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Sonderbeitrag einmalige ergebnisgebundene Vorteile

Die einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile sind vom Lohnbegriff bis zu einem Betrag von maximal 2.200,00 EUR pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer sowie pro Kalenderjahr und Arbeitgeber ausgeschlossen (nicht indexiert). Sie unterliegen jedoch einem Sonderbeitrag von 33 %.

Für 2012 entspricht der Höchstbetrag 2.430,00 EUR.

Jeder Betrag, der im Rahmen eines Systems einmaliger ergebnisgebundener Vorteile entrichtet wird, ist in der Meldung des Quartals, in dem die Prämie gezahlt wird, mit einem speziellen Code in einem gesonderten Feld anzugeben. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der in dem betreffenden Quartal nicht mehr im Dienst ist, eine Prämie zahlt, muss er diesen Vorteil bei der Meldung des letzten Quartals, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt war, hinzufügen.

Wenn der Arbeitnehmer einen Betrag erhält, jedoch im Laufe des Kalenderjahres (Jahr n) bei dem Arbeitgeber keine Leistungen mehr erbracht hat, müssen diese Vorteile ebenfalls zur Meldung des letzten Quartals mit Leistungen, jedoch mit einem gesonderten Code, hinzugefügt werden. Das Kontrollprogramm berücksichtigt in diesem Fall diesen Betrag nicht bei der Gegenüberstellung mit dem Höchstbetrag für das Kalenderjahr, auf das sich die Meldung bezieht (Jahr n – 1). Wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres der Auszahlung (Jahr n) vom gleichen Arbeitgeber erneut eingestellt wird, wird dieser Betrag jedoch im Gesamtbetrag des Jahres berücksichtigt (Jahr n).

Konkret:

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2012, hinzugefügt zur Meldung 2011:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2012 von 2.430,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2012, Meldung 2012:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2012 von 2.430,00 EUR.

Vorangegangene Jahre

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2008, Meldung im Jahr 2008:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2008 von 2.200,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2009, hinzugefügt zur Meldung 2008:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2009 von 2.314,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2009, Meldung 2009:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2009 von 2.314,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2010, hinzugefügt zur Meldung 2009:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2010 von 2.299,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2010, Meldung 2010:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2010 von 2.299,00 EUR.

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2011, hinzugefügt zur Meldung 2010:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2011 von 2.358,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2011, Meldung 2011:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2011 von 2.358,00 EUR.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Sonderbeitrag einmalige ergebnisgebundene Vorteile

In der DMFA wird der Beitrag für einmalige ergebnisgebundene Vorteile je Arbeitnehmerzeile in Feld 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ mit der Arbeitnehmerkennzahl 888

  • mit Art 0 für die im Meldejahr gezahlten Vorteile
  • mit Art 1 für die in einem anderen Jahr als dem der Meldung gezahlten Vorteile angegeben

Die Berechnungsgrundlage muss angegeben werden.

Bei Eingabe der DMFA per Internet ist die Berechnungsgrundlage bei den zu zahlenden Beiträgen des jeweiligen Arbeitnehmers einzugeben.