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Neu in diesem Quartal

Änderungen

Personen

Künstler

Tages- und Jahresbeitrag für 2026.

Täglicher Höchstbetrag für die Erstattung der Fahrtkosten.

Freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter

Indexierung des Höchstbetrags der Entschädigungen für „nicht außergewöhnliche“ Leistungen von freiwilligen Feuerwehrleuten und Sanitätern, der nicht überschritten werden darf, um die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch nehmen zu können.

Studenten

Erläuterungen zur Beschäftigung von Schülern ab 15 Jahren (Vollzeitschulpflicht) für leichte Arbeit (Gesetz vom 18. Dezember 2025 – BS vom 30. Dezember 2025). 

Freiwillige

Tages- und Jahresbeitrag für 2026.

KE 499

Neue Obergrenze für die Sozialversicherungspflicht von benachteiligten Jugendlichen KE 499 für 2026.

Heimarbeiter - Berechnung der Tagesanzahl

Anpassung des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens ab 1. Januar 2026 aufgrund einer Überschreitung des Verbraucherpreisindexes.

Seefischer

Durch die Überschreitung des Schwellenindexes im November 2025 ändern sich die pauschalen Tageslöhne für Seefischer.

Nichtgeschützte lokale Mandatsträger

Jahresbetrag für 2026 für Arbeitnehmer und Beamte. 

Das Lohnkonzept

Sachleistungen - Strom und Heizung

Anpassung des Indexierungskoeffizienten des Katastereinkommens und der Vergünstigungen für kostenlosen Strom und/oder Heizung (Mitteilung Fisconetplus automatische Indexierung der Einkommenssteuer - Veranlagungsjahr 2027).

Kilometergeld für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs

Für das erste Quartal 2026 wird die maximale Kilometerpauschale für Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und für beruflich bedingte Fahrten geändert (Rundschreiben Nr. 762 vom 10. Dezember 2025, Belgisches Staatsblatt vom 15. Dezember 2025).

Fahrradzulage

Aktualisierung der Kilometerpauschale und der Obergrenze (Mitteilung zur automatischen Indexierung der Einkommenssteuern – Veranlagungsjahr 2027 – Fisconetplus 12. Februar 2026).

Aufwand für nicht ortsfeste Arbeitnehmer

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pauschale „Aufwand für nicht ortsfeste Arbeitnehmer: Mahlzeit“ von 7,00 EUR/Tag auf 9,00 EUR/Tag erhöht.

Auslandsdienstreisen

Aktualisierung und Erläuterung. Das LSS stützt sich auf die Grundsätze, die im Steuerrundschreiben 2025/C/70 vom 27. Oktober 2025 enthalten sind.

Büroentschädigung

Erhöhung des Höchstpauschalbetrags aufgrund der Indexanpassung. 

Bekleidungszulage

Aktualisierung.

Ausländische Führungskräfte und Forscher

Senkung der jährlichen Bruttoentlohnung, um anspruchsberechtigt zu sein, Klarstellung hinsichtlich des anzuwendenden maximalen Kostenanteils und der jährlichen Höchstgrenze (Gesetz vom 18. Dezember 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 30. Dezember 2025).

Mobilitätsbudget

Aktualisierung der Mindest- und Höchstbeträge (Mitteilung zur automatischen Indexierung bei der Einkommensteuer – Veranlagungsjahr 2027 – Fisconetplus, 12. Februar 2026).

Aktualisierung der ab 2026 geltenden Bedingungen (Gesetz vom 25. November 2021 – Belgisches Staatsblatt vom 3. Dezember 2021).

Mahlzeitschecks
in Kombination mit Betriebskantinen

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der maximale Nennwert von Mahlzeitschecks von 8,00 EUR auf 10,00 EUR (Königlicher Erlass vom 10. November 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 17. November 2025). Erst ab dem 1. Januar 2027 wird der Betrag „Kosten einer normalen Mahlzeit” auf 8,91 EUR angehoben.

Erläuterung für bestimmte Sektoren, die zum ersten Mal ein kollektives Arbeitsabkommen (KAA) über die Gewährung von Mahlzeitschecks abschließen und darin ausdrücklich einen Höchstwert für den Mahlzeitscheck festlegen.  

Privat-PC-Plan

Aufhebung der Maßnahme (Königlicher Erlass vom 14. Januar 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 21. Januar 2026).

Einmalige Innovationsprämie

Verlängerung der Innovationsprämie für den Zeitraum 2025-2026 (Gesetz vom 14. Januar 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 21. Januar 2026).

Ausschlüsse - Entschädigung für Ferienlager

Aufgrund der Überschreitung des Schwellenindexes im Dezember 2025 wird die Entschädigung für Ferienlager am 1. Februar 2026 erhöht.

