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Verantwortlichkeitsbeitrag aufeinanderfolgende Tagesverträge in der Zeitarbeitsbranche

Um das Verantwortungsbewusstsein von Entleihern zu stärken, die missbräuchlich aufeinanderfolgende Tagesverträge (ODC) nutzen, sieht das Programmgesetz vom 26. Dezember 2022 (BS vom 30. Dezember 2022) vor, dass dem Entleiher ein spezieller LSS-Beitrag in Rechnung gestellt wird, wenn ein Zeitarbeiter eine bestimmte Anzahl von ODCs pro Semester bei demselben Entleiher überschreitet.

Welche Zeitarbeitskräfte?

Die Maßnahme gilt für alle Zeitarbeitskräfte, die mit aufeinanderfolgenden Tagesverträgen beschäftigt sind, einschließlich der Studenten, für die ein Solidaritätsbeitrag erhoben wird, jedoch mit Ausnahme der folgenden spezifischen Kategorien:

  • Pensionierte,
  • Flexijobber;
  • Gelegenheitsarbeiter, die von Nutzern im Rahmen von PC 144 Landwirtschaft, PC 145 Gartenbau und PC 302 Hotelgewerbe beschäftigt werden.

Welche Tagesverträge?

Alle Tagesverträge, die unmittelbar aufeinander folgen, d. h. von einem Tag auf den anderen, gelten als aufeinanderfolgende Tageskontrakte (ODCs). Zur Ermittlung der Anzahl der ODCs zählt auch der 1. Vertrag. Ein Tagesvertrag für Montag und einer für Dienstag gelten also als zwei aufeinanderfolgende Tagesverträge.  

Die Bestimmung der Anzahl der ODCs desselben Zeitarbeitnehmers bei demselben Entleiher erfolgt durch das LSS auf der Grundlage der in der DmfA gemeldeten Tagesverträge. Speziell für Studenten gibt das Zeitarbeitsunternehmen selbst die Anzahl der ODCs beim gleichen Nutzer an. Wenn ein und dieselbe Person sowohl als regulärer Arbeitnehmer als auch als Student bei demselben Nutzer arbeitet, werden die beiden Zahlen der ODC nicht addiert. Wenn ein und derselbe Zeitarbeitnehmer in aufeinanderfolgenden Tagesverträgen eine andere Tätigkeit für ein und denselben Entleiher ausführt, hat dies keinen Einfluss auf die Bestimmung der Anzahl der ODCs.

Berechnung des Beitrags?

Die Berechnung des Beitrags erfolgt pro Halbjahr (für das 1. und 2. Quartal zusammen und für das 3. und 4. Quartal zusammen) auf der Grundlage der Anzahl der ODCs, die derselbe Zeitarbeitnehmer bei demselben Entleiher über dasselbe Arbeitsamt leistet:

  • wenn die Anzahl der ODCs >= 40 aber =< 59 ist, beträgt der Beitrag 10,00 EUR x die Gesamtzahl der ODCs;
  • wenn die Anzahl der ODCs >= 60 aber =< 79 ist, beträgt der Beitrag 15,00 EUR x die Gesamtzahl der ODCs;
  • wenn die Anzahl der ODCs >= 80 aber =< 99 ist, beträgt der Beitrag 30,00 EUR x die Gesamtzahl der ODCs;
  • wenn die Anzahl der ODCs >= 100 ist, beträgt der Beitrag 40,00 EUR x die Gesamtzahl der ODCs;

DmfA-Meldung?

Die Regel, dass aufeinanderfolgende Verträge, die dieselben Merkmale aufweisen und aufeinander folgen, ohne dass zwischen den Verträgen andere als die üblichen Ruhetage liegen, in ein und demselben Beschäftigungszweig kombiniert werden können, gilt für Zeitarbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Von da an muss für jeden befristeten Vertrag (unabhängig davon, ob es sich um einen eintägigen oder mehrtägigen Vertrag handelt) eine neue Beschäftigungszeile begonnen werden, auch wenn sie dieselben Merkmale aufweisen.

Achtung:

  • Verschiedene Verträge am selben Tag mit demselben Nutzer und unabhängig davon, ob sie dieselben Merkmale aufweisen, werden für Zählungszwecke als 1 Vertrag betrachtet;
    • Wenn sie dieselben Merkmale aufweisen, können sie für die DmfA zusammengenommen und trotzdem in eine Beschäftigungslinie aufgenommen werden;
  • Die Verlängerung eines Tagesvertrags muss in der DmfA in einer separaten Zeile angegeben werden;
    • Wenn die Verlängerung 1 Tag beträgt, wird dies bei der Zählung als 2 ODCs betrachtet
    • Wenn die Verlängerung länger als 1 Tag dauert, gilt nur der ursprüngliche Vertrag als Tagesvertrag
    • Wird der Vertrag mehrmals verlängert, muss für jede Verlängerung eine Beschäftigungszeile entsprechend den jeweiligen Verlängerungen angefangen werden;
  • Wenn ein mehrtägiger Vertrag zu einem Tagesvertrag verkürzt wird, wird in der DmfA eine Beschäftigungszeile für einen Tag angegeben und in der Zählung als Tagesvertrag betrachtet.

In der DmfA muss der Entleiher von Zeitarbeit für jede Beschäftigungszeile eindeutig identifiziert werden. Wenn der Entleiher eine ZDU-Nummer hat, ist deren Verwendung obligatorisch (sowohl in Dimona als auch in der DmfA). Zu diesem Zweck muss die Zeitarbeitsagentur immer die ZDU-Nummer des Nutzers anfordern. Wenn der Entleiher keine ZDU-Nummer hat, muss er auf andere Weise identifiziert werden.

Die Berechnung der Zahl der aufeinanderfolgenden Verträge, die nicht von Studenten abgeschlossen wurden, wird vom LSS durchgeführt.

Studenten unter Solidaritätsbeitrag

Speziell für Studenten, die im Rahmen des Solidaritätsbeitrags angemeldet werden, erfolgt die Angabe der Anzahl der ODCs desselben Studenten mit demselben Benutzer in einem neuen Bereich, der im Block „Unternehmensnutzer-Identifikation“ vorgesehen ist, wo die Anzahl der ODCs angegeben werden muss. Im Gegensatz zu den normalen Arbeitnehmern wird die Zählung hier vierteljährlich durchgeführt.

Erste Zahlung?

Die erste Abrechnung für den Kunden/Nutzer ist für Oktober 2023 vorgesehen.