Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

Projekt #choisislessoins (Zugang B)

Projekt #choisislessoins („Zugang B“): Ausbildung zum Krankenpfleger oder Pflegehelfer für Quereinsteiger

Dieses Projekt soll Arbeitnehmer/innen, die nicht bei einer regionalen oder kommunalen Einrichtung beschäftigt sind, den Einstieg in einen Gesundheits- oder Pflegeberuf (Krankenpfleger/in oder Pflegehelfer/in) erleichtern. Das Projekt lehnt sich an das gleichnamige Programm #choisislessoins des Privatsektors an.

Nach Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber im öffentlichen Pflege- und Gesundheitssektor erhalten Teilnehmer/innen so die Möglichkeit, eine Vollzeitausbildung als Krankenpfleger/in oder Pflegehelfer/in zu absolvieren.

Nach bestandener Ausbildung setzen die Projektteilnehmer/innen ihre Tätigkeit bei dem Arbeitgeber fort, mit dem sie bereits einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und zwar in dem Pflegeberuf, für den sie ausgebildet wurden.

Als Gesundheits- und Pflegesektor bezeichnen wir im Einzelnen: Krankenhäuser, psychiatrische Betreuungsheime, betreutes Wohnen, Senioren- und Pflegeheime, häusliche Pflegedienste, örtliche Gesundheitszentren, Rehabilitationszentren sowie Tagespflegezentren.

Was bietet #choisislessoins den teilnehmenden Beschäftigten?

  • Einen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegesektor.
  • Verdienst und Arbeitsbedingungen nach den für den Sektor geltenden Regelungen.
  • Freistellung vom Dienst für die Zeit der theoretischen Ausbildung damit die Arbeitnehmer/innen ausreichend Zeit zum Lernen haben. Ihren Jahresurlaub nehmen die Teilnehmer/innen während den schulischen Sommerferien. In der übrigen Zeit sind sie für ihren jeweiligen Arbeitgeber tätig.
  • Nach bestandener Ausbildung können die Arbeitnehmer/innen direkt als Kranken- oder Hilfspfleger/in einsteigen.

Was bietet #choisislessoins den teilnehmenden Arbeitgebern?

  • Finanzierung der Lohnkosten des Beschäftigten für die gesamte Ausbildungszeit.
  • Chance, einen oder mehrere neue Mitarbeiter/innen für eine künftige Tätigkeit als Krankenpfleger/in oder Pflegehelfer/in einzustellen. Die Kandidaten haben bereits eine Vorauswahl durchlaufen, in der ihre Vorkenntnisse und ihre Motivation geprüft wurden.

Was wird vom Arbeitgeber erwartet?

Der Arbeitgeber stimmt zu, von einem vorausgewählten Kandidaten kontaktiert zu werden, um ein Vorstellungsgespräch für eine Anstellung im Rahmen von #choisislessoins zu vereinbaren. Der Arbeitgeber nutzt das Vorstellungsgespräch, um die Motivation, Selbstständigkeit und das berufliche Interesse des Kandidaten zu prüfen. Wenn beide Seiten einig werden, erhält der ausgewählte Kandidat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Als Vertragsbeginn wird der erste Tag der theoretischen Ausbildung festgelegt, für die der Kandidat ausgewählt wurde.

Der Arbeitsvertrag enthält die folgende Klausel: „Ungeachtet der gesetzlichen Kündigungsfristen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den „Arbeitnehmer in Ausbildung“ (vgl. das Ausbildungsprojekt für Krankenpfleger und Pflegehelfer #choisislessoins) nach Projektabschluss weiterzubeschäftigen, wenn dieser seine Teilnahme abbricht oder ohne Erfolg abschließt. In diesem Fall liegt ein hinreichender Grund vor, um den Arbeitsvertrag innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist zu beenden.“

Status während der Ausbildung

Arbeitnehmer/innen, die im Rahmen dieses Ausbildungsprojekts eingestellt werden, können eine Anpassung ihrer Aufgaben bei gleich bleibender Entlohnung verlangen.

