Die Regierung hat beschlossen, Arbeitgebern im Veranstaltungssektor und bestimmten anderen Sektoren eine Ausgleichsprämie zu gewähren, um diese Sektoren zu unterstützen und Entlassungen aufgrund der COVID-19-Pandemie zu vermeiden, indem die Lohnkosten für Angestellte gesenkt werden.
Die Prämie entspricht der Höhe der geschuldeten Basis-Nettoarbeitgeberbeiträge und der Arbeitgeber-Solidaritätsbeiträge für Studenten entweder für das 2., 3. oder 4. Quartal 2021, wobei der günstigste Betrag dieser drei gewährt wird.
Das diese Angelegenheit regelnde Gesetz wurde am 2. Februar 2022 im Ausschuss für Soziale Angelegenheiten verabschiedet.
In Erwartung der Abstimmung über das Gesetz im Parlament und seiner Veröffentlichung sowie der Genehmigung durch die Europäische Kommission stellen wir unter Vorbehalt die folgenden Informationen bereit.
Die Ausweitung des Geltungsbereichs, wie sie im Königlichen Erlass zur Umsetzung von Artikel [44] des Gesetzes vom XX.XX.2022 über vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie vorgesehen ist, wird ebenfalls vorbehaltlich der Abstimmung des genannten Gesetzes im Parlament und seiner Veröffentlichung und Genehmigung durch die Europäische Kommission mitgeteilt.
Geltungsbereich und Bedingungen der Maßnahme
Gesetz über vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
- Diese Maßnahme gilt für Arbeitgeber
- aus dem privaten Sektor ,
- deren Haupttätigkeit im Veranstaltungsbereich situiert ist, oder
- für Arbeitgeber, die in Anwendung des „Pandemie-Erlasses“ vom 28. Oktober 2021, geändert durch den Erlass vom 4. Dezember 2021, für die Öffentlichkeit geschlossen sind und zu den folgenden Sektoren gehören:
- Diskotheken und Tanzlokale
- Indoor-Spielplätze
- Bei den Arbeitgebern, deren Haupttätigkeit im Veranstaltungsbereich liegt, handelt es sich insbesondere um die Arbeitgeber,
- die unter die Paritätische Kommission für Unterhaltungsdarbietungen (PK 304) fallen, d. h. die in die LSS-Arbeitgeberkategorie 562 oder 662 eingestuft wurden,
- oder deren Haupttätigkeit im Veranstaltungsbereich besteht aus:
- der Ausübung der darstellenden Künste, einschließlich der Ausübung der darstellenden Künste durch selbstständige Künstler (NACE-Code 90011) und der Ausübung der darstellenden Künste durch künstlerische Ensembles (NACE-Code 90012);
- der Förderung und Organisation von Veranstaltungen der darstellenden Künste (NACE-Code 90021);
- der Konzeption und Errichtung von Bühnen (NACE-Code 90022);
- spezialisierten Bild-, Beleuchtungs- und Tontechniken (NACE-Code 90023);
- unterstützenden Aktivitäten für die darstellenden Künste (NACE-Code 90029);
- der Ausübung des künstlerischen Schaffens (NACE-Code 90031);
- unterstützenden Aktivitäten für das künstlerische Schaffen (NACE-Code 90032);
- dem Betrieb von Schauspielhäusern, Theatern, Konzertsälen, Varietés, Kabaretts und anderen Einrichtungen für Bühnenkunst (NACE-Code 90041);
- dem Betrieb von Tonstudios für Dritte (NACE-Code 90041);
- der Verwaltung und dem Betrieb von Kulturzentren (NACE-Code 90042);
- der Verwaltung und dem Betrieb von multifunktionalen Zentren und Veranstaltungshallen, hauptsächlich für die darstellenden Künste und das künstlerische Schaffen (NACE-Code 90042);
- der Organisation von Kongressen und Messen (NACE-Code 82300);
- der Organisation von Sportveranstaltungen. Bezüglich der Organisation von Sportveranstaltungen ist die Maßnahme auf Arbeitgeber mit dem NACE-Code 93199 beschränkt, die nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit in der Organisation von Sportveranstaltungen besteht.
