Strukturelle Ermäßigung
Betroffene Arbeitgeber
Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die allen Regelungen unterliegen.
Betroffene Arbeitnehmer
Alle Arbeitnehmer, die allen Regelungen unterliegen:
- Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Gesundheitspflege;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Entschädigungen;
- Arbeitslosigkeit;
- Familienbeihilfen;
- Berufskrankheiten;
- Arbeitsunfälle;
- Jahresurlaub.
Für den Privatsektor kommen deshalb u.a. folgende Arbeitnehmer nicht in Betracht:
- Hausangestellte;
- Jugendliche bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden;
- entlohnte Sportler;
- Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau;
- Ärzte in Ausbildung zum Facharzt;
- Tageseltern.
Die meisten statutarischen und vertraglich angestellten Personalmitglieder des öffentlichen Sektors fallen nicht unter alle Sozialversicherungsregeln und kommen deshalb für die Ermäßigung nicht in Betracht.
Die Möglichkeit der Anwendung der Ermäßigung ist deshalb nur für die Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor vorgesehen, die Personal beschäftigen können, das unter alle Regelungen fällt (z. B. Kirchenfabriken, zugelassene Gesellschaften für sozialen Wohnungsbau, Bewässerungs- und Entwässerungsgenossenschaften, bestimmte öffentliche Beförderungsgesellschaften usw.).
Betrag der Ermäßigung
Die strukturelle Ermäßigung (Ps) berechnet man, indem ein pauschaler Ermäßigungsbetrag mit dem festen Multiplikator und der Leistungsbruchzahl multipliziert wird:
Ps = R x µ x 1/ß
Ps wird auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird.
Der pauschale Ermäßigungsbetrag R umfasst eine feste Pauschale F, eine Niedriglohnkomponente, wenn der Referenzquartalslohn S unter einer festgelegten Lohngrenze S0 liegt (7.107,74 EUR für die beschützten Werkstätten und 5.870,71 EUR für die Kategorie „Maribel sozial“ und für die allgemeine Kategorie) und eine Hochlohnkomponente, wenn der Lohn W eine festgelegte Lohngrenze S1 (derzeit festgelegt auf 12.240,00 EUR) überschreitet.
Ab 2012 werden infolge einer Indexanpassung S0 für die beschützten Werkstätten und S1 für alle Kategorien bei jeder Erhöhung der Lohngrenzen des Arbeitsbonus angepasst. Die Änderung wird ab dem Quartal wirksam, das auf das Quartal folgt, in dem diese Lohngrenzen erhöht werden, oder, wenn diese Erhöhung bei Quartalsbeginn erfolgt, ab dem Quartal der Erhöhung der Lohngrenzen. Am 01.01.2013 wird ein neuer Grundbetrrag S0 für die beschützten Arbeitsplätze festgelegt.
R = F + α x (S0 – S) + δ x (W – S1)
Der Neigungskoeffizient α („Alpha“) vergrößert das Komplement linear, je nachdem, ob der Referenzlohn S unter der Niedriglohngrenze S0 liegt. Das Komplement α x (S0 – S) wird einzeln auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird, und wird als 0,00 EUR betrachtet, wenn das Ergebnis der Berechnung negativ sein sollte.
Der Neigungskoeffizient δ („Delta“) vergrößert das Komplement linear, je nachdem, ob der Lohn W über der Hochlohngrenze S1 liegt. Das Komplement δ x (W – S1) wird einzeln auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird, und wird als 0,00 EUR betrachtet, wenn das Ergebnis der Berechnung negativ sein sollte.
