Ein Unternehmen mit meinen Verpflichtungen gegenüber dem LSS beauftragen
Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, haben Sie die Wahl:
- Ihre administrativen Pflichten gegenüber dem LSS selbst zu erledigen,
- oder ein anderes Unternehmen (einen sozialen Dienstleister) anzustellen, dies an Ihrer Stelle zu tun.
Sie können auch entscheiden, einen teil selbst zu erledigen und einen Teil in Auftrag zu geben.
Verfahren
Die Bevollmächtigung eines Sozialdienstleisters (Dienstleister oder anerkanntes Sozialsekretariat) erfolgt mit dem Onlinedienst Mahis. Dort können Sie selbst eine elektronische Vollmacht erzeugen und registrieren oder dies Ihrem Sozialdienstleister überlassen. Die Vollmacht muss von Ihnen beiden unterzeichnet werden.
Alles, was Sie über die elektronische Vollmacht und die Verwaltung von Vollmachten wissen sollten, finden Sie bei Mahis.