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„Vorming 600“: Ausbildungsprojekt für die Krankenpflege

„Vorming 600“ ist ein Projekt, das Beschäftigten im föderalen oder regionalen Gesundheitssektor die Möglichkeit bietet, ein Krankenpflegestudium zu absolvieren. Während der Ausbildung erhalten die Teilnehmer weiter ihren Lohn. Als Arbeitgeber erhalten Sie einen Zuschuss aus dem Fonds Sozialer Maribel, um während der Ausbildung Ihres Mitarbeiters / Ihrer Mitarbeiterin eine Ersatzkraft einzustellen.

Die Ausbildung dauert:

  • Maximal 4 Studienjahre für einen Bachelor Krankenpflege (A1)
  • Maximal 3,5 Studienjahre für ein berufsbildendes Studienzertifikat (Brevet) Krankenpflege (A2)

Erwachsenenfortbildung („Promotion sociale“)

Wird die Ausbildung in einer Einrichtung der Erwachsenenfortbildung absolviert, gelten gesonderte Regeln:

  • Die Ausbildung kann über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren verteilt werden
  • Teilnehmer, die ein berufsbildendes Studienzertifikat anstreben, sind ab dem 4. Ausbildungsjahr vollständig von der Arbeit freigestellt.
  • Teilnehmer, die einen Bachelorabschluss anstreben, sind ab dem 3. Studienjahr vollständig von der Arbeit freigestellt.
  • Der Zuschuss richtet sich nach der tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit.

Über die Fortführung des Projekts und die maximale Teilnehmerzahl wird jedes Jahr neu entschieden. Haben Sie teilnahmeberechtigte Beschäftigte? Denken Sie daran, Sie vor dem Beginn des neuen Studienjahres über die Verlängerung des Projekts zu informieren. Die Verlängerung des Projekts „Vorming 600“ wird vom LSS in einer „zwischenzeitlichen Anweisung“ in den administrativen Anweisungen des LSS bekannt gegeben.

Zulassungsvoraussetzungen für Arbeitnehmer

Um zu dieser Ausbildung zugelassen zu werden, muss Ihr Beschäftigter die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Beschäftigung in einer öffentlichen Einrichtung des föderalen oder regionalen Pflegesektors. Hierzu zählen: Krankenhäuser, psychiatrische Betreuungseinrichtungen, Initiativen für geschütztes Wohnen, mobile Krankenpflegedienste, Einrichtungen für Betagte sowie Alten- und Pflegeheime, Tagespflegezentren, örtliche Gesundheitszentren sowie Rehabilitationszentren;
  • Mindestens Beschäftigung in Teilzeit als statutarische/r Bedienstete/r mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsvertrag, mit Zusage des Arbeitnehmers, den/die Arbeitnehmer/in im Falle einer Zulassung für die Dauer der Ausbildung weiter zu beschäftigen (schriftlicher Nachweis bei der Bewerbung erforderlich);
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einer oder in mehreren Einrichtungen des (privaten oder öffentlichen) föderalen oder regionalen Gesundheitssektors;
  • Zu Ausbildungsbeginn eine Berufslaufbahn von 5 Jahren pro Ausbildungsjahr;
  • Noch kein Besitz eines Brevet-, Graduat- oder Bachelor-Abschlusses in Krankenpflege;
  • die Zulassungskriterien für den gewünschten Studiengang erfüllen;
  • sich verpflichten, nach Abschluss der Ausbildung mindestens 5 Jahre (in Voll- oder Teilzeit) als Krankenpfleger/in im Sektor zu arbeiten.

Zusatzvoraussetzung

Beschäftigte, die vor mehr als 5 Jahren einen Teil der Ausbildung bereits erfolgreich absolviert haben, müssen das gesamte Programm erneut durchlaufen. Sie schreiben sich als frei lernender Schüler ein. Er muss über seine Prüfungsergebnisse und eine Beurteilung der Schule das für die weitere Ausbildung nötige Kompetenzniveau nachweisen.

Verfahren

Zur Bewerbung senden interessierte Beschäftigte bitte folgende Unterlagen an den Fonds Sozialer Maribel: das Anmeldeformular, die Bescheinigung des Arbeitgebers und Ihre Schulbescheinigung. Die Unterlagen, Einschreibefristen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Projekt „Vorming 600“ in der Rubrik „Bürger“ auf diesem Portal.

Der Verwaltungsausschuss des Fonds Sozialer Maribel für den öffentlichen Sektor beim LSS wählt die Bewerber/innen nach objektiven Kriterien aus. Über die Entscheidung werden die Bewerber wie auch ihre Arbeitgeber schriftlich informiert.

Nach der Zulassung

Verbindlich wird die Zulassung zur Ausbildung, sobald:

  • der Bewerber die nach der Auswahl zugesandte „Ausbildungsordnung für Arbeitnehmer“ unterschrieben hat,
  • der Bewerber an einer Informationsveranstaltung teilgenommen hat und
  • der Arbeitgeber die „Ausbildungsordnung für Arbeitgeber“ für den Fonds Sozialer Maribel rechtskräftig unterschrieben hat.