Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

MSR kurz

MSR steht für die Meldung eines Sozialrisikos. Eine solche Meldung wird vorgenommen, wenn sich ein Sozialrisiko ereignet, das Anlass geben kann zu:

  • Entschädigungen, die bei Ausführung der Entschädigungsversicherung und der Mutterschaftsruhe geschuldet werden;
  • Entschädigungen aufgrund eines Arbeitsunfalls;
  • Arbeitslosengeldern, Zulagen zur Gewährleistung des Einkommens oder Lohnzuschüssen.

Zeitpunkt der Meldung und Inhalt

Wenn sich ein Sozialrisiko ereignet, benötigen die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit mehr Informationen als diejenigen, die bereits über die Dimona-Meldung (Beginn und Ende einer Beschäftigung) und über die DmfA-Meldung (Lohn- und Arbeitszeitdaten, die nach Befund der Einrichtungen der sozialen Sicherheit die Gewährung von Ansprüchen im Rahmen der sozialen Sicherheit ermöglichen) erfasst wurden.

Der Arbeitgeber übermittelt diese zusätzlichen Informationen, anhand deren die Einrichtungen der sozialen Sicherheit den Anspruch auf eine solche Entschädigung sowie ihre Höhe bestimmen können.
Die MSR bildet daher eine Einheit mit der Dimona und der DmfA.
Es handelt sich um eine elektronische Meldung. Sie kann aber auch auf Papier vorgenommen werden.
Die Frist für die Übermittlung der Daten ist abhängig vom Risiko.
In bestimmten Fällen muss der Arbeitgeber die MSR-Daten zu dem Zeitpunkt übermitteln, zu dem sich das Sozialrisiko ereignet.
In anderen Fällen müssen die MSR-Daten monatlich ergänzt werden, zu Beginn des Monats nach dem Monat, auf den sich die Daten beziehen, und dies so lange, wie der Versicherte entschädigungsberechtigt ist: genauer gesagt, im Falle einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit, Teilzeitbeschäftigung mit Aufrechterhaltung der Rechte mit Zulage zur Gewährleistung des Einkommens, Aktivierungsprogrammen und angepasster Arbeit mit Lohnverlust während einer Periode der Arbeitsunfähigkeit oder im Rahmen des Mutterschutzes.

Schließlich muss der Arbeitgeber – für bestimmte Sektoren – auch nach Ende des Sozialrisikos eine Meldung einreichen.

Alle technischen Informationen (Glossare, Schemata, Anweisungen...) der MSR-Szenarien sind in den Glossaren beschrieben. Ein Kommentar zu den Szenarios befindet sich in den Anweisungen der Arbeitgeber. All dies können Sie in der TechLib nachlesen.

Wie übermittle ich eine MSR-Meldung?

Ein Arbeitgeber (oder sein Bevollmächtigter) hat verschiedene Möglichkeiten, der Sozialen Sicherheit eine MSR zu übermitteln:

  • Über die Portalsite: Eine Meldung kann per Internet von einem PC aus eingereicht werden.
  • Per FTP oder SFTP: Dies trifft für den Fall zu, dass eine große Zahl von Meldungen vorliegt.
  • Mittels Papierformulars.