Einbehaltung von der Rechnung: Sonstige spezifische Fragen
- Warum ändert sich die Situation in Prozent während der laufenden Aktualisierung?
Die Veröffentlichung der Einbehaltung von der Rechnung für die soziale und steuerliche Komponente ist auf einen Schwellensatz von 50 % beschränkt. Diese Beschränkung erfordert in einigen Fällen die (vorübergehende) Deaktivierung des Status als Zahlungspflichtiger beim LISVS (15 %).
Dieser deaktivierte Status wird aber wieder angezeigt, sobald die veröffentlichte Situation dies zulässt, ohne die Schwelle von 50 % zu überschreiten. Der angezeigte Prozentsatz kann daher variieren.
Die deaktivierten Schulden bleiben fällig, werden aber vorübergehend nicht in den angezeigten Prozentsatz für die Einbehaltungspflicht einbezogen.
- Mein Kunde hat auf meine Rechnung eine Einbehaltung vorgenommen, die höher als der angezeigte Prozentsatz ist. Wie kann ich diese Situation beheben?
Je nachdem, welches Bankkonto Ihr Kunde bei der Einzahlung verwendet hat, wenden Sie sich bitte an:
Den FÖD Finanzen, wenn die Einzahlung auf das Konto des FÖD Finanzen erfolgt ist: BE63 6792 0036 4008
Das LSS, wenn die Einzahlung auf das Konto „Einbehaltungen“ erfolgt ist: BE76 6790 0001 9295
Die Kontaktdaten der einzelnen Behörden finden Sie bei der Frage: Kontaktdaten für Fragen zur Einbehaltungspflicht
- An welche Adresse kann ich einen Zahlungsnachweis für die Behebung der Situation beim LSS senden?
Sie können den Zahlungsnachweis an die E-Mail-Adresse retenues@onss.fgov.be senden.
- Ich bin verpflichtet, für den FONDS (ADOK/FSEB) oder das LISVS Einbehaltungen vorzunehmen. Kann ich dem LSS einen Zahlungsnachweis für die Behebung der Situation senden?
Nein.
Nehmen Sie gegebenenfalls direkt Kontakt mit diesen Stellen auf (siehe Frage: Kontaktdaten für Fragen zur Einbehaltungspflicht)
- Wie kann ich die Höhe der Schulden gegenüber dem ADOK/FSEB oder dem LSS erfahren?
Das LSS ist nicht im Besitz dieser Informationen. Sie müssen sich direkt mit der betreffenden Einrichtung in Verbindung setzen.
Siehe Frage: Kontaktdaten für Fragen zur Einbehaltungspflicht
- Mein Vertragspartner ist verpflichtet, Sozialschulden speziell für den Status der Selbstständigen einzubehalten. Kann ich die Einbehaltung von der Rechnung direkt an das LISVS zahlen?
Nein.
Die Einbehaltung von der Rechnung für die soziale Komponente muss für alle betroffenen Einrichtungen (LSS, Fonds und LISVS) auf das Konto „Einbehaltungen“ gezahlt werden:
IBAN: BE76 6790 0001 9295; BIC: GEBABEBB. - Wie schnell wird das LISVS die Situation meines Kontos als Selbstständiger auf https://www.checkeinbehaltungspflicht.be/ beheben?
Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Tage betragen. Voraussetzung ist die Kommunikation zwischen dem LISVS und den verschiedenen Sozialversicherungskassen für Selbstständige.
- Wie erhalte ich weitere Informationen über den Grund für die Einbehaltungspflicht?
Je nach angezeigtem Prozentsatz können Sie die Stelle, die Ihr Unternehmen bei einer Einbehaltungspflicht meldet, direkt ermitteln und sich an sie wenden:
Steuerliche Komponente:
15 %: Wenden Sie sich an den FÖD Finanzen
Soziale Komponente
Mehrere Situationen sind möglich:
- 35 %: Wenden Sie sich an das LSS
- 15 %: Wenden Sie sich an das LISVS
- 50 %: Wenden Sie sich an das LSS und das LISVS
Für Kontaktdaten siehe die Frage: Kontaktdaten für Fragen zur Einbehaltungspflicht