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Flexi-Arbeitnehmer und Überstunden im Gastgewerbe

Ab 01.12.2015 werden zwei neue Maßnahmen in Kraft treten, die zum Ziel haben, die Lohnkosten im Gastgewerbe zu verringern: die Einführung der sog. ,Flexijobs‘ unter Anwendung eines besonderen Arbeitgeberbeitrags und die Möglichkeit, ‚Überstunden im Gastgewerbe‘ ohne Sozialbeiträge zu leisten. Für diese Systeme gilt ebenfalls eine Steuerbefreiung.

Ab dem 01. Januar 2018 wird das System der ‚Flexi-Jobs‘ sowohl in Bezug auf die Personen, die Flexi-Arbeit verrichten können, als auch in Bezug auf die Sektoren, die dieses System nutzen können, erweitert.

Das Gesetz vom 1. April 2022 verbietet ausdrücklich die Beschäftigung eines Arbeitnehmers über ein Unternehmen für Aushilfsarbeit als Flexi-Arbeitnehmer bei einem Entleiher, bei dem er bereits im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags beschäftigt ist.

Flexijobs

Arbeitgeber

Alle Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe und Unternehmen für Leiharbeitsagenturen für Arbeitnehmer, die sie einem Benutzer aus dem Gastgewerbe zur Verfügung stellen

Ab dem 01. Januar 2018 wird das System der Flexi-Arbeit auf die folgenden Sektoren erweitert, auch für die Leiharbeitsunternehmen für die Arbeitnehmer, die sie einem Auftraggeber aus einem dieser Sektoren zur Verfügung stellen:

  • 118 - nur die Bäckereien, die einen Beitrag zum ‚Garantie- und Sozialfonds für die Bäckerei, Konditorei und Verzehrräume bei einer Konditorei‘ leisten
  • 119 - Lebensmittelhandel
  • 201 - Selbstständiger Einzelhandel
  • 202 - Lebensmitteleinzelhandel
  • 202.01 - mittlere Lebensmittelunternehmen
  • 311 - große Einzelhandelsunternehmen
  • 312 - Warenhäuser
  • 314 - Friseur- und Schönheitssalons

Ab dem 01. Januar 2023 wird das System der Flexi-Arbeit auf die folgenden Sektoren erweitert, auch für die Leiharbeitsunternehmen für die Arbeitnehmer, die sie einem Auftraggeber aus einem dieser Sektoren zur Verfügung stellen:

  • 9,74 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,75 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 10,49 EUR pro Stunde vom 1. September 2021 bis 31. Dezember 2021;
  • 9,93 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,76 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 10,69 EUR pro Stunde vom 1. Januar 2022 bis 28. Februar 2022;
  • 10,13 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,78 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 10,91 EUR pro Stunde vom 1. März 2022 bis 30. April 2022;
    • mit Ausnahme der künstlerischen, künstlerisch-technischen und künstlerisch-unterstützenden Funktionen, die Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 zur Einrichtung der Kunstwerkkommission und zur Verbesserung des sozialen Schutzes der Kunstschaffenden umfassen
  • 10,33 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,79 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 11,12 EUR pro Stunde vom 1. Mai 2022 bis 31. Juli 2022;
    • und öffentlichen Einrichtungen und Diensten des öffentlichen Gesundheitswesens, die durch einen der folgenden NACE-Codes gekennzeichnet sind 
    • mit Ausnahme von Funktionen, die Aufgaben umfassen, die in den materiellen Anwendungsbereich des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung von Gesundheitsberufen fallen.

NACE-Codes:

  • 86101 - Allgemeine Krankenhäuser, mit Ausnahme von geriatrischen und spezialisierten Krankenhäusern
  • 86102 - Geriatrische Krankenhäuser
  • 86103 - Spezialisierte Krankenhäuser
  • 86104 - Psychiatrische Krankenhäuser
  • 86109 - Sonstige Krankenhaustätigkeiten
  • 86210 - Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • 86901 - Tätigkeiten von medizinischen Labors
  • 86903 - Krankenbeförderung
  • 86905 - Ambulante Rehabilitationstätigkeiten
  • 86906 - Pflegetätigkeiten
  • 86909 - Sonstige Tätigkeiten im Bereich der menschlichen Gesundheitspflege, a.n.g.
  • 87101 - Tätigkeiten von Alten- und Pflegeheimen
  • 87109 - Sonstige stationäre Pflegeeinrichtungen
  • 87301 - Tätigkeiten von Altenheimen
  • 87302 - Tätigkeiten von Pflegeresidenzen für ältere Menschen

Begriffsbestimmung

  Hat ein Arbeitnehmer genügend Leistungen bei einem anderen Arbeitgeber erbracht, kann er im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt werden. Für den Flexilohn, den der Arbeitnehmer für diese Leistungen erhält, werden keine normalen Sozialversicherungsbeiträge geschuldet, nur ein besonderer Arbeitgeberbeitrag von 25,00 %.