Ausschlüsse – freiwillige Überstunden

Auch für das erste Quartal 2026 ist es möglich, 120 zusätzliche Netto-Überstunden in Anspruch zu nehmen (verabschiedetes Gesetz).

Verpflichtungen

Zahlungsinformation

Aktualisierung.

Sozialversicherungsbeiträge

Mit Trinkgeldern entlohnte Arbeitnehmer
Gelegenheitsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe

Infolge der Überschreitung des Schwellenindexes im Dezember 2025 ändern sich die pauschalen Tageslöhne. Damit vergrößert sich auch die Grundlage für die Festlegung sozialer Rechte.

Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Für die pauschalen Tageslöhne für Gelegenheitsarbeit in Landwirtschaft und Gartenbau gilt eine neue Indexierungsmethode. Künftig werden diese Beträge nur noch im Januar jedes Jahres indexiert und bei absoluten Erhöhungen des GDMME angepasst (vorbehaltlich der Veröffentlichung des entsprechenden königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt).

Der Königliche Erlass vom 17. Dezember 2023 wurde vom Staatsrat in seinem Urteil vom 5. Januar 2026 für nichtig erklärt. Die mitgeteilten Pauschalbeträge gelten vorbehaltlich der Veröffentlichung eines neuen Königlichen Erlasses, der die Rechtsgrundlage korrigiert, die zur Nichtigerklärung geführt hat.

Die Nutzung von Halbtagen für Arbeiter, die als Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaft für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Tierzucht in Betrieben mit der Haupttätigkeit „Tierhaltung“ (NACE 01.4xx) oder „gemischte Landwirtschaft“ (NACE 01.5xx) beschäftigt sind, ist ab dem 1. Januar 2026 grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Königliche Erlass vom 21. März 2024 sah diese Regelung vor, allerdings nur bis zum 31. Dezember 2025. Eine Verlängerung der Maßnahme steht noch aus.

Neuverteilung der Soziallasten

Anpassung der Obergrenze für 2026.

Flexi-Job-Arbeitnehmer
Pilotprojekt „Flexi-Jobs“

Anhebung des Mindestlohns für Flexi-Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe aufgrund einer Überschreitung des Schwellenindexes im Dezember 2025.

Rückwirkende Anhebung der jährlichen Steuerobergrenze von 12.000,00 EUR auf 18.000,00 EUR für das Jahr 2025 (Gesetz mit verschiedenen Bestimmungen vom 18. Dezember 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 30. Dezember 2025).

Der indexierte Höchstbetrag für 2026 beträgt 18.440,00 EUR (Mitteilung von Fisconetplus zur automatischen Indexierung bei der Einkommensteuer – Steuerjahr 2027).

Verweis auf eine neue Datei „Anwendungsbereich für Flexi-Jobs“ für das 1. Quartal 2026. 

Sonderbeiträge

Decava - Höchstgrenzen für Abzüge

Anpassung der Grenzbeträge aufgrund der Anwendung des Neubewertungskoeffizienten für 2026 sowie aufgrund der Überschreitung des Schwellenindexes im Dezember 2025.

Solidaritätsbeitrag für Betriebsfahrzeuge

Anpassung des Indexierungskoeffizienten für 2026.

Erhöhung des Mindestbetrags ab dem 1. Januar 2026.

Dimona-Solidaritätsbeitrag

Anpassung des Mindestbetrags des Solidaritätsbeitrags an die Indexentwicklung.

Zusatzpension vertragliche Personalmitglieder im öffentlichen Sektor und Beitrag 8,86 %

Änderung der Beitragssätze für die Zusatzpensionsregelung Prolocus ab 2026.

Der Beitrag für den Asbestfonds
Die Beiträge

Im Jahr 2026 wird der Beitrag im 1., 2. und 3. Quartal eingezogen (Königlicher Erlass vom 19. Dezember 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 29. Dezember 2025).

BSF-Grundbeiträge

Prozentsätze für 2026.

BSF-Sonderbeitrag

Prozentsätze für 2026. 

Einmaliger ergebnisgebundener Vorteil

Anpassung an die Entwicklung des Indexes.

Risikogruppen

Aktualisierung der Beschreibung des Anwendungsbereichs (Königlicher Erlass vom 8. Dezember 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 15. Dezember 2025).

Sonderbeitrag zu den Entlassungsentschädigungen zugunsten des Fonds für Betriebsschließungen

In der Formel zur Berechnung des Jahreslohns müssen auch die Tage/Stunden mit dem Leistungscode 101 berücksichtigt werden, da sie den regulären Leistungen unter dem Leistungscode 1 entsprechen.