- Auch Arbeitgeber, die nicht unter PK 304 oder die genannten NACE-Codes fallen, aber ähnliche Tätigkeiten ausüben, können die Maßnahme in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit, was die Beschäftigung angeht, im Veranstaltungssektor liegt. Bevor die Prämie gewährt wird, wird das LSS die Haupttätigkeit des Arbeitgebers, der einen Antrag stellt, prüfen.
- Der Begriff „Veranstaltung“
- Für die Anwendung der Maßnahme kann eine Veranstaltung als ein organisiertes, zeitlich begrenztes und für ein Publikum bestimmtes Ereignis angesehen werden. Die Veranstaltung kann öffentlich oder privat sein. Sie kann groß oder klein sein und wiederkehrend oder einmalig stattfinden. In jedem Fall ist eine Veranstaltung zeitlich begrenzt.
- Was die Arbeitgeber in den Sektoren Tanzlokale und Diskotheken anbelangt, so können diejenigen mit dem NACE-Code 56.302 (Diskotheken, Tanzlokale und ähnliche Einrichtungen) für die Maßnahme in Betracht kommen. Arbeitgeber, die nicht unter diesen NACE-Code fallen, können für die Maßnahme in Betracht kommen, wenn sie nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit in Bezug auf die Beschäftigung unter den Sektor der Tanzlokale und Diskotheken fällt und dass ihre Haupttätigkeit in Anwendung des „Pandemie-Erlasses“ vom 28. Oktober 2021, geändert durch den Erlass vom 4. Dezember 2021, für die Öffentlichkeit geschlossen ist.
- Bevor die Prämie gewährt wird, wird das LSS die Haupttätigkeit des Arbeitgebers, der einen Antrag stellt, prüfen.
- Für Indoor-Spielplätze gibt es keine spezielle LSS-Arbeitgeberkategorie oder NACE-Code. Sie können für die Maßnahme in Betracht kommen, wenn sie nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit in Bezug auf die Beschäftigung in den Sektor der Indoor-Spielplätze fällt und dass ihre Haupttätigkeit in Anwendung des „Pandemie-Erlasses“ vom 28. Oktober 2021, geändert durch den Erlass vom 4. Dezember 2021, für die Öffentlichkeit geschlossen ist.
- Bevor die Prämie gewährt wird, wird das LSS die Haupttätigkeit des Arbeitgebers, der einen Antrag stellt, prüfen.
Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes
- Der Königliche Erlass zur Durchführung von Artikel [44] des Gesetzes vom XX.XX.2022 über vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie dehnt den Geltungsbereich des Gesetzes auf Arbeitgeber aus, die aufgrund von Artikel 7, §1, Absatz 2, Punkt 2° des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Folgen der ausgerufenen epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 für die Volksgesundheit zu verhindern oder einzuschränken, in der am 26. Dezember 2021 geltenden Fassung, geschlossen waren, sofern die Haupttätigkeit vornehmlich in Innenräumen stattfindet.
- Für diese Ausweitung kommen in Betracht:
- subtropische Schwimmbäder
- Trampolinparks
- Bowlinghallen
- Snooker- und Billardhallen
- Dartshallen
- Einrichtungen für Paintballspiele und Laserspiele
- Escape Rooms
- Arbeitgeber mit dem NACE-Code 93.291 (Betrieb von Snooker- und Billardhallen) können für die Maßnahme in Betracht kommen.
- Andere Arbeitgeber können für die Maßnahme in Betracht kommen, wenn sie nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit, was die Beschäftigung anbelangt, in einen der obengenannten Sektoren fällt
- und dass diese Haupttätigkeit gemäß Artikel 7, § 1, Absatz 2, Punkt 2° des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Folgen der ausgerufenen epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 für die Volksgesundheit zu verhindern oder einzuschränken, in der am 26. Dezember 2021 geltenden Fassung, für die Öffentlichkeit geschlossen war,
- und sofern sich die Haupttätigkeit vornehmlich in Innenräumen abspielt.
