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Diabetesmedikamente: Erstattung künftig unter bestimmten Bedingungen

17-02-2026

Seit dem 1. Februar 2026 ist für die Erstattung von Diabetesmedikamenten aus der Arzneimittelklasse der GLP‑1‑Analoga eine vorherige Genehmigung durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse erforderlich. Eine ärztliche Verschreibung allein reicht nicht mehr aus. Dies gilt auch für Patienten mit Typ‑2‑Diabetes, die im Rahmen eines Pflegeverlaufs  betreut werden.

Während früher eine ärztliche Verschreibung ausreichte, ist für die Erstattung von GLP-1-Analoga künftig die Zustimmung des Vertrauensarztes der Krankenkasse erforderlich. Das Ziel: sicherzustellen, dass diese Medikamente in erster Linie diejenigen erhalten, die sie aus medizinischer Sicht dringend benötigen.

Um welche Medikamente handelt es sich?

Konkret geht es um folgende Diabetesmedikamente:

  • Ozempic®
  • Rybelsus®
  • Trulicity®
  • Victoza®
  • Xultophy®

Für Mounjaro® galt diese Regelung bereits. Für andere Diabetesmedikamente ändert sich nichts.

Kampf gegen die Verwendung als „Appetitzügler“

Warum werden die Vorschriften verschärft? Die Vorabkontrolle soll in keiner Weise den Zugang zu Erstattungen dieser Arzneimittel für Diabetespatienten einschränken. Im Gegenteil, sie soll Missbrauch verhindern.

In den letzten Jahren hat die Verwendung dieser Medikamente als Appetitzügler durch Nicht-Diabetiker zu Versorgungsproblemen geführt. Dies hatte auch erhebliche Auswirkungen auf das Budget der Krankenversicherung. Mit der Einführung der Vorabgenehmigung stellt das LIKIV sicher, dass die Erstattung der korrekten therapeutischen Verwendung dient und nicht einer ästhetischen oder missbräuchlichen Verwendung.

Weitere Informationen

Informationen zur Erstattung von Diabetesmedikamenten finden Sie auf der Webseite des LIKIV (auf Französisch).


Verfasser

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung