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Für wen ist Check In and Out at Work gedacht?

Der Onlinedienst Check In and Out at Work richtet sich an Arbeitgeber und Auftraggeber sowie an das Personal, das die Arbeiten ausführt. Zur Zeit nutzen Sie den Onlinedienst für Arbeiten im Reinigungssektor.

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sowie Unternehmer oder Unternehmen, der/das einen Vertrag mit einem Auftraggeber abschließt, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Angestellten, Ihre Subunternehmer und die Arbeitnehmer Ihrer Subunternehmer registriert sind. Sie müssen:

  • den Subunternehmern, die Sie beauftragen, ein Registrierungssystem zur Verfügung stellen oder gemeinsam vereinbaren, dass der Unternehmer und die betreffenden Subunternehmer eine andere Registrierungsmethode anwenden;
  • sicherstellen, dass die Daten, die sich auf Ihr Unternehmen beziehen, tatsächlich und korrekt registriert und an die Datenbank weitergeleitet werden;
  • Ihren Arbeitnehmern ein Registrierungsmittel zur Verfügung stellen, das mit dem am Ort der Leistungserbringung verwendeten Registrierungsgerät kompatibel ist;
  • Ihre Mitarbeiter über das Registrierungsverfahren informieren. Weitere Informationen über die Registrierung finden Ihre Arbeitnehmer auf der Seite Check In and Out at Work auf dem Bürgerportal der Sozialen Sicherheit.

Sie können den Onlinedienst Check In and Out at Work selbst nutzen, um die Registrierungen Ihrer Mitarbeiter einzusehen.

Meldung von Registrierungsfehlern

Wenden Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Registrierungsdatum an das LSS, um eine Änderung der Registrierung Ihres Personals zu beantragen. Sie müssen zudem die erforderlichen Belege einreichen.

Arbeitnehmer, Selbständige, Zeitarbeiter und Praktikanten

Arbeitnehmer, Selbständige, Zeitarbeiter und Praktikanten sind verpflichtet, den Beginn und das Ende ihrer Tätigkeiten zu erfassen. Außerdem müssen sie ihre Ruhepausen erfassen.

Sie nutzen Check In and Out at Work um:

  • sich selbst in Echtzeit zu registrieren und
  • ihre eigenen Registrierungen einzusehen.

Selbständige, die Subunternehmer beauftragen, müssen die gleichen Regeln wie Arbeitgeber einhalten.

Organisationen, die Zeitarbeiter beschäftigen, müssen dem jeweiligen Zeitarbeiter das Registrierungsinstrument zur Verfügung stellen oder die Art und Weise der Registrierung vertraglich vereinbaren.

Meldung von Registrierungsfehlern

Arbeitnehmer, die einen Fehler in den Registrierungen feststellen, müssen ihrem Arbeitgeber dieses innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Registrierung melden.

Selbständige müssen für alle Registrierungsänderungen das LSS kontaktieren.

Ausländische Arbeitnehmer und ausländische Selbständige

Ausländische Arbeitnehmer und ausländische Selbständige müssen ein besonderes Verfahren befolgen. Weitere Informationen dazu folgen.