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Für wen ist Check In and Out at Work gedacht?

Der Onlinedienst Check In and Out at Work richtet sich sowohl an Unternehmen, als auch an das Personal, das die Arbeiten ausführt. Zur Zeit nutzen Sie den Onlinedienst für Reinigungstätigkeiten.

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sowie Unternehmer oder Unternehmen, der/das einen Vertrag mit einem Auftraggeber abschließt, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Angestellten, Ihre Subunternehmer und die Arbeitnehmer Ihrer Subunternehmer registriert sind. Sie müssen:

  • den Subunternehmern, die Sie beauftragen, ein Registrierungssystem zur Verfügung stellen oder gemeinsam vereinbaren, dass der Unternehmer und die betreffenden Subunternehmer eine andere Registrierungsmethode anwenden;
  • sicherstellen, dass die Daten, die sich auf Ihr Unternehmen beziehen, tatsächlich und korrekt registriert und an die Datenbank weitergeleitet werden;
  • Ihren Arbeitnehmern ein Registrierungsmittel zur Verfügung stellen, das mit dem am Ort der Leistungserbringung verwendeten Registrierungsgerät kompatibel ist;
  • Ihre Mitarbeiter über das Registrierungsverfahren informieren. Weitere Informationen über die Registrierung finden Ihre Arbeitnehmer unter Check In and Out at Work auf dem Bürgerportal der Sozialen Sicherheit.

Sie können den Onlinedienst Check In and Out at Work selbst nutzen, um die Registrierungen Ihrer Mitarbeiter einzusehen.

Meldung von Registrierungsfehlern

Wenden Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Registrierungsdatum an das LSS, um eine Änderung der Registrierung Ihres Personals zu beantragen. Sie müssen zudem die erforderlichen Belege einreichen.

Arbeitnehmer, Selbständige, Zeitarbeiter und Praktikanten

Arbeitnehmer, Selbständige, Zeitarbeiter und Praktikanten sind verpflichtet, den Beginn und das Ende ihrer Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu erfassen. Außerdem müssen sie ihre Ruhepausen erfassen.

Sie nutzen Check In and Out at Work um:

  • sich selbst in Echtzeit zu registrieren, und
  • ihre eigenen Registrierungen einzusehen.

Selbständige, die Subunternehmer beauftragen, müssen die gleichen Regeln wie Arbeitgeber einhalten.

Organisationen, die Zeitarbeiter beschäftigen, müssen dem jeweiligen Zeitarbeiter das Registrierungsinstrument zur Verfügung stellen oder die Art und Weise der Registrierung vertraglich vereinbaren.

Meldung von Registrierungsfehlern

Arbeitnehmer, die einen Fehler in den Registrierungen feststellen, müssen ihrem Arbeitgeber dieses innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Registrierung melden.

Selbständige müssen für alle Registrierungsänderungen das LSS kontaktieren.

Ausländische Arbeitnehmer und ausländische Selbständige

Um auf den sicheren Onlinedienst „Check In and Out at Work“ zugreifen zu können, benötigen ausländische Arbeitnehmer und Selbständige anerkannte digitale Schlüssel, wie itsme, eIDAS oder Benutzername/Passwort mit einem Code über eine mobile App oder per E-Mail (TOTP).

Dies gilt sowohl für belgische als auch für ausländische Arbeitnehmer.

Nachfolgend stellen wir die drei digitalen Schlüssel vor:

  1. itsme: Wenn sie über einen belgischen elektronischen Personalausweis verfügen, können sie diesen digitalen Schlüssel verwenden. Hierzu müssen sie die itsme-App auf ihrem Gerät installieren. Weitere Informationen auf der itsme-Seite auf der Website des CSAM-Hilfezentrums Neues Fenster.
  2. eIDAS: Wenn sie keinen belgischen Personalausweis, aber einen anderen anerkannten elektronischen Identitätsnachweis haben, können sie diesen digitalen Schlüssel verwenden. Um herauszufinden, ob ihr elektronischer Identitätsnachweis dafür berechtigt ist, müssen sie beim Anmelden auf „Mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis anmelden“ klicken. Sie erhalten dann einen Überblick darüber, welche Mitgliedstaaten bereits über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügen.

