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Zeitweilige Arbeitslosigkeit

„Zeitweilig arbeitslos“ sind Arbeitnehmende, die an einen Arbeitsvertrag gebunden sind, dessen Erfüllung vorübergehend ganz oder teilweise ausgesetzt ist.

Der Onlinedienst „Zeitweilige Arbeitslosigkeit“ ermöglicht Arbeitgebern Folgendes:

  • für eine(n) oder mehrere Arbeitnehmende(n) einen Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit zu stellen;
  • anschließend die vom LfA getroffene Entscheidung abzufragen.

Jede Entscheidung ist am Tag nach der Entscheidung des LfA im pdf-Format verfügbar. Ist diese positiv, hat die oder der Arbeitnehmende Anspruch auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit.

Meldende, die Mitteilungen über „zeitweilige Arbeitslosigkeit“ mittels strukturierter elektronischer Nachrichten vornehmen, erhalten die endgültige Entscheidung des LfA auf demselben Weg.

Nähere Auskünfte:

Elektronische Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit an das LfA Neues Fenster

Einen Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit stellen

Sie sind Arbeitgeber und nutzen zum ersten Mal die Onlinedienste der sozialen Sicherheit, um zeitweilige Arbeitslosigkeit zu beantragen? Zunächst müssen Sie sich bei CSAM anmelden, und zwar auf der Seite „Anmelden“. Bitte lesen Sie bei Fragen das Benutzerhandbuch auf der CSAM-Website .pdf - Neues Fenster.

Haben Sie ein Problem oder eine Frage zu Ihrer Anmeldung? Sie erreichen das Kontaktcenter der sozialen Sicherheit montags bis freitags von 7.00 bis 20.00 Uhr unter der Nummer 02/511.51 51.

Sobald Sie angemeldet sind, können Sie beim LfA eine elektronische Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit einreichen. Klicken Sie dazu auf die nebenstehende blaue Schaltfläche „Zeitweilige Arbeitslosigkeit einreichen“.

Weitere Informationen zu dieser elektronischen Mitteilung finden Sie im Handbuch: Zeitweilige Arbeitslosigkeit Step By Step .pdf - Neues Fenster.

Weitere Informationen und Fragen finden Sie auf der Website des LfA Neues Fenster.

Alle technischen Informationen über die zeitweilige Arbeitslosigkeit befinden sich auf TechLib