Sowohl F als auch α sind von der Kategorie abhängig, zu der der Arbeitnehmer gehört (dies gilt sowohl für den Arbeitsvertrag als auch für den Lehrvertrag):
- Kategorie 1: Arbeitnehmer, die nicht zu einer der zwei folgenden Kategorien gehören;
- Kategorie 2: Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern beschäftigt sind, die in den Anwendungsbereich der sozialen Maribel-Maßnahme fallen, außer Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, die in den Anwendungsbereich der Paritätischen Kommission für Familien- und Seniorenhilfsdienste fallen, und Beschäftigte in einer anerkannten beschützten Werkstätte;
- Kategorie 3: Arbeitnehmer, die in einer anerkannten beschützten Werkstätte beschäftigt werden.
W entspricht der Lohnsumme, die pro Beschäftigungszeile alle drei Monate gemeldet wird (zu 100 %), mit Ausnahme der Kündigungsentschädigungen, sofern in Arbeitszeit ausgedrückt, die durch eine Drittperson bezahlten Jahresendprämien und der Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitsstunden sind sowie der Entschädigungen einfaches Abgangsurlaubsgeld, die ein Arbeitgeber seinem (ehemaligen) Arbeitnehmer zahlt. Es betrifft mit anderen Worten die Lohncodes 1, 2, 4, 5, 8 und 12. Die Ermäßigung gilt deshalb nicht für eine Beschäftigungszeile mit Lohncode 3 oder 9 (Vertragsbruchentschädigung) und für die unter Lohncode 7 und 11 angegebenen Beträge. Siehe Beispiele.
Für Arbeitnehmer, für die eine Jahresendprämie durch einen Dritten (z. B. einen Fonds für Existenzsicherheit) bezahlt wird, wird der Quartalslohn (W) für das 4. Quartal um 25 % erhöht. Abweichend davon beträgt die Erhöhung nur 15 % für anerkannte Unternehmen für Aushilfsarbeit, und dies im 1. Quartal. Nach dieser Erhöhung wird W auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird.
Der Referenzquartalslohn S oder die Umsetzung des Reallohns in einen Referenzlohn wird wie folgt berechnet (pro Beschäftigungszeile):
- Für eine Beschäftigung, die ausschließlich in Tagen angegeben wird: S = W x (13 x D / J)
, wobei J = X ohne die gesetzlichen Urlaubstage für Arbeiter, die nicht vom Arbeitgeber bezahlten Urlaubstage, die infolge eines für allgemein verbindlich erklärten KAA gewährt werden, die Ausgleichsruhezeit im Bausektor und Tage vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge ungünstiger Witterung; es betrifft mit anderen Worten die Leistungscodes 1, 3, 4, 5 und 20,
wobei D = Anzahl der Tage pro Woche der Arbeitsregelung; - Für die in Tagen und Stunden angegebene Beschäftigung ist dies: S = W x (13 x U / H)
mit H = Z ohne die Stunden, die mit den gesetzlichen Urlaubstagen für Arbeiter übereinstimmen, Stunden, die mit den nicht vom Arbeitgeber bezahlten Urlaubstagen übereinstimmen, die infolge eines für allgemein verbindlich erklärten KAA gewährt werden, die Ausgleichsruhezeit im Bausektor und Stunden, die mit den Tagen vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge ungünstiger Witterung übereinstimmen; es betrifft mit anderen Worten die Leistungscodes 1, 3, 4, 5 und 20;
wobei U = die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson.
(13 x D / J) und (13 x U / H) wird auf die zweite Stelle nach dem Komma abgerundet, wobei 0,005 aufgerundet wird; S wird auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird.
Für Arbeitnehmer, die bei einer begrenzten Arbeitgebergruppe beschäftigt sind, die vor dem 01.10.2001 die Arbeitszeit verkürzten oder die Viertagewoche einführten und deren Arbeitnehmern ein Zuschuss gewährt wird, um den Lohnverlust teilweise auszugleichen (Lohncode 5), wird S pauschalmäßig um 241,70 EUR pro Quartal verringert. Es betrifft Arbeitgeber, die für eine Zielgruppenermäßigung auf der Basis von Artikel 367, 369 oder 370 des Programmgesetzes vom 24.12.2002 in Betracht kamen (die alten Ermäßigungscodes 1331, 1333 und 1341 sind nicht mehr anwendbar).
