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Nach der Meldung

Die Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit, die dem LfA auf elektronischem Wege übermittelt werden, werden in einem Zentralrechner des LfA gespeichert und an die zuständigen Arbeitslosenämter des LfA weitergeleitet.

Kontrollen, die vor Fehlern warnen

Der Onlinedienst enthält eine Reihe von Kontrollen, die den Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten auf mögliche Fehler hinweisen. Diese Kontrollen blockieren die Mitteilung jedoch nicht; sie kann nach einer Bestätigung immer noch gesandt werden. Es ist immer ein Feld für die Bemerkungen vorgesehen, in dem Sie den Sachverhalt näher erläutern können, was insbesondere nach einer solchen Warnmeldung ratsam ist.

Die vorgesehenen Kontrollen betreffen vor allem die Einreichungsfrist und die höchstzulässige Aussetzungsdauer. Die Arbeitslosenämter des LfA müssen die Mitteilungen dann noch validieren. Stellt sich dabei heraus, dass die Mitteilung verordnungsrechtlich nicht in Ordnung ist, wird der betreffende Arbeitgeber so schnell wie möglich schriftlich darüber informiert. Der Name, die Adresse und die Telefonnummer des zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA stehen in der Empfangsbestätigung.

Die Erfüllung bestimmter Bedingungen wie die obligatorische Arbeitswiederaufnahmewoche vor einer neuen Arbeitslosigkeit, die Tatsache, dass Schlechtwetter tatsächlich vorliegt usw. geht jedoch nicht aus der Mitteilung selbst hervor. Das LfA kann also auch zu einem späteren Zeitpunkt immer noch feststellen, dass bestimmte Bedingungen nicht erfüllt waren und die oder der Arbeitnehmende deshalb doch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte.

Endgültige Entscheidung des LfA

Das LfA übermittelt nunmehr allen Absendern einer im Batch-Modus durchgeführten Meldung über zeitweilige Arbeitslosigkeit eine PDF-Datei mit seiner „endgültigen Entscheidung“: Annahme oder Ablehnung der Meldung.

Diese PDF-Datei wird zur Basis 64 umgewandelt und in einem Generic XML gekapselt.

Die soziale Sicherheit übermittelt diese endgültige Entscheidung über den Kanal, den die oder der Meldende der ursprünglichen Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit verwendet hat. Ist dieser Kanal nicht mehr verfügbar, wird der bevorzugte Batch-Kanal der oder des Meldenden verwendet. Wenn es nicht mehr möglich ist, den Meldenden zu erreichen, informiert die soziale Sicherheit unmittelbar das LfA.

Um die PDF-Datei und die Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit miteinander in Verbindung zu bringen, benötigt der Empfänger die Ticketnummer der Meldung über zeitweilige Arbeitslosigkeit. Diese Nummer befindet sich in der XML, die das zur Basis 64 umgewandelte PDF einkapselt.