6.2.11 Zielgruppenermäßigung für Künstler
Für die Beschäftigung von Personen, die künstlerische Leistungen liefern und/oder künstlerische Werke produzieren, kommt der Arbeitgeber in Betracht einer theoretischen pauschalen Zielgruppenermäßigung von maximal 726,50 Euro pro Quartal. Unter „Vollbringung künstlerischer Leistungen wird verstanden: „Schaffung und/oder Ausführung oder Interpretation von Werken im audiovisuellen Sektor, in der bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Spektakels, des Theaters und der Choreographie.“
Eine Zielgruppenermäßigung für Künstler wird für
- für Künstler, die mit einem Arbeitsvertrag eingestellt werden, bewilligt;
- Künstler, die ohne einen Arbeitsvertrag einen Auftrag ausführen und die unter das Sozialstatus fallen (siehe 3.2.3).
Um Anspruch auf eine Zielgruppenermäßigung für Künstler zu haben, muss der Referenzquartalslohn dem Betrag von mindestens dreimal das durchschnittliche Mindestmonatseinkommen (GDMME) des ersten Monats im Quartal entsprechen. Ab dem 01.01-.2014 entspricht dieser Betrag 4.505,46 Euro (= 3 x 1.501,82 Euro).
Die zulässige Zielgruppenermäßigung für einen Künstler kann in der Praxis niemals mehr als 517 Euro pro Quartal betragen. Die Zielgruppenermäßigung wird pro Beschäftigungszeile auf Basis der Leistungsbruchzahl und des Multiplikationsfaktors verringert. Bei unvollständigen Leistungen vergrößert sich dadurch die Beitragsermäßigung schneller, als die Leistungen zunehmen, aber nur bis zum Betrag der gewährten Zielgruppenermäßigung