergänzende Pensionen" geführt.

Eine Ausnahme bilden intern finanzierte Pensionszusagen und sonstige nicht externalisierte Pensionsleistungen. Diese Zusatzpensionen werden nicht von Versicherern oder Pensionsfonds verwaltet und ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber oder Unternehmen selbst (oder von seinem Dienstleister). Sie betrifft:

  • interne individuelle Pensionszusagen an einen Arbeitnehmer oder selbstständigen Betriebsleiter, wie sie in Art. 117 ff. des Programmgesetzes vom 22. Juni 2012 beschrieben sind;

Als Arbeitgeber, Unternehmen oder sonstige Auszahlungsstelle müssen Sie diese Zahlungen der zweiten Säule über den Onlinedienst DB2P für "Unternehmen" auf dem Portal anmelden.

Alle Informationen, die Sie benötigen, um diesen Onlinedienst zu nutzen und Ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Datenbank nachzukommen, finden Sie auf der Website PensionPro.be Neues Fenster.

Was können Sie über den Onlinedienst DB2P erledigen?

Sobald Sie bei DB2P angemeldet sind, können Sie:

  • die Auszahlungen für Ihre intern finanzierten individuellen Pensionspläne und andere nicht externalisierte Pensionsleistungen melden;
  • die von Ihnen (oder Ihrem Dienstleister) abgegebenen Meldungen prüfen (und gegebenenfalls korrigieren oder widerrufen);
  • Ihre "Zahlungsübersicht" einsehen. Die "Zahlungsübersicht" wird monatlich auf Grundlage Ihrer Meldungen an die DB2P erstellt. Sie zeigt den Gesamtbetrag der Solidaritätsbeiträge und/oder der KIV-Abzüge, die Sie an den Föderalen Pensionsdienst zahlen müssen.