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Validierungsbuch

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen und wegen ungünstiger Witterung kann der Arbeitgeber die Nummer des Kontrollformulars C 3.2 in das elektronische Validierungsbuch eintragen. So benötigt er kein gedrucktes Validierungsbuch mehr, das fortlaufend nummeriert werden muss und vom Arbeitslosenamt des LfA abzustempeln ist.

Stattdessen kann der Arbeitgeber das elektronische Validierungsbuch verwenden.

Alle technischen Informationen über das Validierungsbuch befinden sich in TechLib