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Wie Ausfüllen?

Die Daten sind spätestens an dem Tag in das Validierungsbuch einzutragen, an dem der Arbeitgeber die Formulare abgibt.

Der Arbeitgeber muss nur die Formulare C 3.2 für vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen schlechten Wetters oder aus wirtschaftlichen Gründen in das Validierungsbuch ausfüllen.

Er muss die Formulare für andere Formen der vorübergehenden Arbeitslosigkeit nicht ausfüllen:

  • höhere Gewalt,
  • technischer Unfall,
  • kollektiver Jahresurlaub,
  • Streik oder Aussperrung.

Achtung: Wenn er jedoch damit rechnet, dass es später im Monat zu Unwettern oder Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen kommt, empfiehlt es sich, diese Formulare trotzdem in das Validierungsbuch einzutragen, damit sie nicht im Laufe des Monats wieder eingefordert werden müssen.

In das Validierungsbuch sollten nur die tatsächlich ausgestellten Formulare eingetragen werden. Der Arbeitgeber kann von ihm ausgestellte, aber nicht abgegebene Formulare (z. B. weil die Arbeitnehmer weiterbeschäftigt wurden) in das Validierungsbuch eintragen, muss dies aber nicht tun.