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Einbehaltung von der Rechnung: Begriffe, Abfrage und Zahlung der Einbehaltung von der Rechnung

  • Status: Veröffentlichung der Entscheidungen über die Einbehaltung auf Rechnungen für soziale und steuerliche Schulden eines Unternehmens, das in den Anwendungsbereich fällt.

    Es gibt drei Möglichkeiten: In Ordnung (grün) / Nicht in Ordnung (rot) / Nicht im Anwendungsbereich (grau)

    Monatliche Veröffentlichung: Die Statuten von Unternehmen werden monatlich aktualisiert.
    Diese monatliche Aktualisierung findet an jedem Freitag statt, der auf den letzten Donnerstag des Monats folgt.

    Steuerschuld: Situation der Schulden eines Unternehmens beim FÖD Finanzen.

    Sozialschuld: Situation der Schulden eines Unternehmens beim LSS, ADOK/FSEB oder LISVS. Das LISVS fasst die verschiedenen Schulden zusammen, die bei den Sozialversicherungskassen für Selbstständige erfasst sind.

    Deaktivierung: Nichtanzeige der Einbehaltung von der Rechnung von 15 % für die LISVS-Komponente, wenn der allgemeine Schwellensatz von 50 % für die Einbehaltung von der Rechnung für die soziale und die steuerliche Komponente erreicht wird.

    Situation des Unternehmens bei Einbehaltungspflicht in Ordnung: Unternehmen, dessen Situation bei den sozialen und steuerlichen Komponenten für alle am Mechanismus der Einbehaltung von der Rechnung beteiligten Stellen in Ordnung ist: FINANZEN, LSS, LISVS, ADOK/FSEB.

    Akronyme:

    FÖD Finanzen: Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN

    LSS: Landesamt für soziale Sicherheit

    LISVS: Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige

    ADOK: Arbeitgeberdienst für die Organisation und Kontrolle der Existenzsicherheitsregelungen

    FSEB: Fonds für Existenzsicherheit des Bewachungswesens

  • Auftraggeber, Unternehmer und Subunternehmer, die die genannten Tätigkeiten ausführen (oder ausführen lassen), müssen überprüfen, ob ihre Unternehmer oder Subunternehmer Sozialschulden (beim LSS, Fonds oder LISVS) oder Steuerschulden (beim FÖD Finanzen) haben. Wenn dies der Fall ist, müssen sie einen bestimmten Prozentsatz des Rechnungsbetrags einbehalten und auf das spezielle Konto „Einbehaltungen“ (bei Sozialschulden) bzw. auf das spezielle Konto des FÖD Finanzen (bei Steuerschulden) einzahlen.

    Hinweis: Der Auftraggeber als natürliche Person, der Arbeiten für rein private Zwecke ausführen lässt, ist von dieser Verpflichtung nicht betroffen.

  • Die Pflicht zur Einbehaltung von der Rechnung gilt für Unternehmen, die Tätigkeiten im Immobiliensektor, im Bewachungswesen oder in der Fleischverarbeitung ausführen.

    Was die Erweiterung des Begriffs der „Sozialschuld“ auf das Sozialstatut der Selbstständigen betrifft, so gilt die neue Verpflichtung nur für Immobilienaktivitäten (Gesetz vom 22.12.2023 zur Änderung des Königlichen Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Organisation des Sozialstatuts der Selbstständigen).

  • Auftraggeber, Unternehmer und Subunternehmer riskieren:

    • eine administrative Geldbuße;
    • gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Steuer- und Sozialschulden ihres Vertragspartners haftbar gemacht zu werden.
  • Die Überprüfung kann einzeln durchgeführt werden auf www.checkeinbehaltungspflicht.be Neues Fenster oder über den Webservice Billretainment für eine Reihe von Unternehmen unter Angabe der Unternehmenskennung (ZDU-Nr., innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, anderer ausländischer Identifikator) erfolgen.

    Die Überprüfung der Einbehaltung von der Rechnung muss bei der Vertragsunterzeichnung und vor jeder Rechnungszahlung erfolgen.

  • Grüner Bildschirm/noObligation : Die Situation des Unternehmens ist in Ordnung, es ist keine Einbehaltung von der Rechnung vorzunehmen.

    Roter Bildschirm/Obligation : Die Situation des Unternehmens ist nicht in Ordnung. Eine Einbehaltung von der Rechnung muss gemäß dem angezeigten Prozentsatz vorgenommen werden.

    Grauer Bildschirm/NotInDomain : die Informationen werden für ein Unternehmen angefordert, das nicht in den Anwendungsbereich fällt. Es ist keine Einbehaltung von der Rechnung vorzunehmen.

