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Über das Validierungsbuch

Zu Beginn der vorübergehenden Arbeitslosigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kontrollformular C 3.2 A aushändigen. Bevor er dieses Formular aushändigt, trägt der Arbeitgeber bei vorübergehender Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel oder schlechtem Wetter die Nummer des Formulars in das Validierungsbuch ein (dies gilt nicht für Arbeitgeber im Bausektor, da hier eine Ausnahmeregelung gilt). Zu diesem Zweck kann der Arbeitgeber das elektronische Validierungsbuch verwenden:

Erwähnung der Formularnummer C32A

  • Über die Schaltfläche „Neues Kontrollformular“ wird einem Arbeitgeber, der weniger als 100 Arbeitnehmer beschäftigt, eine Liste seiner Arbeitnehmer angezeigt, die auf der Grundlage der Dimona-Meldungen erstellt wurde. Ein Arbeitgeber, der mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt, muss die Nationalregisternummer (NRN) des betreffenden Arbeitnehmers in das Feld "NISS" eingeben.
  • Auf dem Bildschirm „Neues Kontrollformular“ sind der Referenzmonat und die Nummer des Kontrollformulars C 3.2 A Pflichtfelder. Wenn es sich um ein zweites Kontrollformular im selben Monat für denselben Arbeitnehmer handelt, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, den Grund dafür im Kommentarfeld anzugeben (z. B. "altes Formular verloren").
  • Eine spezielle Nachricht weist den Arbeitgeber darauf hin, dass die Daten später nicht mehr geändert werden können. Nach Bestätigung erhält er eine Empfangsbestätigung.

Möglichkeit der Suche

Über die Schaltfläche „Nachschlagen“ ist es möglich, im eigenen Validierungsbuch eine Suche auf Grundlage der folgenden Informationen durchzuführen:

  • dem Referenzmonat,
  • der Nationalregisternummer oder
  • der Nummer des Kontrollformulars.