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Laufbahnunterbrechung – elektronischer Antrag demnächst obligatorisch

21-06-2024

Vom 1. Juli 2024 an müssen alle Anträge auf Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit und thematischen Urlaub elektronisch beim LfA eingereicht werden. Die obligatorische Online-Einreichung gilt für alle Sektoren mit Ausnahme des Unterrichtswesens. Für das Unterrichtswesen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2024.

„Die Online-Antragstellung gibt es beim LfA bereits seit 10 Jahren, allerdings nicht für alle Sektoren und nicht für alle Arten von Anträgen. Dies wird sich ab dem 1. Juli 2024 ändern: Jeder hat dann die Möglichkeit, ihren oder seinen Antrag online einzureichen und dieses wird die einzig gültige Möglichkeit sein. Es gibt viele Vorteile: Korrekte und schnelle Übertragung, keine Einschreiben mehr, keine Papierverschwendung u.v.m.“, berichtet das LfA.

Übergangszeit

Um allen die Möglichkeit zu geben, sich mit der Online-Anwendung vertraut zu machen, sieht das LfA eine allgemeine Übergangsfrist von 3 Monaten vor. Falls jemand Probleme mit der Anwendung hat, nimmt das LfA noch bis zum 1. Oktober 2024 Papieranträge entgegen.

Ausnahme: Unterrichtswesen

Für das Unterrichtswesen läuft die Übergangsfrist bis Ende Dezember 2024.

Mit ein paar Klicks

So reichen Sie einen Online-Antrag beim LfA ein:

  1. Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Absicht, einen Antrag einzureichen.
  2. Der Arbeitgeber füllt seinen Anteil des Antrags online auf dem Portal der Sozialen Sicherheit aus.
  3. Danach sind Sie an der Reihe, Ihren Teil des Antrags in der Web-Anwendung Break@work auszufüllen.
  4. Sie erhalten den Bescheid des LfA in ihre e-Box.

Brauchen Sie Hilfe?

Haben Sie Fragen oder Probleme beim Ausfüllen? Lesen Sie die Anleitung und schauen Sie sich die Videos auf der LfA-Website an. Haben Sie dennoch Probleme, den Antrag online auszufüllen, wenden Sie sich bitte an das Kontaktcenter des LfA unter der Nummer 02 515.44.44. Sie können einen Termin mit dem Digicoach in einem der LfA-Büros vereinbaren, um den Antrag vor Ort gemeinsam auszufüllen.

Da der Arbeitgeber seinen Teil des Antrags ausfüllen muss, füllen Sie den Antrag doch gemeinsam mit ihm aus und reichen Sie ihn direkt bei dem LfA ein.

Nützliche Links und Videos auf der Seite Break@work auf der Website des LfA 


Verfasser

Landesamt für Arbeitsbechaffung