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7.5.3.4 Das Eingliederungspraktikum

Ein Eingliederungspraktikum hat zum Ziel, einen gering qualifizierten Schulabgängiger während der Berufseingliederungszeit mit dem Arbeitsmarkt vertraut zu machen. Das Eingliederungspraktikum beginnt frühestens am 156. Tag und spätestens am 310. Tag der Berufseingliederungszeit. Die Ausbildung dauert mindestens drei Monate und höchstens sechs Monate. Neben einer Praktikumsentschädigung vom LfA erhält der Praktikant vom Arbeitgeber eine monatliche Entschädigung von 200 EUR, die von Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist.

Bei Ablauf des Eingliederungspraktikums wird eine „Dimona im Dienst“ als einfacher (vertraglicher) Arbeitnehmer vorgenommen. Die Leistungen und der Lohn dieser vertraglichen Arbeitnehmer sind in der DmfAPPL anzugeben.