Mentoren
Ein Arbeitgeber kann für eine Reihe von Arbeitnehmern, die im Rahmen einer Berufsausbildung Praktika besuchen oder Ausbildungen erteilen, eine Zielgruppenermäßigung Mentoren erhalten. Unter „die Betreuung von Praktika gewährleisten“ und „die Übernahme der Ausbildung“ wird „die Betreuung von maximal 5 Personen während mindestens 400 Stunden pro Jahr“ verstanden.
Betroffene Arbeitgeber
Sowohl Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst als auch aus dem Privatsektor können diese Zielgruppenermäßigung beanspruchen, wenn sie eine Verpflichtung eingegangen sind, Ausbildungen im Rahmen von Berufsausbildungen zu organisieren. Der Arbeitgeber schließt diesen Vertrag (diese Verpflichtung) mit
- der zuständigen regionalen Dienststelle für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung für junge Arbeitssuchende
- einer Unterrichts- oder Ausbildungseinrichtung oder einem Anbieter für die Ausbildung von Lehrkräften und Jugendlichen mit Ausnahme der oben genannten jungen Arbeitssuchenden
In der Verpflichtung gibt der Arbeitgeber die Anzahl der Jugendlichen oder Lehrkräfte an, denen er die Möglichkeit zum Besuch einer Ausbildung anbietet, die Anzahl der Stunden und gegebenenfalls weitere Einzelheiten über die pädagogische Betreuung und die zeitliche Gestaltung der Praktika und Ausbildungen.
Betroffene Arbeitnehmer
Um als Mentor betrachtet zu werden, muss der Arbeitnehmer
- eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in dem betreffenden Beruf nachweisen können und
- über ein „Mentor-Zeugnis“ verfügen, das von einem von der Gemeinschaft eingerichteten oder anerkannten Ausbildungsanbieter ausgestellt wurde
Betrag der Ermäßigung
Während der Ausführung des Vertrags (maximal 4 Quartale) kann der Arbeitgeber eine Ermäßigung G2 beanspruchen. Die Anzahl der Mentoren, für die der Arbeitgeber eine Ermäßigung beantragen kann, ist auf das kleinste Ergebnis folgender Bruchzahlen beschränkt:
- (Anzahl Jugendliche oder Lehrkräfte)/5, auf die größere Einheit aufgerundet
- (Anzahl Stunden Besuch der Ausbildung)/400, auf die kleinere Einheit abgerundet. Dauert der Vertrag kein ganzes Jahr, wird die (Anzahl Quartale) x 100 als Divisor betrachtet.
Zu erledigende Formalitäten
Der Arbeitgeber übermittelt der Generaldirektion Beschäftigung und Arbeitsmarkt des FÖD BASK folgende Unterlagen:
- eine Kopie des Arbeitsvertrags
- eine Liste der von ihm beschäftigten Mentoren
- für jeden Mentor den Nachweis über die minimale praktische Erfahrung
- für jeden Mentor eine Kopie des Mentor-Zeugnisses
Der FÖD übermittelt dem LSS die Unterlagen auf elektronischem Weg.