- Bevor die Prämie gewährt wird, wird das LSS die Haupttätigkeit des Arbeitgebers, der einen Antrag stellt, prüfen.
Bedingungen, um für die Maßnahme in Betracht zu kommen
- Um für die Prämie in Betracht zu kommen, muss der Arbeitgeber die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllen:
- Die Prämie muss für die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2022 verwendet werden.
- Konkret ist die Prämie auf 80 % der Bruttolöhne begrenzt, die dem Landesamt für Soziale Sicherheit für die betreffenden Quartale gemeldet wurden, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum. Bruttolöhne und Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die während dieses Zeitraums entlassen werden, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie werden aus dringenden Gründen entlassen.
Für diese Bedingung führt das LSS nachträgliche Kontrollen durch, die auf den DmfA des 1. und 2. Quartals 2022 basieren.
- Der Arbeitgeber hat im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2022 Folgendes zu unterlassen:
- Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre;
- Zahlung von Boni an die Mitglieder des Vorstands und die leitenden Angestellten des Unternehmens;
- Kauf eigener Aktien.
Um für die Ausgleichsprämie in Betracht zu kommen, muss der Arbeitgeber bis zum 15. Mai 2022 über eine gesicherte Online-Anwendung einen Antrag beim LSS einreichen.
- Das LSS wird die Einhaltung der Bedingungen im Nachhinein überprüfen.
Arbeitgeber, die ihren Antrag vor dem 26. Februar 2022 einreichen, können eine vorläufige Prämieerhalten, die auf der Grundlage der Daten des 2. und 3. Quartals 2021 berechnet wird, wobei der höhere der beiden Beträge gewährt wird. Sie kommen daraufhin von Amts wegen für die Berechnung der endgültigen Prämiein Betracht.
- Arbeitgeber, die ihren Antrag zwischen dem 26. Februar und dem 15. Mai 2022 einreichen, haben Anspruch auf die endgültige Prämie, die auf der Grundlage der Daten des 2., 3. und 4. Quartals 2021 berechnet wird, wobei der höchste der drei Beträge gewährt wird.
Ausgleichsprämie
Begriffe
- Die Ausgleichsprämie wird für alle Arbeitnehmer und Studenten des betreffenden Arbeitgebers berechnet, mit Ausnahme der Flexi-Jobs und der spezifischen Arbeitnehmer, die nicht in der DmfA gemeldet wurden, wie z. B. Freiwillige.
- Unter Basis-Nettoarbeitgeberbeitrag wird der Basis-Arbeitgeberbeitrag einschließlich des Lohnmäßigungsbeitrags abzüglich der strukturellen Ermäßigungen und der Zielgruppenermäßigungen verstanden.
- Sind nicht im Anwendungsbereich enthalten:
- die Arbeitnehmerbeiträge
- die besonderen Arbeitgeberbeiträge wie u. a.:
- der Beitrag zur Jahresurlaubsregelung für Handarbeiter
- der Beitrag 1,60 % oder 1,69 %
- der Beitrag Risikogruppen
- die Beiträge zum Fonds für Betriebsschließungen
- die Beiträge zum Fonds für Existenzsicherheit
- die Beiträge zur 2. Säule der Altersvorsorge
- …
- Unter Arbeitgeber-Solidaritätsbeitrag, geschuldet für Studenten, wird der vom Arbeitgeber gezahlte Teil des Solidaritätsbeitrags (5,42 %) verstanden.
Berechnung der vorläufigen Prämie
- Für alle Arbeitgeber, die vor dem 26. Februar 2022 einen Antrag gestellt und die Bestätigung erhalten haben , dass sie für die Maßnahme in Betracht kommen, wird das LSS den Betrag der vorläufigen Prämie berechnen.
- Die vorläufige Prämie wird nur für die Arbeitgeber berechnet, die im 1.Quartal 2022 im Verzeichnis des LSS aktiv sind.
