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Wann werden die Daten eingegeben?

Ergänzungen zur Laufbahnakte

Seit dem 1. Januar 2011 werden die zusätzlichen Daten zur Laufbahnakte mitgeteilt, wenn sich der Vorfall ereignet, mit anderen Worten, wenn die Verbindung zwischen Diplom und Stelle hergestellt wird oder wenn der Arbeitgeber einseitig beschließt, ein satzungsgemäßes Verhältnis zu beenden.

Historischen Daten

Der Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer am 1. Januar 2011 im Dienst ist, ist verpflichtet, die bisherigen Laufbahndaten (d.h. die Laufbahndaten vor dem 31. Dezember 2010) vor dem 1. Januar 2016 zu übermitteln.

Darüber hinaus muss jeder Antrag auf eine Pension ab dem 1. Januar 2013 sowie jeder Antrag auf eine Pension vor dem 1. Januar 2013, die jedoch ab diesem Datum beginnt, der elektronischen Erklärung zu den bisherigen Daten beigefügt sein.