Die Formeln zur Berechnung des pauschalen Ermäßigungsbetrages R, ausgedrückt in EUR, sehen deshalb wie folgt aus (mit den entsprechenden Werten der festen Pauschale F und dem Neigungskoeffizienten, wie festgelegt in den Gesetzesbestimmungen pro Kategorie, zu welcher der Arbeitnehmer gehört, und der gemeinsam festgelegten obersten Lohngrenze für die Niedriglohnkomponente S0):
RKategorie 1 = 400,00 + 0,1620 x (5.870,71 – S) + 0,0600 x (W – 12.240,00); (allgemeine Kategorie)
RKategorie 2 = 0,00 + 0,2467 x (5.870,71 – S) + 0,0600 x (W – 12.240,00); (Kategorie Maribel sozial)
RKategorie 3 = 471,00 + 0,1620 x (7.107,74 – S) + 0,0600 x (W – 12.240,00). (Kategorie der anerkannten beschützten Werkstätte)
Zu erledigende Formalitäten
Keine besonderen Formalitäten.
Zusätzliche Informationen 1
Strukturelle Ermäßigung: Sektoren, in denen eine Jahresendprämie gezahlt wird
Bei den Arbeitnehmern, die eine Jahresendprämie durch Vermittlung eines Drittzahlers erhalten, wird bei der Berechnung der strukturellen Ermäßigung der Quartalslohn (W) im 4. Quartal jedes Jahres um 25 % erhöht. Abweichend davon beträgt die Erhöhung nur 15 % für anerkannte Unternehmen für Aushilfsarbeit, und dies im 1. Quartal.
Es folgt die Liste der paritätischen Kommissionen, für die von einem Fonds für Existenzsicherheit eine Jahresendprämie gezahlt wird. Die automatischen Kontrollen der strukturellen Ermäßigung für die DmfA 4/2011 und 1/2012 basieren auf dieser Liste.
Arbeitgeberkategorie | Paritätische Kommission | Arbeitnehmerkennzahl | Quartal | Koeffizient |
XXX | 125.02 | 015 | 4. Quartal | 1,25 |
XXX | 125.03 | 015 | 4. Quartal | 1,25 |
XXX | 139 1 | 015 | 4. Quartal | 1,25 |
XXX | 301.04 | 015, 495 | 4. Quartal | 1,25 |
XXX | 301.05 | 015, 495 | 4. Quartal | 1,25 |
016 | 302 | 011², 015², 495² | 4. Quartal | 1,25 |
116 | 302 | 011², 015², 495² | 4. Quartal | 1,25 |
216 | 302 | 011², 496² | 4. Quartal | 1,25 |
017 | 302 | 011², 015², 495² | 4. Quartal | 1,25 |
117 | 302 | 011², 015², 495² | 4. Quartal | 1,25 |
217 | 302 | 011², 496² | 4. Quartal | 1,25 |
055 | 126 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
060 | 317 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
066 | 121 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
067 | 149.01 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
083 | 140 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
091 | 127 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
093 | 132 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
193 | 144 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
094 | 145 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
194 | 145 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
294 | 145 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
494 | 145 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
594 | 145 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
102 | 142.04 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
112 | 323 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
113 | 323 | 015² | 4. Quartal | 1,25 |
123 | 314 | 015², 495² | 4. Quartal | 1,25 |
223 | 314 | 015², 495² | 4. Quartal | 1,25 |
597 | 322.01 | 015², 495² | 4. Quartal | 1,25 |
097 | 322 | 015², 495², 046 | 1. Quartal | 1,15 |
497 | 322 | 015², 495², 046 | 1. Quartal | 1,15 |
1 mit Ausnahme der Eintragungsnummern 597404-56 und 696789-79 und 783784-24.
² außer wenn der Block „Art Lehrling“ (00055) ausgefüllt wurde.