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1.3.11.2. Pensionsrücklagen für die Periode der vertraglichen Beschäftigung

Die mathematischen Rücklagen, die während der Beschäftigungsperiode als Vertragsmitarbeiter bei einer lokalen Verwaltung, angeschlossen beim solidarischen Pensionsfonds des LSSPLV, beim Landesdienst für Pensionen (LPA) aufgebaut wurden, kommen bei einer endgültigen Ernennung diesem Fonds zu..

Das RSZPPO entwickelt nach Rücksprache mit dem LPA und Sigedis einen neuen elektronischen Datenfluss, um die mathematischen Rücklagen künftig automatisch bearbeiten zu können. Dieser Datenfluss wird sich auf alle definitiv ernannten Personalmitglieder beziehen, die vor der definitiven Ernennung auf Vertragsbasis angestellt waren, unabhängig vom Datum der definitiven Ernennung. Bis dieser Datenfluss eingesetzt wird (voraussichtlich Mitte 2014), gilt eine vorläufige Regelung.

Für Verwaltungen, deren Pensionen der definitiv ernannten Personalmitglieder vom PdÖD ausgezahlt werden, garantiert das PdÖD den Antrag auf Übertragung der mathematischen Rücklagen beim LPA.

Für Verwaltungen, deren Pensionen der definitiv ernannten Personalmitglieder von einer Vorsorgeeinrichtung ausgezahlt werden, muss die Verwaltung die Übertragung der Rücklagen beim LPA ab der Ernennung und spätestens bei der Pensionierung des definitiv ernannten Personalmitglieds beantragen, sofern die betreffende Übertragung noch nicht erfolgt ist. Die Verwaltung muss in einem Schreiben an das Landespensionsamt, Zuidertoren / Tour du Midi, 1060 Brüssel die Einzahlung der mathematischen Rücklagen auf das Konto IBAN BE48 0910 0158 0927 des solidarischen Pensionsfonds des LSSPLV bei der Belfius Bank (BIC = GKCC BEBB) unter Angabe von „Übertragung mathematischer Rücklagen“ beantragen.