Ein Arbeitgeber, der jemanden mit einem Flexijob einstellen will, schließt mit dieser Person einen schriftlichen Rahmenvertrag ab, in dem eine Reihe allgemeiner Angelegenheiten festgelegt werden (eine Beschreibung der Funktionen, der vereinbarte Lohn…). In diesem Rahmen schließt der Arbeitgeber jedes Mal, wenn er den Arbeitnehmer beschäftigen will, einen Flexi-Arbeitsvertrag ab. Für diese Flexi-Arbeitsverträge muss eine Dimona Typ ,FLX‘-Meldung durchgeführt werden und eine Reihe spezifischer Codes in der DmfA-Meldung verwendet werden. Diese Flexi-Arbeitsverträge können mündlich (pro Tag) oder schriftlich, voll- oder teilzeitlich, für eine bestimmte Zeit oder für eine klar definierte Arbeit abgeschlossen werden.

Nicht erforderlich ist der Rahmenvertrag für Flexijobs, die über eine Leiharbeitsagentur zustande kommen. In den Vertrag mit dem Leiharbeiter müssen dieselben Elemente aufgenommen werden wie in einem Rahmenvertrag.

Bei einem Flexi-Job hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohn (Flexi-Lohn) und ein einmaliges Urlaubsgeld von 7,67 % (Flexi-Urlaubsgeld), das zusammen mit dem Lohn ausgezahlt wird (Brutto ist netto, da es keine Abzüge gibt). Ab dem 1. Dezember 2022 darf der Flexi-Lohn 10,97 EUR pro Stunde und das Flexi-Urlaubsgeld daher 0,84 EUR  pro Stunde nicht unterschreiten (d. h. insgesamt 11,81 EUR pro Stunde). Dies ändert nichts daran, dass eventuelle tarifvertragliche Zulagen und/oder Prämien geschuldet werden können (z. B. Zulage für Nachtarbeit, Jahresendprämie…). Der Beitrag von 25,00 % gilt für den vollständigen Lohn (einschließlich des Urlaubsgelds), der den Flexi-Arbeitnehmern geschuldet wird.

Frühere Mindestbeträge:

  • 9,93 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,76 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 10,69 EUR pro Stunde vom 1. Januar 2022 bis 28. Februar 2022;
  • 10,13 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,78 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 10,91 EUR pro Stunde vom 1. März 2022 bis 30. April 2022;
  • 10,33 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,79 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 11,12 EUR pro Stunde vom 1. Mai 2022 bis 31. Juli 2022;
  • 10,54 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,81 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 11.35 EUR pro Stunde vom 1. August 2022 bis 31. Oktober 2022.
  • 10,75 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,82 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 11,57 EUR pro Stunde vom 1. November 2022 bis 30. November 2022.

Flexi-Job-Beschäftigte haben für Tätigkeiten, die im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses für Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens (PC 330) oder in einer öffentlichen Einrichtung und einem öffentlichen Dienst des Gesundheitswesens, deren NACE-Code einer der vorgenannten Codes ist, ausgeübt werden, Anspruch auf einen Grundlohn von mindestens 11,49 EUR pro Stunde (nicht indexiert). Angepasst an die Indexentwicklung wird dieser flexible Mindeststundenlohn ab dem 1. Januar 2023 14,29 EUR und das flexible Urlaubsgeld 1,10 EUR pro Stunde betragen (d. h. insgesamt 15,39 EUR).

Die Leistungen, die im Rahmen eines Flexijobs erbracht werden, sind dem Netzwerk der sozialen Sicherheit auf gleiche Weise wie die Leistungen normaler Arbeitnehmer mitzuteilen und werden daher beim Erwerb von Sozialversicherungsansprüchen grundsätzlich mitgerechnet.

Die Leistungen im Rahmen eines Flexijobs eröffnen das Recht auf Urlaubstage. Da das Flexi-Urlaubsgeld zusammen mit dem Flexilohn gezahlt wird, bedeutet das, dass, wenn der Arbeitnehmer – beim Arbeitgeber, bei dem er einen Flexijob ausführt, oder bei einem anderen Arbeitgeber – einen solchen Urlaubstag in Anspruch nimmt, kein Lohn und kein doppeltes Urlaubsgeld mehr gezahlt werden müssen.