    Meldung eines technischen Fehlers : Bei der Datenanalyse ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

  • Der Mechanismus der Einbehaltungen von der Rechnung besteht aus zwei verschiedenen Komponenten:

    In der steuerlichen Komponente wird der Status der Einbehaltung für Steuerschulden angegeben. Der entsprechende Prozentsatz für diese Art der Einbehaltung beträgt 15 %.

    In der sozialen Komponente wird der Status der Einbehaltung für Sozialschulden angegeben. Für diese Komponente sind mehrere Prozentsätze möglich:

    • 35 %: LSS-Status (und/oder ADOK/FSEB)
    • 15 %: LISVS-Status
    • 50 %: Summe der oben genannten Statuten.

    Die angezeigte Einbehaltung darf den Schwellensatz von 50 % nicht überschreiten. Das System zur Anzeige der Einbehaltung von der Rechnung berücksichtigt in seinem Algorithmus diesen Schwellensatz und deaktiviert die Situation der LISVS-Zahlungspflicht (15 %), wenn der Schwellenprozentsatz erreicht wird.

    Die deaktivierten Schulden bleiben fällig, werden aber vorübergehend nicht angezeigt.

    Diese deaktivierte Einbehaltung wird aber wieder angezeigt, sobald der angezeigte Prozentsatz dies zulässt, ohne die Schwelle von 50 % zu überschreiten.

  • Wenn Sie die Möglichkeit haben möchten, die Statuten einer Reihe von Unternehmen abzufragen, oder diese Art der Abfrage in Ihr Abrechnungssystem aufnehmen möchten, können Sie einen Antrag auf Zugang zum Webservice Billretainment stellen unter der Adresse billretainment30bis@onss.fgov.be. Alle Informationen zu dieser Art von Zugang finden Sie auf der Website.

    Achtung: Die Abfrage dieser Daten ist auf die gesetzlich vorgeschriebenen Vorauszahlungen beschränkt und schließt jegliche Nutzung für finanzielle Zwecke, Marktforschung oder Auswertung der Daten aus.

  • Die monatliche Aktualisierung der Datenbank erfolgt an jedem Freitag, der auf den letzten Donnerstag des Monats folgt.

    Gültigkeitsdatum der monatlichen Aktualisierung:

    • Ein grüner Status (in Ordnung): bleibt bis zur nächsten Aktualisierung gültig.
    • Ein roter Status (Einbehaltungspflicht): kann sich jederzeit ändern (zur Situation in Grün).
    • Ein grauer Status (fällt nicht in den Anwendungsbereich): bleibt bis zur nächsten Aktualisierung gültig.
  • Nein.

    • Für die soziale Komponente:

      Die Datenbank hat Beweiskraft. Sie können auch das Konsultationsreferenz verwenden.

    • Für die steuerliche Komponente:

      Sie müssen bei der Steuerverwaltung eine Bescheinigung beantragen. Bitte folgen Sie den Schritten, die bei der steuerlichen Komponente angegeben sind.

  • Für die soziale Komponente:

    Sie können die Einzahlung der Einbehaltung von der Rechnung über die Online-Anwendung https://www.checkeinbehaltungspflicht.be/ oder über den Webservice Billretainment vorbereiten.

    Am Ende der Vorbereitung erhalten Sie eine strukturierte Mitteilung, mit der Sie die Situation des Unternehmens, dem ein Betrag einbehalten wurde, und den Grund für die Erfassung in der Datenbank nachvollziehen können.

    Bitte geben Sie bei der Zahlung der Einbehaltung die strukturierte Mitteilung an.

    Hinweis: Verwenden Sie nicht dieselbe strukturierte Mitteilung für mehrere vorbereitete Meldungen, da jede Mitteilung einmalig ist (diese enthält die spezifischen Daten der vorbereiteten Meldung, die sie erzeugt hat).

    Für die steuerliche Komponente:

    Sie müssen beim FÖD Finanzen einen Antrag auf eine Bescheinigung stellen und die Zahlung der Einbehaltung mit der auf diesem Dokument angegebenen Mitteilung vornehmen.

  • Die Einbehaltung von der Rechnung für die soziale Komponente muss auf das Konto „Einbehaltungen“ gezahlt werden:
    BE76 6790 0001 9295; BIC: GEBABEBB

    Die für die steuerliche Komponente vorgenommene Einbehaltung von der Rechnung muss auf das Konto des FÖD Finanzen gezahlt werden:
    BE63 6792 0036 4008 (BIC GEBABEBB)

    In beiden Fällen muss die Einzahlung sofort erfolgen, und zwar zum gleichen Zeitpunkt wie die Bezahlung der Rechnung.

  • Die Verwendung der strukturierten Mitteilung ist für beide Seiten vorteilhafter. Außerdem wird die Zahlung schneller bearbeitet.