- Die Berechnung der vorläufigen Prämie erfolgt auf der Grundlage eines „Fotos“ der DmfA-Erklärung für das 2. Quartal 2021 und das 3. Quartal 2021 zu einem noch festzulegenden Termin Ende Februar. Die Änderungen der DmfA-Erklärung, die nach diesem Datum vorgenommen werden, werden nicht berücksichtigt.
- Der Betrag der vorläufigen Prämie entspricht
- dem Betrag des Basis-Nettoarbeitgeberbeitrags für das 2. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 2. Quartal 2021.
oder - dem Betrag des Basis-Nettoarbeitgeberbeitrags für das 3. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 3. Quartal2021.
- Der höhere der beiden Beträge wird gewährt.
Berechnung der endgültigen Prämie
Was die Arbeitgeber anbelangt, die für die Prämie in Betracht kommen, so wird die endgültige Prämie nur für die Arbeitgeber berechnet, die im 2. Quartal 2022 im Verzeichnis des LSS aktiv waren.
- Arbeitgeber, die ihren Antrag vor dem 26. Februar 2022 eingereicht und eine vorläufige Prämie erhalten haben
- Die Berechnung der endgültigen Prämie erfolgt auf der Grundlage eines „Fotos“ der DmfA-Erklärung für das 4. Quartal 2021 zu einem noch festzulegenden Termin Ende Mai. Die Änderungen der DmfA-Erklärung, die nach diesem Datum vorgenommen werden, werden nicht berücksichtigt.
- Der Betrag der endgültigen Prämie entspricht
- dem Betrag des Basis-Nettoarbeitgeberbeitrags für das 4. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 4. Quartal 2021.
- Vergleich zwischen dem Betrag der vorläufigen Prämie und dem der endgültigen Prämie:
- Ist der Betrag der endgültigen Prämie niedriger als der Betrag der vorläufigen Prämie, wird der Betrag der vorläufigen Prämie erworben.
- Ist der Betrag der endgültigen Prämie höher als der Betrag der vorläufigen Prämie, so wird dem Arbeitgeber eine Zusatzprämie in Höhe der Differenzgewährt.
- Arbeitgeber, die ihren Antrag zwischen dem 26. Februar und dem 15. Mai 2022 eingereicht und keine vorläufige Prämie erhalten haben
- Die Berechnung der endgültigen Prämie erfolgt einerseits auf der Grundlage eines „Fotos“ der DmfA-Erklärung des 2. Quartals 2021 und des 3. Quartals 2021 zum gleichen Zeitpunkt wie für die vorläufige Prämie und andererseits auf der Grundlage des 4. Quartals 2021 zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt Ende Mai. Die Änderungen, die nach diesem Datum in der DmfA registriert werden, werden nicht berücksichtigt.
- Der Betrag der endgültigen Prämie entspricht dem Betrag des Basis-Nettoarbeitgeberbeitrags für das 2. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 2. Quartal 2021
- oder
- dem Betrag des Basis-Nettoarbeitgeberbeitrags für das 3. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 3. Quartal2021.
- oder
- dem Betrag des Basis-Nettoarbeitgeberbeitrags für das 4. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 4. Quartal 2021.
- Der höchste der drei Beträge wird gewährt.
Verfahren
Schritt 1: Spezifisches Verfahren für Arbeitgeber im Veranstaltungssektor
Die Arbeitgeber im Veranstaltungssektor,
- die unter die Arbeitgeberkategorie 562 oder 662 oder einen der NACE-Codes fallen, die in den Anwendungsbereich der Maßnahme fallen, mit Ausnahme des NACE-Codes für den Sportsektor (93199), und
- deren Haupttätigkeit bereits vom LSS im Rahmen der Ermäßigung für den Veranstaltungssektor überprüft wurde und deren Haupttätigkeit tatsächlich mit der Organisation von Veranstaltungen zusammenhing,
werden in ihrer eBox eine elektronische Nachricht erhalten, worin steht, dass sie für die Maßnahme in Betracht kommen. Die Nachricht enthält einen Link, der direkt zur Antragsanwendung führt.
Wir sorgen für die nötige Kontrolle, um zu sehen, ob der Arbeitgeber seine eBox aktiviert und das Dokument eingesehen hat. Hat er das Dokument nicht eingesehen oder ist die eBox nicht aktiv, wird er per E-Mail oder Brief darauf hingewiesen, dass er die eBox aktivieren und nutzen, das Dokument einsehen und den Antrag einreichen sollte. Reagiert der Arbeitgeber nicht, hat er seine eBox noch immer nicht aktiviert, das Dokument nicht eingesehen oder keinen Antrag eingereicht, dann rufen wir ihn an.
Diese Arbeitgeber kommen automatisch für die Maßnahme in Betracht, wenn sie einen Antrag stellen und ankreuzen, dass sie die Bedingungen erfüllen werden (vorbehaltlich nachträglicher Kontrollen). Der Versand dieser elektronischen Nachrichten wird auf diejenigen Arbeitgeber beschränkt, deren vorläufiger Prämienbetrag ausreichend hoch ist.
Schritt 2: Beantragung der Prämie beim LSS über eine Online-Anwendung und Zusendung der Bestätigung des Antragseinganges
Ein Arbeitgeber, der für die Ausgleichsprämie in Betracht kommen möchte, kann diese bis zum 15. Mai 2022 über eine gesicherte Online-Anwendung beantragen.
Arbeitgeber, die aufgrund ihrer Haupttätigkeit, die anhand ihrer Arbeitgeberkategorie oder ihres NACE-Codes bestimmt werden kann, in den Anwendungsbereich der Maßnahme fallen
Diese Arbeitgeber werden zu einer einfachen Antragsanwendung weitergeleitet, in der sie bestätigen müssen, dass sie die Bedingungen erfüllen, um für die Maßnahme in Betracht zu kommen.
Sie werden eine Empfangsbestätigung für den Antrag, eine Zusammenfassung des Antrags und eine Bestätigung, dass sie für die Maßnahme in Betracht kommen, erhalten, vorbehaltlich nachträglicher Kontrollen.
Arbeitgeber, die sich dafür entschieden haben, ihre Dokumente nur über ihre eBox (Opt-in) zu erhalten, werden diese Informationen nur elektronisch in ihrer eBox bekommen. Die anderen Arbeitgeber erhalten diese Informationen auch in Papierform.
Es betrifft die Arbeitgeber
- im Veranstaltungssektor,
- die unter die Arbeitgeberkategorie 562 oder 662 oder einen der NACE-Codes fallen, die in den Anwendungsbereich der Maßnahme fallen, mit Ausnahme des NACE-Codes für den Sportsektor (93199),
oder - deren Haupttätigkeit bereits vom LSS im Rahmen der Ermäßigung für den Veranstaltungssektor überprüft wurde und deren Haupttätigkeit tatsächlich mit der Organisation von Veranstaltungen zusammenhing.
- von Diskotheken und Tanzlokalen, die unter den NACE-Code 56.302 (Diskotheken, Tanzlokale und dergleichen) fallen
- von Snooker- und Billardhallen, die unter den NACE-Code 93.291 (Betrieb von Snooker- und Billardhallen) fallen.
Andere Arbeitgeber, die einen Antrag einreichen
Diese Arbeitgeber werden zu einer einfachen Antragsanwendung weitergeleitet, in der sie bestätigen müssen, dass sie die Bedingungen erfüllen, und um ergänzende Angaben ersucht werden, insbesondere in Bezug auf ihre Hauptaktivität.
Sie erhalten eine Empfangsbestätigung mit einer Zusammenfassung des Antrags.
Auf der Grundlage dieser Informationen prüft das LSS, ob der Arbeitgeber Anspruch auf die Ausgleichsprämie hat.
Nach der Analyse,
- wenn die Haupttätigkeit des Arbeitgebers sehr wohl in den Anwendungsbereich fällt, erhält er eine Bestätigung, dass er die Maßnahme - vorbehaltlich einer nachträglichen Kontrolle - in Anspruch nehmen kann;
- wenn die Haupttätigkeit des Arbeitgebers nicht in den Anwendungsbereich fällt, wird er informiert, dass er die Maßnahme nicht in Anspruch nehmen kann.