Diese zielt darauf, den Beschäftigten die Teilnahme an einer Voll- oder Teilzeitausbildung zum Krankenpfleger oder Pflegehelfer zu ermöglichen. Die Anpassung kann ab dem ersten Tag des Ausbildungsjahres, des akademischen Jahres oder des besuchten Fortbildungsmoduls und bis zur letzten Prüfung oder der letzten Unterrichtseinheit beansprucht werden und gilt auch, wenn die Arbeitnehmer/innen ein zweites Ausbildungssemester belegen müssen oder nach dem ersten Ausbildungsteil Praktika absolvieren müssen.

Urlaub

Den Urlaub, auf den die teilnehmenden Arbeitnehmer/innen Anspruch haben, nehmen sie nach Ablauf des ersten und vor Beginn des darauffolgenden Ausbildungsjahres (im Juli, August oder Anfang September). An den Tagen, die nicht in die gesetzliche Urlaubszeit fallen, werden die Arbeitnehmer/innen an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt.

Arbeitnehmer/innen, die ein zweites Ausbildungssemester belegen müssen, nehmen ihren Urlaub nach Möglichkeit im August.

Verdienst und Zusatzleistungen

Arbeitnehmer/innen, die an der Ausbildung teilnehmen, haben Anspruch auf alle Verdienst- und Arbeitsregelungen, die bei ihrem Arbeitgeber gewährt werden. Sie werden während der gesamten Ausbildungszeit nach den folgenden Tarifen bezahlt:

  • IFIC-Tarifstufe 10 für Arbeitnehmer/innen, die eine Ausbildung zum Hilfspfleger absolvieren;
  • IFIC-Tarifstufe 10 im ersten Ausbildungsjahr für Arbeitnehmer/innen, die eine Ausbildung zum Krankenpfleger absolvieren und Tarifstufe 11 nach erfolgreich abgeschlossenem ersten Ausbildungsjahr.

Während der Ausbildungszeit zahlt der Arbeitgeber den teilnehmenden Beschäftigten die im Betrieb üblichen Zusatzleistungen, wie:

  • indexierter Bruttolohn einschließlich Haushalts- oder Wohnsitzzulagen und tariflichen Lohnsteigerungen;
  • Jahresendzulage;
  • Urlaubsgeld;
  • alle Zusatzleistungen, die der Arbeitgeber seiner Belegschaft gewährt, wie Essensgutscheine, Zusatzrentenversicherung…

Für die Dauer der Ausbildung haben die Beschäftigten keinen Anspruch auf Zulagen für unregelmäßige Arbeitszeiten oder für Samstags,- Sonntags- oder Feiertagsarbeit.

Für Fahrtkosten vom Wohnort zum Ausbildungsort und/oder zur Praktikumsstelle zahlt der Arbeitgeber den teilnehmenden Beschäftigten eine Zulage nach den Bestimmungen, die ansonsten für Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort vorgesehen sind.

Zu Beginn des ersten Ausbildungsjahres erhält jeder Kandidat, der im Rahmen von #choisislessoins eine Ausbildung zum Krankenpfleger oder Hilfspfleger beginnt, ein einmaliges Stipendium als Zuschuss zu den anfallenden Unkosten (wie Anmeldegebühren, Material, Lehrbücher…). Studiengebühren werden vom Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 1.200,- Euro erstattet.

Bescheinigungen

Wie beim Projekt 600 legen die teilnehmenden Beschäftigten ihrem Arbeitgeber nach jedem Trimester eine Bescheinigung über ihre regelmäßige Teilnahme vor sowie eine Bescheinigung über jedes bestandene oder nicht bestandene Modul und Ausbildungsbildungsjahr. Der Arbeitgeber reicht diese Unterlagen beim Fonds Sozialer Maribel ein.

Einstellung nach der Ausbildung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitnehmer nach erfolgreich absolvierter Ausbildung als Krankenpfleger/in oder Hilfspfleger/in einzustellen. Die Entlohnung richtet sich nach dem für die Position geltenden Tarif.

Die im Rahmen des Projekts #choisislessoins absolvierten Ausbildungsjahre gehen in die tariflichen Laufbahnjahre für die ausgeübte Position ein.

Finanzierung

Dieses Projekt wurde mit Mitteln aus dem Pflegepersonalfonds ermöglicht, das der Föderalstaat über den Fonds Sozialer Maribel des öffentlichen Sektors bereitstellt.

