Neu in diesem Quartal
Allgemeines
Dimona - Eingliederungspraktikum - neuer Code
Ab 01.01.2013 können weniger ausgebildete Arbeitssuchende (höchstens Inhaber eines Diploms der Oberstufe des Sekundarunterrichts) während ihrer Berufseingliederungszeit (die frühere Warteperiode) ein Eingliederungspraktikum in einem Unternehmen absolvieren, um einen Einblick in den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Praktikanten müssen dazu einen Dreiparteienvertrag zwischen ihnen, dem ‚Arbeitgeber‘ und dem VDAB abschließen. Sie erhalten eine Entschädigung vom LfA und eine Ergänzungsentschädigung vom ‚Arbeitgeber‘, der keine Sozialbeiträge zahlen muss. Diese Praktikanten müssen nur in der Dimona (und daher nicht in der DmfA) mit dem neuen Code ‚Art von Arbeitnehmer‘ angegeben werden: TRI (TRansition Internship).
(Königlicher Erlass vom 10.12.2012 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 25.11.1991 über die Regelung der Arbeitslosigkeit - Eingliederungspraktika - BS 23.11.2012)
Ergänzender Sonderbeitrag für außergesetzliche Pensionen
In der letzten Überarbeitung der Anweisungen wurde bereits angekündigt, dass infolge des Programmgesetzes vom 22.06.2012 - BS vom 28.06.2012 - ab dem 4. Quartal 2012 zusätzlich zum Beitrag von 8,86 % ein ergänzender Beitrag von 1,5 % für ergänzende Pensionen erhoben wird, die den jährlichen Grenzbetrag von 30.000 EUR überschreiten.
In dieser Überarbeitung der Anweisungen wird darauf noch nicht eingegangen. Sobald nähere Informationen vorliegen, wird dies in einer zwischenzeitlichen Anweisung mitgeteilt.
Sonderbeitrag wirtschaftliche Arbeitslosigkeit
Das Gesetz vom 28.12.2011 - BS vom 30.12.2011 - hat den Verantwortlichkeitsbeitrag für Arbeitgeber, die an vielen Tagen wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind, auf andere Sektoren als dem Bausektor ausgedehnt. Die gesetzliche Grundlage für die Methode zur Berechnung dieses Beitrags war zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Anweisungen noch nicht im Belgischen Staatsblaat veröffentlicht.
Normalerweise wird diese gesetzliche Grundlage noch in diesem Jahr veröffentlicht, und die Lastschriftanzeige wird noch in diesem Jahr verschickt. Sobald nähere Informationen vorliegen, wird dies in einer zwischenzeitlichen Anweisung erläutert.
Sonderbeitrag Bildungsurlaub
Während des Ministerrats vom 14.09.2011 wurde beschlossen, die Erhöhung des Prozentsatzes Bildungsurlaub um 0,01 % bis einschließlich des 3. Quartals 2013 zu verlängern. Bis zur Veröffentlichung behält das LSS den erhöhten Prozentsatz von 0,05 % in den Berechnungsmodulen bei.
Jahresbeiträge 2013
- Einmalige ergebnisgebundene Vorteile: 2.488,00 EUR
- Betriebsfahrzeuge Solidaritätsbeitrag: Die Beträge müssen mit 135,98 multipliziert und danach durch 114,08 dividiert werden; minimaler CO2-Beitrag 24,83 EUR
- Geringe Vergütung für Künstler: höchstens 120,90 EUR/Tag und 2.418,07 EUR/Jahr
- Neuverteilung der Soziallasten: Der Betrag dieses Beitrags wird jährlich beschränkt; der Höchstbetrag beträgt 195.706,00 EUR
- Dimona Solidaritätsbeitrag: pauschaler Beitrag von 2.688,26 EUR
Änderungen
Nur inhaltliche oder erhebliche Textänderungen werden in diese „Neuigkeiten“ aufgenommen. Kleinere Erläuterungen oder Verbesserungen an Texten werden ohne weiteren Hinweis in den Text eingearbeitet.
Lohnbegriff
Sonstige Ausschlüsse
Ausschluss Prämie vorzeitiges Ausscheiden für die Hälfte der Arbeitszeit infolge Kapitel III des Gesetzes vom 19.07.2012 (BS 06.08.2012).
Beitragsermäßigungen
Zielgruppenermäßigung und allgemeine Bestimmungen
Eine neue Pauschale G8 = 1.500,00 EUR wird eingeführt. (noch nicht veröffentlicht)
Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen
Bei Einstellung eines ersten, zweiten und/oder dritten Arbeitnehmers ab 01.10.2012 werden die Ermäßigungsbeträge erhöht.
Achtung: Die gesetzliche Bestimmung, die diese Erhöhung regelt, war zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Anweisungen noch nicht im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die Möglichkeit, diese erhöhte Verringerung in Anspruch zu nehmen, gilt daher nur bedingt. Sobald die Veröffentlichung im Staatsblatt vorliegt, wird dies in einer zwischenzeitlichen Anweisung mitgeteilt.
Neuverteilung der Arbeit im öffentlichen Sektor
Eine neue Rechtsgrundlage gewährt Arbeitgebern des öffentlichen Sektors, die als Ersatz für Arbeitnehmer, die ihre Leistungen gemäß diesem Gesetz um 1/5 verringern möchten, Vertragsbedienstete einstellen, eine Ermäßigung (Gesetz vom 19.07.2012 - BS 06.08.2012, 2 Königliche Erlasse vom 20.09.2012 - BS 25.09.2012).
Ausfüllen der DmfA
Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit
Code 7 gilt auch für Arbeitnehmer, die ihre Leistungen gemäß dem Gesetz vom 19.07.2012 verringern (BS 06.08.2012, Königliche Erlasse vom 20.09.2012 - BS 25.09.2012).
Entlohnungscode
Für Prämien infolge der Anwendung des Gesetzes vom 19.07.2012 für Arbeitnehmer, die der Pensionsregelung des Privatsektors unterliegen, ist ebenfalls Lohncode 5 anwendbar.
Gründe Ende statutarisches Verhältnis
Eine Änderung des statutarischen Verhältnisses ist hier ebenfalls als solches anzugeben.
Verschiedenes
Die Vollmacht:
Aktualisierung des Textes.
Veröffentlichte Gesetzgebung
Asbestfonds
Für das 3. und 4. Quartal 2012 wird die Beitragseinnahme für den Asbestfonds ausnahmsweise durch eine Einnahme für den Fonds für Arbeitsunfälle ersetzt. Der Sonderbeitrag wird geschuldet für Arbeitnehmer und Studenten, die dem Solidaritätsbeitrag unterliegen und unter das Arbeitsunfallgesetz vom 10.04.1971 fallen (2 Königliche Erlasse vom 20.09.2012 - BS 12.10.2012).