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Welche Daten eingeben?

Ergänzungen zur Laufbahnakte

Wenn sich herausstellt, dass ab dem 1. Januar 2011 ein Hochschuldiplom für den Arbeitgeber eine Voraussetzung für eine Einstellung oder Ernennung ist, muss dieser die verschiedenen Elemente bezüglich dieses Diploms (Titel, Datum der Ausstellung, …) mitteilen.

Seit dem 1. Januar 2011, im Falle einer Entlassung durch den Arbeitgeber, muss dieser eine Kopie der Verwaltungsakte über die Beendigung des satzungsgemäßen Verhältnisses übermitteln.

Historischen Daten

Der Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer am 1. Januar 2011 im Dienst ist, ist verpflichtet, die folgenden Daten für die Zeit vor diesem Datum (d.h. bis zum 31. Dezember 2010) zu sammeln und elektronisch zu übermitteln:

  • Daten zu den Diplomen und zu den Leistungen und Abwesenheiten während der gesamten Laufbahn des Arbeitnehmers;
  • Daten zu den Gehältern und zu den Gehaltszuschlägen ab dem 1. Januar 2006, falls der Arbeitnehmer zum statutarischen Personal gehört.