7.5.2. Identifikation des Personalmitglieds
Der Arbeitnehmer wird anhand eines der folgenden Merkmale identifiziert:
- der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers bei der Sozialen Sicherheit (ENSS-Nummer).
Wenn der Arbeitgeber eine Meldung für ein Personalmitglied vornimmt, das noch keine ENSS-Nummer besitzt, beantragt das ASRSV automatisch eine so genannte BIS-Nummer bei der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und diese Bis-Nummer wird auf dem Dimona-Bericht angegeben, der vom ASRSV zurückgesandt wird.