Bedingung im Quartal selbst (T)

  • der Flexijob-Arbeitnehmer darf beim selben Arbeitgeber nicht mit (einem) anderen Arbeitsvertrag (Arbeitsverträgen) beschäftigt sein, für die er während des Quartals mindestens 80 % der in einer Vollzeitbeschäftigung theoretisch möglichen Leistungen erbringt;
  • er darf sich nicht in einer Kündigungsfrist bei diesem Arbeitgeber befinden oder in einer Periode, die durch eine von diesem Arbeitgeber gezahlte Kündigungsentschädigung gedeckt ist;
  • es muss ein System anwendbar sein, das alle Leistungen des Flexi-Arbeitnehmers registriert und verwaltet; dies ist möglich über
    • ein RKS im Falle einer Beschäftigung im Gastgewerbe,
    • oder das alternative System der Anwesenheitsregistrierung, das sich auf eine komplementäre Dimona bezieht und für alle Sektoren offen ist, in denen Flex-Arbeit möglich ist oder
    • über ein elektronisches System der Zeitregistrierung, das auch im Rahmen einer teilzeitlichen Beschäftigung verwendet wird.
    • eine Tages-Dimona mit Angabe des Anfangs- und Endzeitpunktes ist ausreichend, um die Registrierungspflicht zu erfüllen.

 

Bedingung im Quartal (T - 3) ausgenommen als ‚pensioniert‘

  Der Arbeitnehmer muss bei einem oder mehreren anderen Arbeitgebern als dem, bei dem der Flexijob ausgeübt wird, mindestens 80 % der in einer Vollzeitbeschäftigung theoretisch möglichen Arbeitsleistungen erbracht haben. Sowohl Leistungen im Gastgewerbe als auch solche in anderen Sektoren werden dabei mitgerechnet.

Um zu überprüfen, ob es eine 4/5 Beschäftigung in (T - 3) gab, wird/werden berücksichtigt:

  • alle vom Arbeitgeber bezahlten Zeiträume
  • und bestimmte Zeiträume der Aussetzung des Arbeitsvertrags, die vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden, wie Mutterschaftsurlaub, Adoptionsurlaub und vorübergehende Arbeitslosigkeit

Es zählen nicht: Leistungen als

  • ,Lehrling‘ im Rahmen der alternierenden Ausbildung;
  • ‚Jugendliche‘ bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden;
  • Student mit Antrag auf Solidaritätsbeitrag;
  • Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau und
  • Flexi-Arbeitnehmer.

Diese Bedingung wird zu dem Zeitpunkt überprüft, zu dem die Dimona-Meldung für den Flexijob eingereicht wird. Die Dimona-Meldung wird als Antwort OK (akzeptiert ohne Warnung) oder NOT OK (Warnung ,nicht genügend Leistungen' oder ,Dimona im Verzug‘) erhalten.

Nur eine DmfA-Meldung für einen Zeitraum, der vollständig von einer Dimona ‚FLX‘-Meldung gedeckt ist, ist gestattet. Wenn im Laufe eines Quartals 3 nicht aufeinander folgende Dimona-Meldungen eingereicht werden, wird eine DmfA-Meldung, die ab dem Beginn des ersten Zeitraums bis zum Ende des dritten Zeitraums reicht, in einer Anomalie resultieren.

Auch Leistungen, die im Rahmen ausländischer Sozialversicherungen erbracht werden, können für die Berechnung von Leistungen (T - 3) berücksichtigt werden. Das LSS wird diese Leistungen natürlich nicht zum Zeitpunkt der Dimona bestimmen können. Der Arbeitgeber wird in diesem Fall dem LSS den notwendigen Nachweis erbringen.

Um für einen Flexijob in einem bestimmten Quartal T in Betracht zu kommen, muss der Arbeitgeber sowohl im Quartal T als auch im Quartal (T - 3) bestimmte Bedingungen erfüllen.

Ab dem 01. Januar 2018 wird das System der Flexi-Arbeit auf gesetzlich Pensionierte ohne Beschäftigungsbedingungen (T - 3) erweitert. Personen, die eine ‚Übergangsentschädigung‘ erhalten, werden nicht als ‚pensioniert‘ betrachtet.

Hinweis: Eine Meldung eines Flexi-Jobs in der DmfA, der nicht den Bedingungen entspricht, führt zu einer Erhöhung des Flexilohns um 125 %.

 

Meldung von Flexijobs in der DmfA

  Da Flexijobs auch mit sozialen Rechten verbunden sind, wurden 2 neue Arbeitnehmerkennzahlen, 2 spezifische Lohncodes und ein separater Leistungscode für Flexi-Urlaubstage eingerichtet. Da es sich nicht um normale Urlaubstage handelt, sind die klassischen Leistungs- und Lohncodes, die Urlaubstage und Abgangsurlaubsgeld betreffen, nicht anwendbar.

