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Arbeitnehmer oder Selbstständiger? Die Kommission zur Regelung des Arbeitsverhältnisses klärt Ihr Statut

15-06-2023

Sie wollen ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, möchten aber auch Gewissheit über dessen Rechtsnatur haben? Sie haben vor kurzem eine Stelle angetreten und noch Zweifel an Ihrem Statut? Dann lassen Sie Ihre Akte von der Kommission prüfen.

Die Verwaltungskommission entscheidet über den Charakter eines Arbeitsverhältnisses. Mit anderen Worten: Sie beurteilt, ob jemand Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist. Auf diese Weise können Sie allein oder zusammen mit der anderen Partei des Arbeitsverhältnisses Rechtssicherheit über die Art Ihres Arbeitsverhältnisses erlangen.

Damit vermeiden Sie eine spätere erneute Überprüfung ihres Statuts durch einen Richter oder einen Sozialversicherungsträger. Eine solche Nachprüfung kann erhebliche finanzielle Folgen für den Antragsteller haben: Es müssen überfällige Sozialversicherungsbeiträge und eine Geldstrafe von 10 % plus Zinsen gezahlt werden. Darüber hinaus kann man auch strafrechtlich belangt werden. Für die Person, die die Dienstleistungen erbracht hat, bringt die Neuqualifizierung eine Menge Unsicherheit und unerwünschten Verwaltungsaufwand mit sich. 

Das Verfahren vor der Arbeitsrechtlichen Kommission ist völlig kostenlos und im Vergleich zur Dauer eines möglichen Gerichtsverfahrens schnell. Die Kommission muss ihre Entscheidung innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung treffen.  

Möchten Sie einen Antrag einreichen? Besuchen Sie die Website der Kommission für Arbeitsbeziehungen (FR).

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal: Undeutlichkeit über Ihr Statut.


Verfasser

Föderaler öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit