6.4.2.5. Finanzielle Hilfe auf dem Gebiet der Sicherheit und Vorbeugung gegen Einbruchsdiebstähle
Die Gemeinden können für die Durchführung von Initiativen zur Einbruchsprävention einen einmaligen Zuschlag erhalten. Dazu wird zwischen der betroffenen Gemeinde und dem Minister des Innern eine Vereinbarung abgeschlossen.
Der Zuschuss wird Gemeinden gewährt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Anzahl der registrierten Einbrüche auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde muss größer oder gleich 100 pro Jahr sein.
- Die Gemeinde muss aus eigenen Mitteln ein Budget einrichten, das mindestens zur Hälfte aus dem Zuschlag besteht, den der Minister des Innern gewährt.
Mit diesem Zuschlag sollen bestimmte Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, ein System der Gemeindeprämien für Bürger einzuführen, die sich im Bereich der Einbruchsprävention engagieren.
Der FÖD Inneres organisiert eine regelmäßige Inspektion, um zu überprüfen, dass die Gemeinden die Bedingungen für die Gewährung der finanziellen Zuschüsse erfüllen können.