Im Gegensatz zu anderen Ausbildungsprojekten werden die über #choisislessoins bereitgestellten Mittel nicht zur Finanzierung einer Vertretungsstelle eingesetzt. Stattdessen übernimmt der Fonds die Lohnkosten des Kandidaten für die gesamte Dauer der Ausbildung.

Für Arbeitnehmer/innen, die eine Ausbildung zum Hilfspfleger absolvieren, gelten je Arbeitnehmer/in die folgenden Obergrenzen für die jährlichen Zuschüsse zu den Lohnkosten:

Dienstjahre Maximaler Zuschuss
0 40.985,16 EUR
1 41.984,72 EUR

Für Arbeitnehmer, die eine Ausbildung zum Krankenpfleger absolvieren, gelten je Arbeitnehmer/in die folgenden Obergrenzen für die jährlichen Zuschüsse zu den Lohnkosten:

Dienstjahre Maximaler Zuschuss
0 40.985,16 EUR
1 43.488,81 EUR
2 44.333,77 EUR
3 45.130,43 EUR

Das Stipendium in Höhe von bis zu 1.200,- Euro (brutto) wird aus dem Fonds Sozialer Maribel für den öffentlichen Sektor finanziert. Es wird im Laufe des ersten Ausbildungsjahres auf Grundlage der eingereichten Belege vom Arbeitgeber an den teilnehmenden Beschäftigten ausgezahlt.

Um die Erstattung beim Fonds zu beantragen, nutzt der Arbeitgeber das Formular Erstattung der Ausbildungskosten (auf Französisch) .

Möchten Sie teilnehmen?

Die für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber geltenden Teilnahmebedingungen finden Sie in der vom Ausschuss A (Gemeinsamer Ausschuss für alle Staatsdienste) beschlossenen Vereinbarung vom 24.4.2022 (auf Französisch und Niederländisch) .

Im akademischen Jahr 2022/23 standen dem öffentlichen Sektor nur wenige Plätze für das Projekt #choisislessoins zu. Für das akademische Jahr 2023/24 wird jedoch eine umfassendere Teilnahme möglich sein.

Zur Auswahl der Teilnehmer kooperiert der Fonds Sozialer Maribel mit dem Privatsektor. Arbeitnehmer/innen, die sich einschreiben möchten, können dies auf der  Website #choisislessoins des Intersektoralen Fonds der Gesundheitsdienste (IFG) (auf Französisch) tun.

Kandidaten, die die Auswahltests für das Projekt #choisislessoins bestanden haben, erhalten eine Liste der öffentlichen Arbeitgeber, die sich am Projekt beteiligen möchten.

Teilnehmende Arbeitnehmer/innen, die im Rahmen dieses Projektes einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich abschließen, müssen bei ihren bisherigen Arbeitgebern kündigen und ihre laufenden Arbeitsverträge im Rahmen der gesetzlichen Fristen auflösen. Die Kündigung ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer bei seinem bisherigen Arbeitgeber unbezahlten Urlaub oder eine andere Form der Freistellung beantragen kann.

Die ausgewählten Kandidaten fallen unter das Projekt #choisislessoins („Zugang B“), sobald sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors abgeschlossen haben.

Sind Sie als Arbeitgeber an einer Teilnahme an diesem Projekt interessiert? Schicken Sie uns hierzu die ausgefüllte Teilnahmeerklärung (auf Französisch) per E-Mail an maribel@onss.fgov.be. Wir nehmen Sie dann in das Verzeichnis der interessierten Arbeitgeber auf.

Interessierte Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor bitten wir, ihre Teilnahmeerklärung bis spätestens 1. März 2023 einzureichen. So können wir dem öffentlichen Sektor eine Teilnahme am Ausbildungsjahr 2023/24 ermöglichen.

Wenn Sie als Arbeitgeber bereits eine Teilnahmeerklärung für das akademische Jahr 2022/23 abgegeben haben, müssen Sie keine neue Erklärung einreichen. Für den Fall, dass Sie kein Interesse an dem Projekt mehr haben, bitten wir Sie jedoch, dies uns per E-Mail an maribel@onss.fgov.be mitzuteilen.