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Neu in diesem Quartal

Änderungen

Nur inhaltliche oder erhebliche Textänderungen werden in diese "Neuigkeiten" aufgenommen. Kleinere Erläuterungen oder Verbesserungen an Texten werden ohne weiteren Hinweis in den Text eingearbeitet.

Personen

Sportler

Ab 01.07.2012 wird der Betrag angepasst, der festlegt, ob ein Sportler unter das Gesetz vom 24.02.1978 (Königlicher Erlass vom 18.06.2012 - BS vom 29.06.2012) fällt.

Lohnbegriff

Urlaubsgeld

Seit 01.04.2012 gibt es das System der ergänzenden Urlaubstage bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität (Gesetz vom 29.03.2012 zur Festlegung sonstiger Bestimmungen (I), Artikel 57-58 - BS 30.03.2012 - und Königlicher Erlass vom 19.06.2012 zur Ausführung von Artikel 17bis der am 28.06.1971 koordinierten Gesetze über den Jahresurlaub der Arbeitnehmer - BS 28.06.2012).

Erstattung von Kosten

Anpassung des Betrags der Kilometerpauschale für Wegstrecken, die ein Arbeitnehmer mit dem eigenen Fahrzeug zurücklegt (Rundschreiben Nr. 619 vom 18.06.2012 - BS 27.06.2012).

Grenzüberschreitende Beschäftigung

Multi- und bilaterale Abkommen

Änderung bestimmter Vorschriften ab 28.06.2012 bei gleichzeitiger Arbeit in mehreren Ländern (Verordnung (EG) 465/2012).

Sonderbeiträge

Decava

Neue Kategorie von SAB und SAEA mit angepassten Beitragssätzen ab 01.04.2012, Erhöhung einer Reihe bestehender Beitragssätze, Mindestpauschalen und -beträge. (Gesetz vom 29.03.2012 zur Festlegung sonstiger Bestimmungen - BS vom 30.03.2012, Programmgesetz vom 29.03.2012 - BS vom 06.04.2012, Königlicher Erlass vom 19.06.2012 - BS vom 22.06.2012).

Asbestfonds

Für das 3. und 4. Quartal 2012 wird die Beitragseinnahme für den Asbestfonds ausnahmsweise durch eine Einnahme für den Fonds für Arbeitsunfälle ersetzt. Der Sonderbeitrag wird geschuldet für Arbeitnehmer und Studenten, die dem Solidaritätsbeitrag unterliegen und unter das Arbeitsunfallgesetz vom 10.04.1971 fallen (Programmgesetz vom 29.03.2012 - BS vom 06.04.2012, noch nicht veröffentlichte königliche Erlasse).

Außergesetzliche Pensionen

Zu erledigende Formalitäten

Hinzufügen einer Erläuterung zur DmfA. Der Arbeitgeber muss die Zahlungen für den Aufbau der außergesetzlichen Pension jederzeit in der Meldung für das Quartal angeben, in welchem er die Zahlungen durchgeführt hat, und nicht im Quartal, auf das die Zahlungen Bezug nehmen.

Besonderer Zusatzbeitrag

Ab dem 4. Quartal 2012 schulden Arbeitgeber einen neuen Sonderbeitrag der sozialen Sicherheit zusätzlich zum Beitrag von 8,86 %, der für Beträge und/oder Prämien zu zahlen ist, die für den Aufbau einer Zusatzpension bestimmt sind. (Programmgesetz (1) vom 22.06.12 - BS 28.06.2012).

Bis 01.01.2016 muss ein Arbeitgeber, der im Laufe des Jahres feststellt, dass die Summe der Beträge und/oder Prämien für einen Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusatzpension den jährlichen Grenzbetrag von 30.000 EUR überschreitet (Indexierung gemäß dem Gesetz vom 02.08.1971) im 4. Quartal desselben Jahres einen Sonderbeitrag von 1,5 % für den Teil der Beträge und/oder Prämien zahlen, der den Grenzbetrag überschreitet.

Ab 01.01.2016 ist der Sonderbeitrag von 1,5 % für alle Beträge und/oder Prämien zu zahlen, die vom Arbeitgeber oder einer sektoriellen Organisation unmittelbar oder mittelbar geleistet werden, und wenn die Summe aus gesetzlicher Pension und Zusatzpension größer ist als das Pensionsziel eines Arbeitnehmers am 1. Januar des laufenden Jahres. Das Pensionsziel bedarf noch einer näheren Erläuterung.

Um die Bemessungsgrundlage für diesen Sonderbeitrag im Falle einer nicht individualisierten Zahlung oder Prämie zu bestimmen, wird die Erhöhung - sofern sie nicht durch Rendite zustande kommt - der individuell aufgebauten Rücklagen des Mitglieds zugrunde gelegt. Diese Berechnung wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Pensionsverpflichtung erfolgen.

In den folgenden Anweisungen erhalten Sie weitere Informationen über die Bedingungen für die Erhebung dieses neuen Beitrags.

Einbehaltung doppeltes Urlaubsgeld Privatsektor

Das LSS erhebt den besonderen Arbeitgeberbeitrag von 13,07 % auch auf das Urlaubsgeld bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität.

Beitragsermäßigungen

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer

Anpassung der Berechnung des Personalbestands infolge des neuen Systems der Urlaubstage bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität.

Arbeitsbonus und Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung

Da ab dem 3. Quartal 2012 für Vollzeitarbeitnehmer, die mit Dienstleistungsschecks entlohnt werden, auch die Stunden anzugeben sind, wird für sie die Berechnung mit Stunden durchgeführt.

Ausfüllen der DmfA

Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche, Meldung von Leistungen

Ab dem 3. Quartal 2012 sind für Vollzeitarbeitnehmer, die mit Dienstleistungsschecks entlohnt werden, auch die Stunden anzugeben.

Leistungscode 14 - Ergänzende Urlaubstage bei Beginn oder Wiederaufnahme der Aktivität

Neuer Leistungscode 14 ab 01.04.2012 für Arbeiter und Angestellte, die ergänzende Urlaubstage nehmen.

Veröffentlichte Gesetzgebung

Strukturelle Ermäßigung beschützte Werkstätten

Erhöhung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente für die Kategorie beschützte Werkstätten (Kategorie 3) und automatische Indexierung (Königlicher Erlass vom 26.05.2012 - BS vom 13.06.2012).

Grundbeitrag BSF

Prozentsätze für 2012 (Königlicher Erlass vom 05.03.2012 - BS vom 11.04.2012).

Sonderbeitrag BSF

Prozentsätze für 2012 (Königlicher Erlass vom 05.03.2012 - BS vom 29.03.2012).