    Wenn sie sich zum ersten Mal bei eIDAS anmelden möchten, brauchen sie ihren europäischen elektronischen Identitätsnachweis Neues Fenster, ihre E-Mail-Adresse und ihre Telefonnummer. Wenn sie keine Belgische Nationalregisternummer oder BIS-Nummer haben, wird eine Nummer erstellt. Weitere Informationen auf der eIDAS-Seite auf der Website des CSAM-Hilfezentrums Neues Fenster.
  3. E-Mail TOTP: Wenn ihr Land die digitalen Schlüssel itsme oder eIDAS nicht unterstützt und/oder diese Arbeitnehmer keine belgische nationale Identifikationsnummer (BIS-Nummer) haben, müssen sie einen Termin für einen Videoanruf mit Sigedis vereinbaren. Sigedis ist der Partner der Einrichtungen der sozialen Sicherheit für die persönliche Identifikation. Der Termin wird über die Website belgian.be Neues Fenster vereinbart. Nach Überprüfung einer Reihe von Dokumenten wird Sigedis ermitteln, ob sie bereits über eine BIS-Nummer verfügen. Gegebenenfalls wird eine Nummer erstellt. Bei dem Videoanruf hilft Sigedis ihnen, einen digitalen Schlüssel zu erhalten.

Ausländische Unternehmen

Um auf den sicheren Online-Dienst Check In and Out at Work zugreifen zu können, muss Ihr Unternehmen zuerst bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registriert sein. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an einen anerkannten Unternehmensschalter Neues Fenster. Als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens wird Ihnen eine BIS-Nummer zugewiesen. Sobald Ihr Unternehmen bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen registriert ist, bekommt es eine Unternehmensnummer.

Wenn Sie den oben genannten Schritt abgeschlossen haben, benötigen Sie noch einen  anerkannten digitalen Schlüssel, um sich auf einer gesicherten Anwendung anzumelden. Sie haben drei Möglichkeiten: itsme, eIDAS oder Benutzername/Passwort mit einem Code über eine mobile App oder per E-Mail (TOTP).

Hier finden Sie Informationen zu diesen digitalen Schlüsseln:

  1. itsme: Wenn Sie einen belgischen elektronischen Personalausweis haben, können Sie itsme verwenden. Weitere Informationen lesen Sie auf der itsme-Seite des CSAM-Hilfezentrums Neues Fenster.
  1. eIDAS: Wenn Sie keinen belgischen Personalausweis, aber einen anderen anerkannten elektronischen Identitätsnachweis besitzen, können Sie zum Anmelden eIDAS verwenden. Um herauszufinden, ob Ihr elektronischer Identitätsnachweis dafür berechtigt ist, klicken Sie beim Anmelden auf „Mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis anmelden“. Sie erhalten dann einen Überblick darüber, welche Mitgliedstaaten bereits über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügen.
    Wenn Sie sich zum ersten Mal bei eIDAS anmelden möchten, brauchen Sie Ihren europäischen elektronischen Identitätsnachweis Neues Fenster, Ihre E-Mail-Adresse und ihre Telefonnummer. Wenn Sie keine Belgische Nationalregisternummer oder BIS-Nummer haben, wird eine Nummer erstellt. Weitere Informationen auf der eIDAS-Seite des CSAM-Hilfezentrums Neues Fenster
  2. E-Mail TOTP: Wenn Ihr Land die digitalen Schlüssel itsme oder eIDAS nicht unterstützt und/oder Sie keine belgische Identifikationsnummer (BIS-Nummer) haben, müssen Sie einen Termin für einen Videoanruf mit Sigedis auf der Website belgianID.be Neues Fenster vereinbaren. Sigedis ist der Partner der Einrichtungen der sozialen Sicherheit für die persönliche Identifikation. Nach Überprüfung einer Reihe von Dokumenten wird ermittelt, ob Sie bereits über eine BIS-Nummer verfügen. Gegebenenfalls wird eine Nummer erstellt. Mittels eines Videoanrufs hilft Sigedis Ihnen, einen digitalen Schlüssel zu erhalten.

Mit der zugewiesenen ZDU-Nummer, Ihrer BIS-Nummer und dem digitalen Schlüssel können Sie sich dann bei CSAM anmelden. Als gesetzlicher Vertreter Ihres Unternehmens können Sie sich selbst als Hauptzugangsverwalter festlegen, um den Zugang zu Ihren Onlinediensten zu verwalten. Als Hauptzugangsverwalter bestimmen Sie, welche(r) Mitarbeiter/-in Zugang zum Onlinedienst bekommt. Sie können auch Mitarbeitende als lokale Zugangsverwalter/-innen ernennen, damit Sie Hilfe bei der Verwaltung haben.

Sobald dieser Schritt erfolgt ist, können Sie und Ihre Mitarbeitenden sich im gesicherten Onlinedienst Check In and Out at Work mit der Schaltfäche auf dieser Seite anmelden.