    Die strukturierte Mitteilung enthält alle Informationen, die notwendig sind, um korrekt zu ermitteln, welches Unternehmen die Zahlung leistet, und für welches Unternehmen die Einbehaltung vorgenommen wurde.

    Das von der Einbehaltung betroffene Unternehmen erhält in seiner e-Box oder per Post eine Mitteilung über die Einzahlung.

  • Die Einbehaltung von der Rechnung wird verwendet, um die fälligen Schulden des zahlungspflichtigen, veröffentlichten Unternehmens zu decken.

  • Sie können einen Antrag auf eine Bescheinigung über die Beschränkung der Einbehaltung von der Rechnung auf den Betrag der Schulden stellen, wenn der Rechnungsbetrag 7143 EUR (ohne MwSt.) übersteigt. Mit dieser Bescheinigung können Sie verhindern, dass ein Betrag einbehalten wird, der in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Betrag der Schulden Ihres Unternehmers/Subunternehmers steht.

    Für die soziale Komponente:

    Schritte:

    1. Das zahlungspflichtige Unternehmen beantragt eine Bescheinigung über die Beschränkung der Einbehaltung online über https://www.socialsecurity.be/site_de/employer/infos/attests/invoices-limitation.html
    2. Das zahlungspflichtige Unternehmen händigt diese Bescheinigung seinem Auftraggeber aus;
    3. Der Auftraggeber der Rechnung führt die Vorbereitung der Einbehaltung von der Rechnung in der üblichen Weise durch und erhält eine strukturierte Mitteilung.
    4. Bei der Zahlung überweist der Auftraggeber den auf der Bescheinigung angegebenen Betrag und verwendet die im vorherigen Schritt erhaltene strukturierte Mitteilung.

    Für die steuerliche Komponente:

    Die Bescheinigung muss von Ihrem Unternehmer beantragt werden: Subunternehmer online, auf der Website des FÖD Finanzen Bescheinigung Neues Fenster:

    Diese Bescheinigung ist 20 Tage gültig. Wenn Sie innerhalb dieser 20 Tage zahlen, gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Der Betrag der Schulden auf der Bescheinigung beträgt weniger als 15 % des zu zahlenden Betrags (ohne MwSt.): Sie müssen die Einbehaltung auf den Betrag beschränken, der auf der Bescheinigung angegeben ist.
    • Der Betrag der Schulden auf der Bescheinigung beträgt mehr als 15 % des zu zahlenden Betrags (ohne MwSt.): Sie müssen 15 % des gesamten Rechnungswerts (ohne MwSt.) einbehalten.
  • Steuerliche Komponente:

    FÖD Finanzen: cpic.finwithholdingobligation@minfin.fed.be Tel.: 02 572 57 57

    Soziale Komponente:

    LSS: retenues@onss.fgov.be

    LISVS: mailbox-ecl-ori@rsvz-inasti.fgov.be (siehe auch nächster Punkt)

    Tel.: 0800 12 018 gefolgt von einem vierstelligen Code: NL-4545; FR-4546; DE-4556

    ADOK: info@opoc-pdok.be Tel.: 02/545.57.75

    FSEB: info@fseg-fbzb.be Tel.: 02/528.89.90

  • Group S

    Tel. +3225551520

    E-Mail: independant@groups.be

    Website: http://www.groups.be Neues Fenster

    Xerius

    Tel. +3210753180

    E-Mail: info@xerius.be

    Website: http://www.xerius.be Neues Fenster

    Liantis Sozialversicherungskasse VoG

    Tel. +3222122230

    E-Mail: info@liantis.be

    Website: https://www.liantis.be Neues Fenster

    Partena Professional

    Tel. +3225497940

    E-Mail: independant@partena.be

    Website: http://www.partena-professional.be Neues Fenster

    Acerta

    Tel. +3210235922

    E-Mail: https://www.acerta.be/fr/maquestion (Meine Frage – Acerta)

    Website: http://www.acerta.be Neues Fenster

    Securex-Integrity

    Tel. +3278059010

    E-Mail: mybusiness@securex.be

    Website: http://www.securex.be Neues Fenster

    Avixi Sozialversicherungskasse VoG

    Tel. +3215451260

    E-Mail: info@avixi.be

    Website: https://avixi.be Neues Fenster

    Sozialversicherungskasse der UCM

    Tel. +3281320611

    E-Mail: cas@ucm.be

    Website: http://www.ucm.be Neues Fenster

    Nationale Sozialversicherungshilfskasse für Selbstständige

    Tel. +3225464521

    Tel. Gesellschaften: +3225464217 und +3225464510

    E-Mail: mailcnh@rsvz-inasti.fgov.be

    E-Mail Gesellschaften: cnh-sov@rsvz-inasti.fgov.be

    Website: http://www.caisse-nationale-auxiliaire.be Neues Fenster