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Szenario 1 - Informationsblatt

Meldung bei Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, vollständige Freistellung als Mutterschutzmassnahme, teilweise Freistellung als Mutterschutzmassnahme, umgewandelter Mutterschaftsurlaub (Art. 39, Absatz 6 des Gesetzes vom 16.3.1971 über Arbeitsrecht), Vaterschafts- oder Geburtsurlaub (Art. 30, § 2, des Gesetzes vom 3.7.1978 über Arbeitsverträge), Adoptionsurlaub und Pflegeelternurlaub

Mit Szenario 1 übermittelt der Arbeitgeber die Angaben, auf deren Grundlage in den oben genannten Situationen der Anspruch auf Entschädigungen ermittelt und ihr Betrag berechnet werden kann.

Am 30.12.2016 ändern sich die Berechnungsweise der Entschädigungen und das Auskunftsblatt Entschädigungen.

Für Risiken, die ab dem 30.12.2016 beginnen, werden die folgenden Elemente nicht mehr in die Berechnungsgrundlage für Entschädigungen im Rahmen der Entschädigungs- und Mutterschaftsversicherung für Arbeitnehmer übernommen:

  • Prämien und gleichartige Vorteile, die nicht an Leistungen geknüpft sind (etwa eine Jahresendprämie, Vorteile aus Arbeitnehmerbeteiligungen und Dientalterszulagen);
  • der Lohn für Überstunden, der weniger als 10 % des Gesamtlohns während einer bestimmten Referenzperiode beträgt.

Für Risiken, die ab dem 30.12.2016 beginnen, werden die Entschädigungen zudem auf der Grundlage des durchschnittlichen Tageslons berechnet, auf den der Arbeitnehmer am letzten Tag des zweiten Quartals vor dem Risikoeintritt Anspruch hatte, sofern die Beschäftigung bis zum Tag des Risikoeintritts stabil war.

Technische Informationen

Alle technischen Informationen (Glossare, Schemata, strukturierte Anlagen Neues Fenster, usw.) über die MSR Leistungen sind zusammengefasst in der TechLib

Anweisungen für den Arbeitgeber