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Verwaltung Ihrer Pensionszusagen

Für wen?

Arbeitgeber und Gesellschaften erhalten Zugang zu ihren Daten in der DB2P.

Arbeitgeber

Arbeitgeber haben in der DB2P Zugang zu ihren Daten über ergänzende Pensionszusagen, die sie für ihre Personalmitglieder eingerichtet haben.

Gesellschaften

Gesellschaften haben in der DB2P Zugang zu ihren Daten über ergänzende Pensionszusagen für selbstständige Unternehmensleiter.

Woher stammen die Daten der DB2P?

Bisher wurden die notwendigen Daten von den Versicherern und Pensionsfonds beschafft, die die ergänzenden Zusagen verwalten. Dies wird in der Regel auch in Zukunft so sein.
Es ist jedoch auch möglich, dass Sie selbst Daten liefern müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Pensionszusagen gemacht haben, die Sie intern finanzieren. Ihr Pensionsträger ist nämlich nur zur Meldung derjenigen Zusagen verpflichtet, mit denen Sie ihn beauftragt haben.

Was können Sie im Onlinedienst DB2P unternehmen?

Sobald Sie in der DB2P eingeloggt sind, können Sie:

  • die Meldungen abfragen, die Ihr Versicherer oder Pensionsfonds für Ihre Akte vorgenommen hat;
  • die Informationen suchen, die Sie benötigen, um bestimmte administrative Pflichten zu erfüllen;
  • auf Informationen reagieren, die über Sie gespeichert sind.

Alle Informationen, die Sie benötigen, um diesen Onlinedienst zu benutzen und Ihre Pflichten im Rahmen der Datenbank zu erfüllen, finden Sie auf der Website PensionPro.be Neues Fenster.