Kontrolle PK und DmfA

  • die PK-Kontrolle erfolgt auf dem Niveau der DmfA, also nicht zum Zeitpunkt der Dimona-Meldung
  • für die PK 118 erfolgt die PK-Kontrolle in Kombination mit der Arbeitgeberkategorie 058
  • das Feld ‚Pensioniert‘ auf der Ebene der Beschäftigungszeile muss vom Pensionierten ausgefüllt werden

 

Flexijobs allgemein

  Völlig unberücksichtigt bleiben die Leistungen von Flexijobs bei der Berechnung der Beitragsermäßigungen (µ(glob), µ, …). Eine Beschäftigung als Flexijob kann während des Quartals mit anderen Beschäftigungen beim gleichen Arbeitgeber kombiniert werden (z. B. als Gelegenheitsarbeiter).

Für nähere Erläuterungen über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Flexijobs wenden Sie sich bitte an den FÖD BASK.

 

Überstunden Gastgewerbe

Arbeitgeber

  Ausschließlich Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe und Unternehmen für Leiharbeitsagenturen für Arbeitnehmer, die sie einem Benutzer aus dem Gastgewerbe zur Verfügung stellen

 

Arbeitnehmer

  Alle Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe auf Basis eines Vollzeitvertrags oder – bei einem Benutzer aus dem Gastgewerbe – von einer Leiharbeitsagentur eingestellt werden, können dafür in Betracht kommen, folglich auch Gelegenheitsarbeitnehmer, Flexi-Arbeitnehmer sowie Studenten, die mit einem Solidaritätsbeitrag angegeben sind.

  • Nicht auszugleichende Überstunden im Gastgewerbe :
    • Die Anzahl der nicht auszugleichenden Überstunden, die ein Arbeitnehmer auf Jahresbasis im Gastgewerbe leisten darf, wurde auf 300 erhöht (360, wenn der Arbeitgeber über ein Registrierkassensystem - RKS verfügt).
    • mit einem Maximum von 143 Stunden je Zeitraum von 4 Monaten.
  • Freiwillige Überstunden im Gastgewerbe:
    • Ab dem ersten Quartal 2018 wurde die Zahl der ‚freiwilligen Überstunden‘, die geleistet werden dürfen, auf 360 Stunden bei Arbeitgebern, die in jeder Niederlassungseinheit ein RKS nutzen, erhöht.
    • Es wird nur die europäische Höchstgrenze angewendet (= maximale Arbeitsdauer von 48 Wochenstunden, einschließlich Überstunden, je Zeitraum von 4 Monaten, was ungefähr einer Höchstgrenze von 174 Stunden (aufgerundet) innerhalb von 4 aufeinander folgenden Monaten entspricht).

Diese europäische Höchstgrenze ist absolut (sie gilt somit auch für die kombinierte Anwendung). Je Quartal können nicht mehr als 174 Überstunden geleistet werden. Die kumulative Anwendung beider Arten von Überstunden ist auch auf maximal 360 Stunden je Kalenderjahr beschränkt.

Auf den Lohn, der für die freiwilligen und nicht auszugleichenden Überstunden bezahlt wird, werden keine Beiträge geschuldet. Die Überstunden bleiben bei der Berechnung der Beitragsermäßigungen (µ(glob), µ, …). völlig unberücksichtigt.

 

Meldung von Überstunden in der DmfA

  Der Betrag des Lohns und die Anzahl Stunden müssen in der DmfA mit einem spezifischen Lohn- und Leistungscode angegeben werden, auch wenn keine Beiträge geschuldet werden.

Eine weitere Auswirkung dieser Überstundenregelung ist, dass ab dem vierten Quartal 2015, für alle Arbeitnehmer aus dem Gastgewerbe (daher auch für alle Vollzeitbeschäftigten, unabhängig davon, ob sie die hier bezeichneten Überstunden leisten oder nicht) in der DmfA sowohl die Tage als auch die Stunden für alle Leistungscodes mitgezählt werden (wie Zeitarbeitnehmer, Gelegenheitsarbeitnehmer…).

Diese Überstunden können nur in einer Beschäftigungszeile mit Art des Arbeitsvertrags ,vollzeitlich‘ angegeben werden, wobei die durchschnittliche Anzahl Stunden pro Woche des Arbeitnehmers der durchschnittlichen Anzahl Stunden pro Woche der Referenzperson (Q=S) entspricht.

Für nähere Erläuterungen über die arbeitsrechtlichen Aspekte dieser Überstundenregelung wenden Sie sich bitte an den FÖD BASK.