Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen× Ich habe verstanden

Zum Hauptinhalt springen

Neue Erstattungsregelung für ärztliche Fernberatungen

21-06-2022

Zum 1. August 2022 passt das LIKIV die seit Beginn der COVID-19-Pandemie geltende Erstattungsregelung für ärztliche Telefon- und Videoberatungen an. Dies ist ein weiterer Schritt, um medizinische Fernberatungen in unser Gesundheitssystem zu integrieren und gleichzeitig garantierte Qualitätsstandards für Patienten zu schaffen.

Fernberatungen können eine sinnvolle Ergänzung zu den traditionellen Arztbesuchen darstellen, bei denen der Patient persönlich beraten und untersucht wird. Das LIKIV erstattet solche Telefon- oder Videoberatungen ohne eine Obergrenze für die Anzahl der Beratungen vorzugeben. Die Erstattung der Beratungen ist an folgende Bedingungen geknüpft: 

  • Die Beratungen erfolgen:
    • bei einem Arzt, bei dem Sie bereits Patient sind, oder 
    • bei einem Facharzt, an den Sie überwiesen wurden, oder 
    • in einem Hausärztebereitschaftsdienst.
  • Die Fernberatung muss auf Ihren Wunsch und mit Einverständnis des Arztes erfolgen.
  • Während der Beratung muss der Arzt Zugang zu Ihrer Akte haben.
  • Bei Videoberatungen muss die gewählte Plattform bestimmte Kriterien erfüllen, um die Sicherheit der Patienteninformationen zu gewährleisten.

Als Patient müssen Sie nur Ihren Eigenanteil oder die Selbstbeteiligung bezahlen: 4 Euro für eine Videoberatung bzw. 2 Euro für eine telefonische Beratung. Haben Sie Anspruch auf eine erhöhte Beteiligung? Dann zahlen Sie in beiden Fällen nur 1 Euro. Den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse dank der Drittzahlerregelung direkt.

Dieser neue Erstattungsrahmen ersetzt das System, das das LIKIV zu Beginn der Coronakrise eingeführt hatte, als der persönliche Kontakt mit Patienten nicht möglich war. Das Ziel war es damals, die medizinische Versorgung möglicherweise infizierter Patienten weiter sicherzustellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu Fernberatungen auf der Webseite des LIKIV


Verfasser

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung