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LSS-Bescheinigungen

Hier finden Sie alle verfügbaren LSS-Bescheinigungen, zusammengefasst in vier Themen.

Individuelle Angabe des Arbeitnehmers (Beschäftigungsverhältnis, Angaben zum Lohn und zu Arbeitsleistungen)

  • Bescheinigung über Beschäftigungsverhältniss
  • Bescheinigung über den Lohn und die Arbeitsleistungen
  • Bescheinigung über die Arbeitsleistungen

Siehe die Bescheinigungen zu den „Individuellen Angaben des Arbeitnehmers“.

Angaben in Bezug auf den Kontostand des Unternehmens

  • Bescheinigung Öffentliche Ausschreibungen
  • Schuldenbescheinigung (außer bei öffentlichen Aufträgen)
  • Zertifikat im Falle einer Geschäftsübergabe
  • Bekanntmachung von Forderungen
  • Bescheinigung zur Beschränkung der Einbehaltung von Rechnungen bis zum Betrag der Sozialschulden

Siehe die Bescheinigungen zu den „Angaben in Bezug auf den Kontostand des Unternehmens“.

Anzahl der beschäftigten Personen am Ende eines Quartals

  • Bescheinigung Anzahl der am letzten Tag des Quartals beschäftigten Arbeitnehmer
  • Bescheinigung Vollzeitäquivalente
  • Beitragsbescheinigung 1,60% (AR214)

Siehe die Bescheinigungen zu „Anzahl der beschäftigten Personen am Ende eines Quartals“..

Identifikationsangaben des Arbeitgebers

  • Bescheinigung der Nichteintragung
  • Bescheinigung der Eintragung
  • Bescheinigung der Löschung

Siehe die Bescheinigungen zu den „Identifikationsangaben des Arbeitgebers“..


Sie können Bescheinigungen für Zeiträume beantragen, die bis zu 3 Jahre zurückliegen. Daten über Ihre Laufbahn und Ihr Gehalt, die länger als 3 Jahre zurückliegen, sind im Onlinedienst mycareer.be Neues Fenster zu finden.

Achtung: Alle Bescheinigungen werden an die e-Box Enterprise Neues Fenster des Empfängers gesendet. Wenn dieser nicht auf „total digital“ umgestellt hat, wird das Dokument zusätzlich per Post verschickt.

Bescheinigung des Beschäftigungsverhältnisses

Beantragen Sie die Bescheinigung des Beschäftigungsverhältnisses Neues Fenster, um nachzuweisen, dass in Dimona ein gültiges Beschäftigungsverhältnis besteht.


Bescheinigung über den Lohn und die Arbeitsleistungen

Beantragen Sie die Bescheinigung über den Lohn und die Arbeitsleistungen Neues Fenster, um die Meldung bestimmter Löhne und Arbeitsleistungen nachzuweisen.


Bescheinigung über die Arbeitsleistungen

Beantragen Sie die Bescheinigung über die Arbeitsleistungen Neues Fenster, um die Meldung bestimmter Arbeitsleistungen nachzuweisen.


Haben Sie keine Unternehmensnummer? Beantragen Sie dann Ihre Bescheinigung beim LSS per E-Mail an kontakt@lss.fgov.be.

Achtung: Alle Bescheinigungen werden an die e-Box Enterprise Neues Fenster des Empfängers gesendet. Wenn dieser nicht auf „total digital“ umgestellt hat, wird das Dokument zusätzlich per Post verschickt.

Bescheinigung Öffentliche Ausschreibungen

Bei einer öffentlichen Ausschreibung muss überprüft werden, ob die teilnehmenden Unternehmen Schulden beim LSS haben. Ein Unternehmen muss seine Schuldenlage nicht selbst nachweisen. Das ist die Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers.

Vertreten Sie einen öffentlichen Auftraggeber ? Benutzen Sie dann den Onlinedienst Telemarc (auf Französisch) Neues Fenster, um die Bescheinigung zu erstellen. Oder nutzen Sie unseren gesicherten Onlinedienst:

Beantragung Bescheinigung für öffentliche Ausschreibung – öffentlicher Auftraggeber

Vertreten Sie ein Unternehmen, das an einer öffentlichen Ausschreibung teilnimmt? Nach der Aufforderung der Vergabebehörde, Ihre Schuldenlage zu bereinigen, möchten Sie bescheinigen, dass Sie alles in Ordnung gebracht haben? Die Bescheinigung öffentliche Ausschreibung – Unternehmen bietet einen Überblick über die Schuldenlage Ihres Unternehmens. Beantragen Sie ihre Bescheinigung im gesicherten Onlinedienst.

Beantragung Bescheinigung für öffentliche Ausschreibung – Unternehmen


Schuldenbescheinigung (außer öffentliche Ausschreibungen)

Als Vertreter eines Unternehmens wollen Sie Ihre eigene Schuldenlage zu anderen Zwecken als dem einer öffentlichen Ausschreibung (Gewährung von Darlehen, Beantragung von Zuschüssen...) nachweisen? Beantragen Sie über den unten stehenden gesicherten Onlinedienst eine Schuldenbescheinigung, die einen Überblick über die Schuldenlage Ihres Unternehmens gibt. Diese Bescheinigung gilt jedoch nicht im Zusammenhang mit einer Geschäftsübergabe (siehe Zertifikat im Falle einer Geschäftsübergabe).

Lesen Sie mehr in unserer Broschüre Erfahren Sie mehr über die Bescheinigung Öffentliche Ausschreibungen und die Schuldenbescheinigung .pdf - Neues Fenster.

Beantragung Schuldenbescheinigung


Zertifikat im Falle einer Geschäftsübergabe

Bei einer Geschäftsübergabe haftet der Übernehmer gesamtschuldnerisch für die Zahlung der vom Zedenten geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge.

Diese Haftung gilt nicht, wenn der Zedent der Übertragungsurkunde ein LSS-Zertifikat beifügt, aus dem sich ergibt, dass er:

  • keine Beiträge, Beitragserhöhungen oder Verzugszinsen, die als eine einredefreie und fällige Schuld betrachtet werden, schuldet und
  • keinem gerichtlichen Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Beiträge unterliegt.

Für die Beantragung einer Bescheinigung im Falle einer Geschäftsübergabe:


Bekanntmachung von Forderungen

Diese Bescheinigung zeigt die Beitragsschuld eines Arbeitgebers. Sie kann von jedem, der ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, über den nachstehenden gesicherten Onlinedienst beantragt werden.

Ein Arbeitgeber darf keine Bekanntmachung von Forderungen für sich selbst beantragen und ein Dienstleister darf diese nicht für seine Kunden beantragen.

Beantragung Bekanntmachung von Forderungen


Bescheinigung zur Beschränkung der Einbehaltung von Rechnungen bis zum Betrag der Sozialschulden

Gilt die Einbehaltungspflicht für ein Unternehmen, kann die Einbehaltung (35% des Rechnungsbetrages) auf den Betrag seiner Sozialschuld beschränkt werden. Wichtig: Prüfen Sie direkt über den Onlinedienst Einbehaltungspflicht, ob die Einbehaltungspflicht für Ihr Unternehmen gilt.

Um die Einbehaltung zu begrenzen, muss Ihr Unternehmen dem Auftraggeber, der die Rechnung bezahlen muss, eine Bescheinigung des LSS vorlegen. Unter den Voraussetzungen:

  • dass Sie das Unternehmen vertreten, welches der Einbehaltungspflicht unterliegt, und
  • dass sich der Rechnungsbetrag auf mindestens 7 143 Euro beläuft,

können Sie diese Bescheinigung beantragen Neues Fenster.


Achtung: Die Bescheinigungen werden an die E-Mail-Adresse des Empfängers gesendet, den Sie in das Formular eintragen.

Bescheinigung Anzahl der am letzten Tag des Quartals beschäftigten Arbeitnehmer

Beantragen Sie die Bescheinigung Anzahl der am letzten Tag des Quartals beschäftigten Arbeitnehmer Neues Fenster.
Sie ist aufgeschlüsselt nach Statut (Arbeiter - Angestellte).

Achtung: die Direktion Statistik kann keine Bescheinigungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Quartal vor dem Ende des dritten Monats ausstellen, das diesem Quartal folgt.


Bescheinigung Vollzeitäquivalente

Beantragen Sie die Bescheinigung Vollzeitäquivalente Neues Fenster. Sie ist aufgeschlüsselt nach Statut (Arbeiter - Angestellte).

Achtung: Die Direktion Statistik kann keine Bescheinigungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Quartal vor dem Ende des dritten Monats ausstellen, das diesem Quartal folgt.


Beitragsbescheinigung 1,60% (AR214)

Beantragen Sie die Beitragsbescheinigung 1,60% (AR214) Neues Fenster. Sie bescheinigt je nach dem Jahr, für das Sie sich bewerben, unterschiedliche Dinge:

  • Ab 2010 bescheinigt sie, dass der Arbeitgeber an nachstehenden Daten durchschnittlich weniger als 10 Arbeitnehmer oder 10 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt hat, sofern eine DmfA-Meldung übermittelt wurde: am 31. Dezember des vorletzten Jahres, am 31. März, 30. Juni und 30. September des letzten Jahres.
  • Bis einschließlich 2009 bescheinigt sie, dass der Arbeitgeber am 30. Juni des Vorjahres weniger als 10 Arbeitnehmer oder 10 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt hat.

Achtung: Alle Bescheinigungen werden an die e-Box Enterprise Neues Fenster des Empfängers gesendet. Wenn dieser nicht auf „total digital“ umgestellt hat, wird das Dokument zusätzlich per Post verschickt.

Bescheinigung der Nichteintragung

Beantragen Sie die Bescheinigung der Nichteintragung Neues Fenster. Sie weist nach, dass Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt des Antrags beim LSS nicht als Arbeitgeber bekannt ist.


Bescheinigung der Eintragung

Beantragen Sie die Bescheinigung der Eintragung Neues Fenster. Sie weist nacht, dass Ihr Unternehmen beim LSS als (aktiver) Arbeitgeber bekannt ist, unter Angabe der LSS-Nr. und Arbeitgeberkategorie(n).


Bescheinigung der Löschung

Beantragen Sie die Bescheinigung der Löschung Neues Fenster. Sie weist nacht, dass Ihr Unternehmen während einer bestimmten Periode beim LSS als Arbeitgeber eingetragen war, unter Angabe der LSS-Nr. und Arbeitgeberkategorie(n).