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Arbeitgeber, der zum ersten Mal Personal einstellt

Jede natürliche Person bzw. Gruppierung natürlicher Personen (z. B. eine nicht rechtsfähige Vereinigung) oder Rechtsperson (Gesellschaft, Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, öffentliche Verwaltung usw.), die zum ersten Mal einen oder mehrere Arbeitnehmer einstellt, muss dies dem LSS melden, um als Arbeitgeber anerkannt zu werden.

Zusätzlich zu den Verpflichtungen des LSS gibt es eine Reihe weiterer Aspekte, die ein neuer Arbeitgeber berücksichtigen muss. Eine Übersicht finden Sie auf der Website www.ichwilleinstellen.be.

Um die Eigenschaft des Arbeitgebers vom LSS zu erhalten, ist eine ZDU-Nummer notwendig.

Die Identifikation als Arbeitgeber verläuft über

DmfA

Nach der Bearbeitung des elektronischen Antrags über ‚WIDE‘ erhält der Arbeitgeber eine Mitteilung des LSS mit:

  • der definitiven LSS-Nummer;
  • der ZDU-Nummer, wenn das LSS die ZDU-Nummer zuweist;
  • dem NACE-Code (Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) und einer Beschreibung der Aktivität(en) des Unternehmens;
  • der/den zuerkannten Arbeitgeberkategorie(n).

Der Dienstleister des Arbeitgebers erhält eine Kopie dieser Mitteilung.

Die Identifikation als Arbeitgeber beim LSS wird nicht nur in das Arbeitgeberverzeichnis aufgenommen, sondern auch in die ZDU.

Nur die Arbeitgeber, die in das Arbeitgeberverzeichnis aufgenommen sind, haben Zugang zu den Online-Diensten der Sozialen Sicherheit und können eine Dimona oder DmfA einreichen.