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Haben Sie Ihr Urlaubsgeld 2021 noch nicht erhalten?

05-12-2023

Ungefähr 12.700 Arbeitnehmer und nicht-selbständige Künstler haben ihre Bankkontonummer nicht mitgeteilt, um ihr Urlaubsgeld 2021 (Arbeitsjahr 2020) zu erhalten.

Diese Zahl ist im Vergleich zu den 1,6 Millionen Arbeitnehmern, die über das Landsamt für Jahresurlaub (LJU) und die sektoralen Urlaubskassen Urlaubsgeld erhalten haben, zwar klein. Doch es ist doch eine Ehrensache, allen Arbeitnehmern das Urlaubsgeld zu zahlen, auf das sie Anspruch haben.

Darum ruft das LJU diese Arbeitnehmer auf: Teilen Sie ihrer(n) Urlaubskasse(n) bis zum 31. Dezember ihre Kontonummer mit. Sonst werden Sie dieses Urlaubsgeld verlieren.

Wie können Sie wissen, dass Sie sich in dieser Situation befinden?

Melden Sie sich im Onlinedienst "Mein Urlaubskonto" an. Dort können Sie als Arbeitnehmer oder nicht-selbständiger Künstler einen Überblick der Zahlungen Ihres Urlaubsgeldes und der eventuellen Beträge, auf die Sie Recht haben, einsehen. Wenn Sie das Urlaubsjahr 2021 einsehen, können Sie prüfen, ob der Betrag ausgezahlt wurde. Falls nicht, sollten Sie der zuständigen Urlaubskasse Ihre Kontonummer so bald wie möglich mitteilen.

Einfach die Kontonummer mitteilen

Um Ihr Urlaubsgeld zu erhalten, müssen Sie als Arbeitnehmer oder Künstler Ihre persönliche Kontonummer mitteilen:

Für Arbeitnehmer, die keinen Internetzugang haben und je nach der Urlaubskasse, der ihr Arbeitgeber im Jahr 2020 angeschlossen war, gibt es immer auch folgende Möglichkeiten:

  • Für das LJU:
    • Schicken Sie Ihre Daten (Name, Vorname, Anschrift, Nationalregisternummer und Girokontonummer) per Brief, unterschreiben Sie das Dokument, datieren Sie es und schicken Sie es dem LJU.
    • Kommen Sie zum Schalter des LJU (Rue Montagne aux Herbes Potagères 48 in Brüssel).
  • Für die anderen Urlaubskassen: Bitten Sie die betreffende Urlaubskasse um ein Formular, das von der Bank auszufüllen ist.

Ist der Betrag nicht korrekt oder handelt es sich über eine Verlängerung des Verjährungsdatums?

Die Arbeitnehmer, die den Betrag bestreiten oder das Verjährungsdatum ihres Rechtes auf das Urlaubsgeld 2021 verlängern wollen, können das bis zum 31. Dezember 2023 tun.

Weitere Auskünfte finden Sie auf der Seite Was im Fall > Berufung einlegen auf der Website des LJU.


Verfasser

Landesamt für Jahresurlaub