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Über die zeitweilige Arbeitslosigkeit

Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit und Onlinedienst

Der Onlinedienst „Zeitweilige Arbeitslosigkeit“ ermöglicht eine elektronische Datenübermittlung, durch welche die Daten der für das LfA bestimmten Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit sofort registriert werden und dort zur Einsichtnahme, Änderung und Löschung verfügbar bleiben.

Der Onlinedienst „Zeitweilige Arbeitslosigkeit“ ermöglicht neben den herkömmlichen Wegen (Einschreiben oder Fax) auch eine elektronische Übermittlung von Daten, die sofort an einem zentralen Standort registriert werden und dort zur Einsicht, Änderung und Löschung verfügbar bleiben.

Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit müssen zwingend elektronisch über den Onlinedienst auf diesem Portal oder über den Batch-Kanal übermittelt werden. Weitere Informationen über den Batch-Kanal finden Sie in der Rubrik TechLib.

Schlechtwetter – Arbeitsmangel – Technische Störung

Die folgenden Artikel des Gesetzes über die Arbeitsverträge regeln die Situationen, in denen die Erfüllung des Arbeitsvertrages von Arbeitnehmern ausgesetzt wird:

  • 49 (technische Störung),
  • 50 (Schlechtwetter),
  • 51 (Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen),
  • 77/4 bis 77/7 (Aussetzung des Angestelltenvertrages).

Für eine Aussetzung des Arbeitsvertrages müssen die verordnungsrechtlichen Bedingungen der jeweiligen Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit erfüllt sein. Die Pflicht zur Mitteilung an das LfA ist eine dieser Bedingungen.

Wenn der Arbeitsvertrag nicht ordnungsgemäß ausgesetzt wurde, hat die oder der Arbeitnehmende Anspruch auf die vom Arbeitgeber zu zahlende Entlohnung und es besteht für sie oder ihn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Höhere Gewalt

Artikel 26 des Arbeitsvertragsgesetzes befasst sich mit der vorübergehenden Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung infolge höherer Gewalt. Diese Form von Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung kann sowohl bei Arbeitern als auch bei Angestellten vorkommen. Es gibt keine Mitteilungspflicht, aber die Möglichkeit, die Situation höherer Gewalt mitzuteilen ist dennoch vorgesehen, um die Rechtssicherheit des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden zu wahren.

Streik

Artikel 137 § 6 des Königlichen Erlasses zur Regelung der Arbeitslosigkeit verpflichtet den Arbeitgeber, dem LfA die zeitweilige Arbeitslosigkeit infolge eines Streiks elektronisch mitzuteilen.

Änderungen und Löschungen

Bei Schlechtwettermitteilungen oder Mitteilungen des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen des Monats ist bis zum 15. Tag des Monats nach dem Monat des ersten Arbeitslosigkeitstages eine Änderung oder Annullierung möglich.

Eine Änderung, die sich auf das Datum des Beginns der zeitweiligen Arbeitslosigkeit bezieht, ist jedoch nicht zulässig.

Bei anderen Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit ist eine Änderung oder Annullierung bis zum 15. Tag des Monats nach dem Monat des letzten Arbeitslosigkeitstages möglich.