Solidaritätsbeitrag für Langzeitkranke
Verantwortungsbeitrag der Arbeitgeber für Invalidität

Für ab dem 1. Januar 2026 beginnende und mehr als 30 Kalendertage andauernde Arbeitsunfähigkeiten ist ab dem ersten Quartal 2026 ein Solidaritätsbeitrag zu entrichten. Dieser Sonderbeitrag ersetzt den Verantwortungsbeitrag der Arbeitgeber für Invalidität (Gesetz vom 19. Dezember 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 30. Dezember 2025).

Außergesetzliche Pensionen – zusätzlicher Beitrag von 12,50 %

Ab dem Beitragsjahr 2026 wird der Beitragssatz von 3 % auf 12,50 % angehoben (Gesetz vom 18. Dezember 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 30. Dezember 2025).

Sonderbeitrag zu den Entlassungsentschädigungen für den Schließungsfonds

Erläuterung

Beitragsermäßigungen

Strukturelle Ermäßigung

Anpassung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente (S0) und der Untergrenze der Hochlohnkomponente (S1) des Strukturabbaus aufgrund einer Überschreitung des Schwellenindexes.

Zielgruppenermäßigung für Ältere - Wallonie

Anpassung der Lohngrenzen aufgrund der Überschreitung des Schwellenindexes.

Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Brüssel

Anpassung der Lohngrenzen aufgrund der Überschreitung des Schwellenindexes.

Zielgruppenermäßigung Künstler

Anpassung der Untergrenze des Referenzquartalslohns aufgrund des Anstiegs des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens infolge der Überschreitung des Schwellenindexes.

Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen über der Lohnobergrenze

Anpassung der Lohnobergrenze aufgrund einer Überschreitung des Schwellenindexes.

Arbeitsbonus - Indexierung

Anpassung der Lohngrenzen und maximalen Ermäßigungsbeträge infolge einer Überschreitung des Schwellenindexes im Dezember 2025.

Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge – Umstrukturierung

Anpassung der Lohngrenzen aufgrund der Überschreitung des Schwellenindexes.

Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge für Pensionierte im Pflegesektor

Verlängerung der Maßnahme für das Jahr 2026 (Gesetz vom 19. Dezember 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 30. Dezember 2025).

„Maribel Sozial“ - Pauschale
Harmonisierte Ermäßigungen - Kumulierungen

Für das Jahr 2026 wird der Pauschalbetrag von 540,55 EUR um 34,00 EUR auf 574,55 EUR erhöht (noch nicht veröffentlichter Königlicher Erlass)

Ausfüllen der DmfA

Arbeitgeberzeile – Arbeitgeberkategorien

Einführung der Arbeitgeberkategorien 257 (Lebensmittel) und 357 (große Einzelhandelsgeschäfte).

Informationen zur Beschäftigung

Neuer Code 3 „Laufbahnmaßnahme“.

Lohncode 10

Referenz-CO2-Emissionen 2026 (Königlicher Erlass vom 17. Dezember 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 29. Dezember 2025).

Indexierter Betrag der jährlichen Mindestleistung (Bericht Fisconetplus automatische Indexierung der Einkommenssteuer - Veranlagungsjahr 2027).

Kodierung der Arbeitszeitangaben

Hinzufügung des Leistungscodes 81. Dieser Code gilt ab dem 1. Quartal 2026 für von den Sozialversicherungsbeiträgen befreite freiwillige Überstunden. 

Capelo – Erweiterung bestehender Codes – Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeitszeit (MNA)
Capelo – Erweiterung bestehender Codes – Arbeitszeitdaten
Beschäftigungszeile – Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeitszeit (MNA)

Im Rahmen der neuen Gesetzgebung zur Pensionsberechnung wurden einige MNA-Codes aufgeteilt.

Veröffentlichte Gesetzgebung

Anwendungsbereich von Flexi-Jobs
Opt-in und Opt-out für Flexi-Jobs
Senkung des Arbeitnehmerbeitrags für Pensionierte im Pflegesektor
Statistische Angaben – NACE-Bel-Codes

Neue NACE-Bel-Klassifizierung 2025 (Gesetz vom 14. Januar 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 21. Januar 2026; Königlicher Erlass vom 4. Februar 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 12. Februar 2026).

Harmonisierte Ermäßigungen – Lohnsumme W und Ermäßigungsbetrag
Arbeitsbonus
Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge – Umstrukturierung
Sportbonus

Die Lohncodes 15 und 16 werden bei der Ermittlung der Lohnsumme W nicht berücksichtigt. Der Lohncode 15 ist ebenfalls nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Ermäßigungen (Königlicher Erlass vom 19. Oktober 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 27. Oktober 2025; Gesetz vom 14. Januar 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 21. Januar 2026).