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Zugriff auf db2p

Um gesicherten Zugang zur DB2P-Datenbank (zweiter Pensionspfeiler) zu erhalten, müssen Sie auf der Portalsite der Sozialen Sicherheit registriert sein.

Für die Verwaltung der Daten für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation gibt es drei Möglichkeiten:

Sie wollen einen Zugang zur DB2P-Datenbank für Ihr eigenes Unternehmen

Ihr Unternehmen ist:

Sie sind ein Arbeitgeber und Sie wollen einen Zugang zur DB2P-Datenbank für Ihren sozialen Dienstleister

Sie bevollmächtigen eine juristische Person oder eine natürliche Person außerhalb Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen wird selbst keinen gesicherten Zugang haben.

Sie (oder Ihr bestellter Sozialdienstleister oder Sozialsekretariat) erstellen eine Vollmacht und registrieren diese im Onlinedienst Mahis. Sowohl Sie als auch der Sozialdienstleister, den Sie bestellen, müssen die Vollmacht unterzeichnen.

Sie sind ein Arbeitgeber und Sie wollen einen Zugang zur DB2P-Datenbank für Ihren sozialen Dienstleister UND einen Zugang für Ihr eigenes Unternehmen

Ihr Unternehmen ist:

Sie (oder Ihr bestellter Sozialdienstleister oder Sozialsekretariat) erstellen eine Vollmacht und registrieren diese im Onlinedienst Mahis. Sowohl Sie als auch der Sozialdienstleister, den Sie bestellen, müssen die Vollmacht unterzeichnen.