Reform des Künstlerstatuts
27-01-2023
Am 1. Dezember 2022 wurde es verabschiedet, das Gesetz zur Einrichtung der Kommission für Kunstarbeit und zur Verbesserung des sozialen Schutzes von Kunstschaffenden. Doch was sieht das neue Regelwerk, das spätestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, im Einzelnen vor? Und welche Veränderungen bringt es Kunstschaffenden konkret?
Neue Bescheinigung für Kunstschaffende
Personen, die hauptberuflich künstlerisch tätig sind, können künftig eine Bescheinigung über ihre künstlerische beantragen. Mit diesem Nachweise können sie danach diverse Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Wer die Bescheinigung beantragt, muss eine hauptberufliche Tätigkeit in den Bereichen audiovisuelle Kunst, bildende Kunst, Musik, Literatur, Performance, Theater, Choreografie oder Comics nachweisen können. Anerkannt werden dabei sowohl künstlerische Tätikeiten im engeren Sinn als auch künstlerisch-technische oder künstlerische Assistenztätigkeiten.
Neue Kommission für Kunstarbeit und digitale Plattform Working in the Arts
Für die Ausstellung der Bescheinigungen für Kunstschaffende wird die neu einzurichtende Kommission für Kunstarbeit zuständig sein. Diese wird sich, wie es das Gesetz vorsieht, zur Hälfte aus Kunstsachverständigen und zur anderen Hälfte aus Vertretern staatlicher Stellen, von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammensetzen.
Daneben ist mit "Working in the Arts" die Entwicklung einer neuen digitalen Plattform vorgesehen, über die Kunstschaffende ihre Anträge einreichen können.
Vergütung für Amateurkünstler/innen
An die Stelle der bisherigen Vergütungsregelung für künstlerische Tätigkeiten im kleinen Rahmen tritt eine neue Regelung, nämlich die Vergütung für Amateurkunst.
Die Änderungen sollen spätestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
In unserem Video haben wir die zentralen Punkte für Sie zusammengefasst:
Verfasser
Föderaler öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit