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Häufig gestellte Fragen über Flexi at work

Über die Flexi-Datenübermittlung

Über die Flexi-Datenübermittlung per Batch

FTP und SFTP bei der Flexi-Datenübermittlung

Änderungen an der Übermittlung

Über das obligatorische Startdatum

  • Nein. Obwohl der Onlinedienst Flexi at work seit dem 2. Dezember 2024 zur Verfügung steht, gilt die Verpflichtung zur Übermittlung von Lohndaten erst für Flexi-Leistungen, die ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden.

    Wenn Sie Regularisierungen von Flexi-Gehältern aus Leistungen des Jahres 2024 im Jahr 2025 durchführen, müssen Sie diese Daten nicht über Flexi at work übertragen.

    Beispiel:

    Sie müssen eine Regularisierung im Januar 2025 für einen Flexilohn vom Dezember 2024 nicht in Flexi at work übertragen. Sie müssen jedoch eine Regularisierung im Jahr 2026 für einen Flexiloon von 2025 über Flexi at work übermitteln.

Aufteilen und Bündeln von Zeiträumen oder Daten

Über die Identifizierung und Erkennung einer Flexi-Datenübermittlung