Wenn ein Arbeitgeber auf der Grundlage der dem LSS vorliegenden Informationen nicht für die Maßnahme in Betracht kommt, aber meint, dem sei sehr wohl so, kann er dies dem LSS über die in der Antwort des LSS genannte E-Mail-Adresse mitteilen.
Arbeitgeber, die sich dafür entschieden haben, ihre Dokumente nur über ihre eBox (Opt-in) zu erhalten, werden diese Informationen nur elektronisch in ihrer eBox bekommen. Die anderen Arbeitgeber erhalten diese Informationen auch in Papierform.
Schritt 3: Berechnung des Betrags der vorläufigen Prämie, Mitteilung und Anrechnung auf die Konten
Für alle Arbeitgeber, die vor dem 26. Februar 2022 einen Antrag gestellt und die Bestätigung erhalten haben , dass sie für die Maßnahme in Betracht kommen, wird das LSS den Betrag der vorläufigen Prämie berechnen, wie erläutert.
Ende Februar 2022 werden die Arbeitgeber, die für die vorläufige Prämie in Betracht kommen, mit einer elektronischen Nachricht in ihrer eBox über die Höhe der Prämie informiert.
Arbeitgeber, die sich dafür entschieden haben, ihre Dokumente nur über ihre eBox (Opt-in) zu erhalten, werden diese Informationen nur elektronisch in ihrer eBox bekommen. Die anderen Arbeitgeber erhalten diese Informationen auch in Papierform.
Der Betrag dieser Prämie wird zunächst von Amts wegen zur Begleichung der dem Landesamt für Soziale Sicherheit geschuldeten Beträge verwendet, die sich auf das 1. Quartal 2022beziehen, und dann gegebenenfalls zur Begleichung der anderen dem genannten Landesamt geschuldeten Beträge, und zwar mit Anrechnung auf die älteste Schuld, gemäß Artikel 25 des vorgenannten Gesetzes vom 27. Juni 1969.Verbleibt nach der Anrechnung ein Saldo, dann kann der Arbeitgeber um dessen Auszahlung ersuchen. Tut der Arbeitgeber dies nicht, dann wird der Saldo auf die ersten dem LSS geschuldeten, fällig werdenden Beträge angerechnet.
Schritt 4: Berechnung des Betrags der endgültigen Prämie, Mitteilung und Anrechnung auf die Konten
Für alle Arbeitgeber, die vor dem 16. Mai 2022 einen Antrag eingereicht und die Bestätigung erhalten haben , dass sie für die Maßnahme in Betracht kommen, wird das LSS die Höhe der endgültigen Prämie berechnen, wie erläutert.
Ende Mai 2022 werden die Arbeitgeber, die für die endgültige Prämie in Betracht kommen, mit einer elektronischen Nachricht in ihrer eBox über die Höhe der Prämie informiert.
Arbeitgeber, die sich dafür entschieden haben, ihre Dokumente nur über ihre eBox (Opt-in) zu erhalten, werden diese Informationen nur elektronisch in ihrer eBox bekommen. Die anderen Arbeitgeber erhalten diese Informationen auch in Papierform.
Der Betrag dieser Prämie wird zunächst von Amts wegen zur Begleichung der dem Landesamt für Soziale Sicherheit geschuldeten Beträge verwendet, die sich auf das 2. Quartal 2022beziehen, und dann gegebenenfalls zur Begleichung der anderen dem genannten Landesamt geschuldeten Beträge, und zwar mit Anrechnung auf die älteste Schuld, gemäß Artikel 25 des vorgenannten Gesetzes vom 27. Juni 1969.Verbleibt nach der Anrechnung ein Saldo, dann kann der Arbeitgeber um dessen Auszahlung ersuchen. Tut der Arbeitgeber dies nicht, dann wird der Saldo auf die ersten dem LSS geschuldeten, fällig werdenden Beträge angerechnet.